Für viele Unternehmerinnen und Unternehmer in Europa ist die Möglichkeit, ihr Geschäft über Landesgrenzen hinweg auszudehnen, ein großer Traum. Dank der Einrichtung einer Europäischen Gesellschaft (SE) wird dieses Ziel nun leichter realisierbar. Die SE, auch bekannt als Societas Europea, ist eine Form einer Aktiengesellschaft mit beschränkter Haftung, die es ermöglicht, das eigene Unternehmen in verschiedenen europäischen Ländern nach einheitlichen Regeln zu führen. Die Gründung einer Europäischen Gesellschaft bietet eine Vielzahl von Vorteilen. Zum einen wird die Führung eines Unternehmens in mehreren EU-Ländern deutlich vereinfacht, da alle Aktivitäten unter einem gemeinsamen europäischen Markennamen organisiert werden können, ohne dass Tochtergesellschaften eingerichtet werden müssen.
Dies führt zu einer größeren Mobilität im Binnenmarkt, beispielsweise durch die Möglichkeit, den Firmensitz in ein anderes EU-Land zu verlegen, ohne die Gesellschaft auflösen zu müssen. Um eine Europäische Gesellschaft zu gründen, müssen bestimmte Anforderungen erfüllt werden. Der eingetragene Sitz und der Hauptsitz müssen sich im gleichen EU-Land befinden, zudem muss das Unternehmen in anderen EU-Ländern präsent sein oder Tochtergesellschaften oder Niederlassungen haben, die von den Gesetzen von mindestens zwei verschiedenen EU-Ländern reguliert werden. Des Weiteren ist ein Mindeststammkapital von 120.000 Euro erforderlich, und es muss eine Einigung zwischen Ihnen und den Arbeitnehmervertretern Ihres Unternehmens bezüglich der Mitarbeiterbeteiligung an den Unternehmensgremien und der Informations- und Konsultationsrechte getroffen werden.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Europäische Gesellschaft zu gründen - sei es durch Fusion von Aktiengesellschaften aus verschiedenen EU-Ländern, die Gründung einer europäischen Holdinggesellschaft oder die Umwandlung einer bestehenden Aktiengesellschaft in eine SE. Abhängig von der gewählten Gründungsform müssen unterschiedliche Dokumente vorgelegt werden, die von den nationalen Behörden geprüft und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden. Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Gründung einer Europäischen Gesellschaft ist die Möglichkeit, den Firmensitz in ein anderes EU-Land zu verlegen, ohne die Gesellschaft auflösen zu müssen. Dieser Prozess erfordert eine öffentliche Ankündigung und die Zustimmung der Aktionäre, wobei bestimmte EU-Länder aus Gründen des öffentlichen Interesses möglicherweise gegen die Verlegung des Firmensitzes innerhalb einer Frist von zwei Monaten Einspruch erheben können. Die Einhaltung von Rechnungslegungsvorschriften, Insolvenzregelungen und spezifischen nationalen Regelungen für Europäische Gesellschaften in jedem EU-Land sind ebenfalls wesentliche Aspekte, die bei der Gründung und Führung einer SE zu beachten sind.
Insgesamt bietet die Einrichtung einer Europäischen Gesellschaft eine attraktive Möglichkeit für Unternehmerinnen und Unternehmer, ihr Geschäft in Europa zu erweitern und die Vorteile des Binnenmarktes voll auszuschöpfen. Mit den richtigen Schritten und der Erfüllung der notwendigen Anforderungen kann die Gründung einer SE ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu grenzüberschreitendem geschäftlichem Erfolg sein.