In den letzten Jahren ist die Sorge um den Schutz der Privatsphäre bei der Nutzung digitaler Assistenten stark gestiegen. Besonders Apples Sprachassistent Siri steht dabei immer wieder im Fokus, wenn es um unbeabsichtigte Aktivierungen und die mögliche Aufzeichnung privater Gespräche geht. Kürzlich wurde eine bedeutende Sammelklage gegen Apple abgeschlossen, die in einer 95-Millionen-Dollar-Einigung mündete. Viele Nutzer fragen sich nun, ob auch sie zu den Begünstigten dieser Entschädigung gehören könnten und wie sie ihre Ansprüche geltend machen können. Die Ursprünge des Falls gehen auf die Klage einer kalifornischen Einwohnerin namens Fumiko Lopez zurück.
Sie warf Apple vor, dass Siri sich ohne Zustimmung aktivieren und private Gespräche aufnehmen könne. Noch besorgniserregender sei, dass diese Aufnahmen an Dritte weitergegeben würden. Diese Anschuldigungen wurden durch Recherchen und Berichte wie die des britischen Guardian untermauert, die bestätigten, dass Gesprächsinhalte höchst sensibler Natur – etwa Arztbesuche oder sogar illegale Handlungen – unabsichtlich erfasst und von Auftragnehmern ausgewertet wurden. Die Vorwürfe erhielten zusätzliche Aufmerksamkeit, als Nachbar:innen von Kläger:innen berichteten, sie hätten nach unbemerkten Siri-Aktivierungen gezielte Werbung zu Themen erhalten, die sie zuvor nur am Rande in Gesprächen erwähnt hatten. Beispiele waren Werbung für bestimmte Schuhmodelle oder Restaurants.
Dies deutet darauf hin, dass aufgezeichnete Informationen für personalisierte Werbung genutzt wurden, was viele Nutzer überraschte und verunsicherte. Apple selbst hat die Vorwürfe stets zurückgewiesen und betont, Siri sei von Anfang an so konzipiert worden, dass der Datenschutz oberste Priorität habe. Dennoch entschied sich das Unternehmen angesichts der Sammelklage, eine Einigung von insgesamt 95 Millionen US-Dollar zu akzeptieren, um langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Ob und wie man als Nutzer:in von der Einigung profitieren kann, hängt von mehreren Voraussetzungen ab. Vorrangig ist, dass man innerhalb des relevanten Zeitraums von September 2014 bis zum 31.
Dezember 2024 Besitz eines Apple-Gerätes hatte, das über Siri verfügt. Zu diesen Geräten zählen unter anderem iPhones, iPads, Apple Watches, MacBooks, iMacs, HomePods, iPod touches und Apple TVs. Wichtig ist außerdem, dass vertrauliche Gespräche tatsächlich unbeabsichtigt durch Siri aufgezeichnet wurden oder die Daten an Dritte weitergeleitet worden sind. Der Prozess zur Beantragung einer Entschädigung ist relativ unkompliziert. Nutzer:innen, die in diese Zielgruppe fallen, haben womöglich bereits eine Benachrichtigung in Form einer E-Mail oder Postkarte mit einem Identifikations- und Bestätigungscode erhalten.
Diese Codes ermöglichen eine einfache Registrierung und Auszahlung über die offizielle Webseite des Vergleichs. Sollte man keine solche Benachrichtigung erhalten haben, besteht trotzdem die Möglichkeit, einen Anspruch geltend zu machen. Auf der entsprechenden Website kann man ein Formular ausfüllen, in dem persönliche Kontaktdaten sowie Informationen zum betroffenen Gerät verlangt werden. Dabei sind, falls vorhanden, Kaufbelege wie Rechnungen oder Quittungen hilfreich. Andernfalls sind die Seriennummer und das genaue Modell des Gerätes anzugeben, um die Berechtigung sicherzustellen.
Die Höhe der Auszahlung richtet sich nicht nach dem Gesamtvolumen der Einigungssumme, sondern wird auf die Anzahl der gültigen Ansprüche verteilt. Pro aktiviertem und beantragtem Siri-Gerät sind maximal 20 US-Dollar vorgesehen, was bei bis zu fünf angemeldeten Geräten einen Höchstbetrag von circa 100 US-Dollar bedeutet. Die finale Auszahlungshöhe kann jedoch je nach Anzahl der Beteiligten variieren und potenziell geringer ausfallen. Für Betroffene stellt sich zudem die Frage nach der Frist zur Antragstellung. Der letzte Tag, um Ansprüche einzureichen, ist der 2.
Juli 2025. Wer sich zu diesem Zeitpunkt entscheidet, die Einigung abzulehnen oder Einwände vorzubringen, kann dies ebenfalls bis zu diesem Datum tun. Die abschließende Gerichtsverhandlung ist für Anfang August angesetzt, weshalb Zahlungen frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2025 zu erwarten sind. Diese Einigung ist ein deutliches Signal dafür, wie wichtig das Thema Datenschutz in Zeiten digitaler Assistenzsysteme geworden ist. Sie lenkt die Aufmerksamkeit auf potenzielle Risiken, die selbst bei Geräten bestehen, die für den Alltag viele Vorteile bringen.
Gleichzeitig zeigt sie, dass Nutzer:innen ihre Rechte wahrnehmen und Verstöße gegen den Datenschutz durchsetzen können. Es lohnt sich daher, aufmerksam zu bleiben und zu überprüfen, ob man unter die genannten Kriterien fällt. Die Beantragung der Entschädigung ist nicht nur ein finanzieller Vorteil, sondern auch ein Schritt, der das Bewusstsein für den Schutz der eigenen Daten stärkt. Wer regelmäßig digitale Assistenten verwendet, sollte künftig besonders darauf achten, welche Berechtigungen sie besitzen und wie Daten verarbeitet werden. Abschließend bleibt zu sagen, dass die Einigung zwar kein Eingeständnis von Apple darstellt, jedoch eine wichtige juristische und gesellschaftliche Diskussion angestoßen hat.
Sie unterstreicht die Notwendigkeit, Transparenz bei der Nutzung von Sprachassistenten zu schaffen und die Privatsphäre der Nutzer:innen in einer zunehmend vernetzten Welt zu gewährleisten. Nutzen Sie also die Möglichkeit, Ihren Anspruch zu prüfen und gegebenenfalls geltend zu machen – so profitieren Sie nicht nur vom Vergleich, sondern tragen auch zur Sensibilisierung für Datenschutzfragen bei.