Die Frage, ob man als Rentner auch weiterhin Pflichtentnahmen aus seinen Altersvorsorgekonten leisten muss, wenn man trotz fortgeschrittenen Alters noch arbeitet, beschäftigt viele Menschen. Besonders für diejenigen, die sich mit 77 Jahren noch im Berufsleben befinden, ist die Unsicherheit groß, ob sie wirklich verpflichtet sind, das sogenannte RMD – Required Minimum Distribution, also die vorgeschriebenen Mindestentnahmen aus ihren 401(k)- oder anderen Rentenkonten – zu tätigen. Die aktuelle Gesetzeslage hat sich in den letzten Jahren mehrfach geändert, und es gibt bedeutende Ausnahmen, die gerade für Berufstätige im Rentenalter relevant sind. In diesem Zusammenhang werfen wir einen genauen Blick auf die rechtlichen Vorgaben und praktische Empfehlungen rund um RMDs, insbesondere wenn man über die Altersgrenze hinaus aktiv beschäftigt ist. Zunächst einmal sind RMDs eine steuerliche Maßnahme, die die US-amerikanische Regierung eingeführt hat, um zu verhindern, dass das Geld in steuerlich begünstigten Rentenkonten unbegrenzt angelegt bleibt, ohne dem Fiskus zugänglich zu sein.
Die RMD-Regeln schreiben vor, dass ab einem bestimmten Alter ein bestimmter Mindestbetrag jährlich aus diesen Konten entnommen werden muss. Wer gegen diese Verpflichtung verstößt, riskiert empfindliche Strafzahlungen. Allerdings hängt das genaue Alter für den Beginn dieser Entnahmen von verschiedenen Gesetzen ab, die in den letzten Jahren angepasst wurden. Bis 2019 begann die Pflicht zur Entnahme bei 70 ½ Jahren. Das änderte sich mit dem SECURE Act von 2019, der das Entnahmealter auf 72 anhob.
Doch auch diese Regelung war nicht von Dauer. Bereits mit dem SECURE Act 2.0 wurde das Beginnalter nochmals angehoben, nämlich ab 2023 auf 73 Jahre und soll bis 2033 auf 75 Jahre steigen. Für viele ältere Berufstätige bringt dies eine deutliche Entlastung, da sie länger von der Pflicht zur Entnahme ausgenommen bleiben. Allerdings gibt es eine fundamentale Ausnahme, die für weiterarbeitende Senioren von besonderem Interesse ist.
Das IRS hat klargestellt, dass wenn der Kontoinhaber noch beim Arbeitgeber beschäftigt ist, bei dem das 401(k)- oder ähnliche Altersvorsorgekonto geführt wird, keine RMDs von diesem speziellen Konto verlangt werden, selbst wenn das reguläre Alter für Mindestentnahmen bereits erreicht oder überschritten wurde. Diese Regel gilt unabhängig vom Alter und basiert auf dem Status der aktiven Beschäftigung. Wichtig ist, dass diese Ausnahme nur für die Altersvorsorgekonten gilt, die mit dem aktuellen Arbeitgeber verbunden sind. Eine andere wichtige Einschränkung ist, dass diese Ausnahmeregelung nicht für alle Arten von Altersvorsorgekonten gilt. Zum Beispiel müssen RMDs weiterhin aus traditionellen IRAs und auch aus 401(k)-Konten ehemaliger Arbeitgeber entnommen werden, unabhängig davon, ob man noch arbeitet oder nicht.
Das bedeutet, wenn Sie einen 401(k)-Plan mit einem früheren Arbeitgeber haben, sind Sie verpflichtet, an den regulären RMDs festzuhalten und den jährlichen Mindestbetrag zu entnehmen. Viele, die noch arbeiten, nutzen allerdings die Möglichkeit, ältere 401(k)-Konten in den aktuellen Arbeitgeberplan zu übertragen. Dadurch können sie alle Guthaben in einem einzigen aktiven Plan konsolidieren und von der RMD-Ausnahme für Beschäftigte profitieren. Diese Strategie sollte jedoch sorgfältig geplant und mit einem Finanzberater besprochen werden, um steuerliche Nachteile zu vermeiden. Neben der Ausnahme für Beschäftigte hat die SECURE Act 2.
0 auch eine wichtige Änderung für Roth-Konten in Arbeitgeberplänen mit sich gebracht. Seit 2024 sind Roth-401(k)-Konten und ähnliche Konten vom Alter-basierten RMD befreit, sofern sie vom Kontoinhaber selbst gehalten werden. Diese Änderung bringt erhebliche Erleichterungen für alle, die nach alter Regelung auch bei Roth-Konten Entnahmen vornehmen mussten. Man sollte jedoch beachten, dass diese Befreiung nicht für ererbte Roth-Konten gilt, hier bleibt weiterhin die 10-Jahres-Regel bestehen. Auch wenn viele Regelungen in die richtige Richtung zielen, sind Pflichtentnahmen aus steuerlich geförderten Konten ein komplexes Thema, das sehr individuell betrachtet werden sollte.
Insbesondere bei hohem Alter und fortgesetzter Erwerbstätigkeit ist eine genaue Prüfung der jeweiligen Konten und ihrer RMD-Anforderungen ratsam. Finanzberater spielen hierbei eine wichtige Rolle, indem sie nicht nur die aktuellen gesetzlichen Vorgaben kennen, sondern auch steuerliche Optimierungen und persönliche Lebensumstände einbeziehen. Das Thema RMD wird durch das Nebeneinander verschiedener Kontoarten, gesetzlicher Änderungen und individueller Arbeitsverhältnisse zu einem spannenden Feld für Rentner, die noch aktiv sind oder kürzlich in den Ruhestand gewechselt haben. Es ist für jeden wichtig, sich gut zu informieren, um unerwünschte Steuernachzahlungen oder Strafen aufgrund versäumter Entnahmen zu vermeiden. Abschließend lässt sich festhalten, dass Sie als 77-jähriger Arbeitnehmer tatsächlich keine RMDs von Ihrem aktuellen 401(k)-Plan entnehmen müssen, solange Sie noch aktiv für den Arbeitgeber tätig sind, bei dem dieser Plan geführt wird.
Dennoch bleiben Entnahmen aus anderen Konten, wie IRAs oder Konten früherer Arbeitgeber, weiterhin verpflichtend. Die Möglichkeiten zur Optimierung Ihres Bestands an Altersvorsorgekonten durch Rollovers und die neuen Befreiungen für Roth-Konten sollten Sie individuell prüfen, um Ihre finanzielle Situation im Ruhestand bestmöglich zu gestalten. Wer also trotz fortgeschrittenen Alters weiterarbeitet, sollte unbedingt die aktuellen RMD-Regeln kennen und bei Bedarf mit einem Fachmann sprechen, um Steuerfallen zu vermeiden und den Ruhestand nach den eigenen Vorstellungen vorzubereiten.