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Die Rechtliche Grundlage von Donald Trumps Zöllen: Ein Kartenhaus am Rande des Zusammenbruchs?

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 Are Donald Trump’s tariffs a legal house of cards?

Eine tiefgehende Analyse der rechtlichen Herausforderungen und Verfassungsfragen rund um die von Donald Trump verhängten Zölle sowie die möglichen Auswirkungen auf den internationalen Handel und die Kryptoindustrie.

Die von Donald Trump eingeführten Zölle haben in den letzten Jahren für erhebliche politische und wirtschaftliche Diskussionen gesorgt. Über die reine Handelspolitik hinaus werfen sie auch komplexe juristische Fragen auf, die sowohl die Verfassung der Vereinigten Staaten als auch komplexe Gesetzgebungsverfahren betreffen. Insbesondere die Frage, ob diese Zölle auf einer soliden rechtlichen Basis stehen oder ob hier ein sogenanntes „rechtliches Kartenhaus“ vorliegt, beschäftigt Juristen, Politiker und Wirtschaftsexperten gleichermaßen. Diese Analyse beleuchtet die Hintergründe, die rechtlichen Grundlagen, die laufenden Prozesse und die potenziellen Folgen für den Handel und darüber hinaus. Die Macht des Präsidenten, Zölle zu verhängen, ist an sich nicht neu und hat eine lange Geschichte in der amerikanischen Rechtsordnung.

Ursprünglich liegt die Autorität zur Erhebung von Zöllen beim Kongress, verankert in Artikel I der US-Verfassung. Dort wird dem Kongress ausdrücklich die Befugnis übertragen, Steuern, Abgaben und Zölle festzulegen. Das bedeutet, dass der Präsident für die Umsetzung von Zöllen grundsätzlich auf eine Delegation dieser legislativen Macht angewiesen ist. Im Verlauf der Geschichte wurde diese Autorisierung in verschiedenen Gesetzen konkretisiert, die Präsidenten im Einzelfall das Recht einräumen sollten, Zölle unter bestimmten Voraussetzungen zu verändern oder zu erheben. Ein bedeutsames Gesetz in diesem Zusammenhang ist der Reciprocal Trade Agreement Act von 1934.

Dieses wurde zu einer Zeit ins Leben gerufen, als die Weltwirtschaft von den Folgen der Weltwirtschaftskrise und protektionistischen Maßnahmen wie dem berüchtigten Smoot-Hawley-Tarif geprägt war. Dieses Gesetz ermöglichte es dem Präsidenten, Zölle in einem wechselseitigen Abkommen mit anderen Nationen festzulegen, was zu einer Liberalisierung des Welthandels beitragen sollte. Es wurde explizit für bilaterale Abkommen konzipiert und sollte nicht für einseitige Zollerhöhungen genutzt werden. Ein weiterer maßgeblicher gesetzlicher Rahmen ist der Trade Expansion Act von 1962, der dem Präsidenten ermöglichte, Zölle auch im Kontext nationaler Sicherheitsbedrohungen einseitig zu verhängen. Darüber hinaus trat 1977 der International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) in Kraft, der dem Präsidenten weitreichende Befugnisse einräumt, in Notfällen wirtschaftliche Maßnahmen zu ergreifen, darunter Handelssanktionen und Beschränkungen von Transaktionen im Ausland.

Interessanterweise erwähnt der IEEPA nicht explizit Zölle als Instrument, weswegen die Verwendung des Gesetzes zum Verhängen von Zöllen durch Präsident Trump als ungewöhnlich und rechtlich umstritten gilt. Vor dem Hintergrund dieser Gesetze hat Präsident Trump seine umfangreichen Zollmaßnahmen eingeführt, die entgegen der bisherigen Praxis vor allem unilateral, also einseitig und nicht im Rahmen von bilateralen oder multilateralen Abkommen erfolgen. In einer Erklärung rief er eine nationale Notlage wegen eines anhaltenden und großen Handelsdefizits aus, das durch fehlende Gegenseitigkeit und andere wirtschaftliche Missstände wie Währungsmanipulation und Extrasteuern in anderen Ländern verursacht werde. Auf Basis dieser Erklärung setzte er hohe Strafzölle gegen zahlreiche Handelspartner durch. Diese Vorgehensweise sorgte fast unmittelbar nach der Ankündigung für einen Rechtsstreit: Insgesamt 13 US-Bundesstaaten und zahlreiche Unternehmen, darunter kleinere Händler wie das Mischief Toy Store in Minnesota, reichten Klagen gegen die Bundesregierung ein.

Sie argumentieren, dass Präsident Trump seine Befugnisse überschritten habe, da der IEEPA nicht für die Verhängung von Zöllen bestimmt sei und es sich zudem um keine „außergewöhnliche und ungewöhnliche“ Bedrohung handele, wie es das Gesetz voraussetzt. Die Staaten sehen darin einen Verstoß gegen das sogenannte „Ultra Vires“-Prinzip – das heißt eine Handlung, die außerhalb der rechtlichen Befugnisse einer Institution liegt. Außerdem werde durch diese Praxis die Gewaltenteilung, ein zentrales Prinzip der US-Verfassung, verletzt. Die bisherige Rechtsprechung zum sogenannten „Nondelegation Doctrine“ besagt, dass der Kongress nicht unbegrenzt seine legislativen Vollmachten an die Exekutive delegieren darf. Zwar hat der Oberste Gerichtshof der USA in der Vergangenheit den Spielraum der Exekutive häufig zugunsten einer großzügigen Auslegung der Delegation ausgeweitet, eine so weitgehende und unkontrollierte Machtübertragung wie im Fall der Trump-Zölle könnte allerdings neue Grenzen ziehen.

Die Gerichtsverfahren sind vor allem deshalb von großer Bedeutung, weil sie die Grenzen der präsidialen Macht neu definieren könnten. Die Klagen wurden teils im US Court of International Trade eingereicht, der speziell für Handelsstreitigkeiten zuständig ist, und teils in Bundesbezirksgerichten, die eine strengere Überprüfung vornehmen könnten. Ein weiterer Rückhalt für die Regierung ist die sogenannte „Political Question Doctrine“, ein juristisches Prinzip, das bestimmte politisch sensitive Fragen von der richterlichen Überprüfung ausschließt, da sie als Angelegenheiten der Exekutive betrachtet werden. Darüber hinaus stellt sich die Frage, wie sich der Verlauf dieses Rechtsstreits auf den globalen Handel und den amerikanischen Markt auswirken wird. Wenn die Zölle als rechtswidrig eingestuft und aufgehoben werden, könnte dies für amerikanische Unternehmen und Verbraucher eine Entlastung bedeuten, insbesondere da die höheren Belastungen in Form von teureren Importgütern gerade für kleinere Händler spürbar sind.

Sollte jedoch der Präsident Recht bekommen, könnten sich die USA weiter von internationalen Handelsvereinbarungen abkoppeln und unilateral ihre Wirtschaftspolitik durchsetzen. Dies hätte weitreichende Konsequenzen für die Handelsbeziehungen und das globale Wirtschaftssystem. Interessanterweise konnten digitale Güter und Dienstleistungen, zu denen auch Kryptowährungen zählen, bisher von den Zöllen weitgehend unberührt bleiben. Da diese Zölle nur auf physische Waren angewandt werden, bleiben digitale Transaktionen, die oftmals über Offshore-Dienste abgewickelt werden, außerhalb der Reichweite traditioneller Handelsbarrieren. In Zeiten zunehmender Protektionismusbestrebungen könnte dies digitale Währungen und Blockchain-Technologien als alternative Handelswege stärken.

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