Dass ein Papst ein monatliches Gehalt von 33.000 Dollar beziehen könnte, wirkt für viele überraschend, vor allem angesichts der allgemein verbreiteten Vorstellung, dass Priester oder religiöse Führer keine Einkommensteuer zahlen müssten. Papst Leo XIV, geboren in Chicago und damit amerikanischer Staatsbürger, stellt in dieser Hinsicht eine besondere Ausnahme dar. Seine steuerliche Situation ist einzigartig, da er nicht nur das spirituelle Oberhaupt der katholischen Kirche ist, sondern auch gegen die traditionelle Annahme verstößt, dass religiöse Amtsträger von persönlichen Steuern befreit sind. In den Vereinigten Staaten unterliegen sämtliche Bürger, ungeachtet ihres Wohnortes oder ihrer Tätigkeit, der Verpflichtung, Einkommensteuer zu zahlen.
Dies schließt Auslandsverdienste ebenso ein wie die Gehälter von Diplomaten oder sogar Staatsoberhäuptern, sofern keine eindeutige Ausnahme gilt. Papst Leo XIV erhält ein Gehalt von etwa 30.000 Euro im Monat, was ungefähr 33.000 US-Dollar entspricht. Auf das Jahr gerechnet ergibt das fast 400.
000 Dollar, eine Summe, die erhebliches Steueraufkommen generieren kann. Nach den amerikanischen Steuergesetzen ist er daher verpflichtet, auf diesen Betrag Einkommensteuer zu entrichten. Die Tatsache, dass die katholische Kirche als Organisation in den USA steuerbefreit ist, ändert daran nichts. Die Steuerbefreiung bezieht sich auf Kirchen als Institutionen, nicht aber auf die persönlichen Einkünfte ihrer Amtsträger. Dies wurde von Experten und Professoren für Steuerrecht bestätigt.
So gibt es keine pauschale Ausnahmeregelung, die Einkünfte von religiösen Personen oder sogar von Diplomaten generell von der Steuerpflicht befreien würde. Im Falle von Papst Leo XIV führt dies zu einer komplexen steuerlichen Lage. Da er als amerikanischer Staatsbürger alle seine weltweiten Einkommen versteuern muss, steht er vor der Herausforderung, seine Einnahmen ordnungsgemäß deklariert und versteuert anzugeben. Eine weitere Schwierigkeit besteht darin, dass Papst Leo XIV nicht als Angestellter im üblichen Sinne agiert, sondern eher als Selbständiger oder unabhängiger Auftragnehmer im steuerrechtlichen Kontext klassifiziert werden könnte. Ein solcher Status wirkt sich auf die Art der Steuererklärung und die anfallenden Sozialabgaben aus.
In den USA gilt, dass Geistliche in der Regel als Selbständige betrachtet werden, wenn es um Sozialversicherungsbeiträge (Social Security) und Medicare geht. Das bedeutet, dass Papst Leo XIV dennoch Beiträge zur Sozialversicherung leisten müsste, was oft unter dem Begriff Selbständigensteuer zusammengefasst wird. Zugleich eröffnen sich für ihn mögliche Abzugsmöglichkeiten. Obwohl die genaue steuerliche Position noch nicht offiziell festgelegt ist, ist davon auszugehen, dass Papst Leo XIV den gesetzlichen Standardabzug geltend machen könnte. Für Steuerjahr 2025 beträgt der Standardabzug für Einzelpersonen etwa 14.
600 US-Dollar. Darüber hinaus könnten Kosten für Unterbringung und Versorgung in der vatikanischen Residenz absetzbar sein. Da der Papst im Vatikan lebt, der ihm Wohnraum zur Verfügung stellt, könnte er Ausgaben rund um diese Unterkunft als geschäftsbedingte Aufwendungen deklarieren. Solche Ausgaben können Möbel, Nebenkosten wie Strom und Wasser sowie andere notwendige Aufwendungen umfassen. Obwohl dies mögliche Abzüge mindert, ist die Steuerlast dennoch beträchtlich.
Experten schätzen, dass Papst Leo XIV insgesamt etwa 135.000 Dollar pro Jahr an Bundes- und Bundesstaatensteuern zahlen könnte, wenn keine weiteren Abzüge berücksichtigt werden. Ein weiterer Aspekt, der Aufmerksamkeit erregt, ist die Tatsache, dass der Papst Bankkonten im Ausland besitzt. Die von der IRS (Internal Revenue Service) vorgeschriebene Deklarationspflicht verlangt, dass amerikanische Staatsbürger sämtliche Auslandskonten melden müssen, wenn diese bestimmte Schwellenwerte überschreiten. Ohne eine fristgerechte und vollständige Meldung könnte dies als Steuerhinterziehung angesehen werden, was gravierende rechtliche Folgen nach sich ziehen würde.
Die Einreichung des Formulars 8938, welches die Offenlegung von Auslandfinanzen vorschreibt, ist daher für Papst Leo XIV von essenzieller Bedeutung. Die Komplexität dieser steuerlichen Situation ist umso bemerkenswerter, als bisher noch nie ein Papst mit dieser doppelten Rolle – als Oberhaupt einer weltweiten Glaubensgemeinschaft und gleichzeitig amerikanischer Steuerpflichtiger mit Gehalt – öffentlich thematisiert wurde. Historisch gesehen verzichteten viele Päpste auf persönliche Einkommen oder lebten weiterhin aus kirchlichen Mitteln ohne formales Salär. Der amerikanische Hintergrund von Papst Leo XIV schafft eine neue Ausgangslage, die vorher unbekannt war. Neben der steuerlichen Belastung steht immer wieder die ethische und symbolische Frage im Raum, ob ein spirituelles Oberhaupt ein hohes Gehalt beziehen sollte und ob es moralisch vertretbar ist, wenn er und wie er Steuern zahlt.
Innerkirchlich und gesellschaftlich werden solche Diskussionen geführt und beeinflussen die Wahrnehmung von der Rolle des Papstes in einer globalisierten Welt. Auch aus steuerrechtlicher Perspektive öffnet der Fall von Papst Leo XIV Türen für Debatten bezüglich der Gleichbehandlung von Geistlichen, Offenlegungspflichten und der Anwendung von US-Steuergesetzen auf hochrangige religiöse Figuren. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Papst Leo XIV aufgrund seiner US-Staatsbürgerschaft und seines monatlichen Gehalts von etwa 33.000 Dollar voraussichtlich verpflichtet ist, in den USA umfassend Steuern auf sein Einkommen zu zahlen. Kirchenexemptions gelten nur für Organisationen, nicht für individuelle Einkünfte.