Die Steuerrichter liefern eine wichtige Lehre zur Beweislast bei der Verteidigung durch Berufsreliance In einer Entscheidung des US-Steuergerichts wird deutlich, wie entscheidend die Beweislast in Steuerangelegenheiten ist und wie wichtig es ist, sich auf die Expertise von Fachleuten verlassen zu können. Die Entscheidung dreht sich um einen Fall, in dem eine Partnerschaft aus den Kaimaninseln, YA Global Investments, LP, mit der IRS (Internal Revenue Service) konfrontiert war. Der Fall beleuchtet die Voraussetzungen, unter denen Steuerpflichtige sich auf den Rat von Steuerberatern stützen können, um zu zeigen, dass sie sich in gutem Glauben auf diesen Rat verlassen haben. Im Allgemeinen gilt die sogenannte „Reasonable Cause“-Verteidigung gegen zivile Steuerstrafen, wenn Steuerpflichtige nachweisen können, dass sie ordnungsgemäße Geschäftsmethoden und -vorsicht an den Tag gelegt haben. Dies umfasst unter anderen die korrekte Erfüllung von Meldepflichten oder die zutreffende Angabe von Positionen in Steuererklärungen.
Steuerpflichtige, die Fachleute in der Steuerberatung hinzuziehen, können unter bestimmten Umständen ebenfalls „Reasonable Cause“ geltend machen, indem sie nachweisen, dass sie sich in gutem Glauben auf den substantiellen Rat ihrer Steuerberater verlassen haben, auch wenn dieser Rat letztlich fehlerhaft war. Die Gerichtspraxis zeigt jedoch, dass eine blinde Reliance auf einen Steuerberater nicht ausreicht, um den Anforderungen der „Reasonable Cause“-Verteidigung gerecht zu werden. Um diesen Anspruch erfolgreich zu machen, müssen drei grundlegende Kriterien erfüllt sein: Erstens muss der Steuerberater kompetent und ausreichend qualifiziert sein, um auf seine Ratschläge vertrauen zu können; zweitens muss der Steuerpflichtige dem Fachmann die notwendigen und korrekten Informationen zur Verfügung gestellt haben, damit dieser eine fundierte Steuerberatung leisten kann; und drittens muss der Steuerpflichtige in gutem Glauben auf den Rat und die Urteilsfindung des Fachmanns vertraut haben. Im bereits erwähnten Fall YA Global Investments, LP gegen den Commissioner des IRS wurde die Partnerschaft mit der Herausforderung konfrontiert, dass sie über einen Zeitraum von drei Jahren (2006 bis 2008) als inländisches Unternehmen tätig war, was bedeutete, dass sie Steuerabzüge und -meldungen für ihre ausländischen Partner hätte einhalten müssen. Da YA Global versäumte, die erforderlichen Steuerabzüge auf den entsprechenden Formblättern zu melden, stritt die IRS die Zulässigkeit der Steuerabzüge und verhängte Verspätungsstrafen.
Die Partnerschaft hatte bei der Erstellung ihrer Steuererklärungen sowohl die Dienste einer Anwaltskanzlei als auch eines Buchhaltungsunternehmens in Anspruch genommen. Jedoch kam es zu einem Konflikt zwischen YA Global und dem Buchhaltungsunternehmen, was schließlich zur Einreichung einer Berufshaftungsklage gegen dieses Unternehmen im Jahr 2015 führte. Dieser Umstand spielte eine entscheidende Rolle für die Verteidigung von YA Global im Streitfall. Während des Verfahrens zeigten die Zeugenaussagen sowohl der Anwaltskanzlei als auch des Buchhaltungsunternehmens unterschiedliche Perspektiven auf. Die Anwaltskanzlei bestätigte, dass sie keine steuerliche Einschätzung zu dem spezifischen Thema, ob YA Global ein inländisches Unternehmen war, abgeben konnte.
Sie verwiesen darauf, dass interne Richtlinien dies verhinderten. Anders jedoch die Buchhaltungsfirma, die bezeugte, dass sie YA Global informiert hatte, dass die Partnerschaft auf der Grundlage einer „Safe Harbor“-Regelung, wonach das Handeln in Aktien und Wertpapieren nicht als US-Geschäft betrachtet wird, nicht als inländisches Unternehmen tätig war. Hier stellt sich die Frage, ob YA Global in gutem Glauben auf den Rat der Buchhaltungsfirma vertraut hatte. Hierbei kam die erwähnte Berufshaftungsklage ins Spiel, da das Gericht feststellte, dass YA Global keine ausreichenden Beweise vorlegen konnte, wann die Partnerschaft von der Fahrlässigkeit des Buchhaltungsunternehmens erfahren hatte. Wenn die Partnerschaft also vor der Einreichung ihrer Steuererklärungen von einem etwaigen Fehlverhalten des Buchhaltungsunternehmens erfahren hatte, könnte sie nicht mit gutem Gewissen behaupten, dass sie in einer guten Absicht auf den Rat dieser Firma vertraute.
Die Tax Court entschied letztlich zugunsten der IRS und bestätigte die Verspätungsstrafen für alle drei Jahre. Der Fall verdeutlicht die große Bedeutung der Beweislast und die Anforderungen, die Steuerpflichtige in Steuerverfahren zu beachten haben. Selbst wenn das Vertrauen in einen Steuerberater in der Theorie gestattet ist, müssen im Streitfall konkrete Beweise vorgelegt werden, die Glaubwürdigkeit und die Umstände der Abhängigkeit von professionellem Rat untermauern. Für Steuerpflichtige ist die Entscheidung daher eine eindringliche Mahnung, sich nicht blind auf den Rat von Fachleuten zu verlassen. Vielmehr müssen sie aktiv dafür sorgen, dass sie vollständige und genaue Informationen bereitstellen und eventuelle Anzeichen von Fahrlässigkeit oder Fehlverhalten kritisch hinterfragen.
Die Realität, dass Steuerpflichtige für ihre Steuererklärungen letztlich selbst verantwortlich sind, wird durch diese Entscheidung eindringlich vermittelt. Der Fall unterstreicht auch, wie wichtig eine sorgfältige Dokumentation und Kommunikation zwischen Steuerpflichtigen und ihren Beratern ist. In einer Welt, in der Steuergesetze zunehmend komplexer werden, ist es von zentraler Bedeutung, professionellen Rat zu suchen und gleichzeitig die eigene Sorgfaltspflicht nicht aus den Augen zu verlieren. Letztlich, so lehrt uns dieser Fall, ist das Vertrauen auf Fachleute eine wertvolle Unterstützung, die jedoch durch eine aktive und informierte Beteiligung des Steuerpflichtigen ergänzt werden muss, um rechtlichen Problemen und finanziellen Strafen vorzubeugen. In Anbetracht der Einzelheiten dieses Falls können Steuerpflichtige wertvolle Lehren über die Risiken und Herausforderungen lernen, die mit der Inanspruchnahme professioneller Steuerberatung verbunden sind.
Der Grundsatz, dass „Unwissenheit nicht vor Strafe schützt“, wird durch die gerichtliche Entscheidung in YA Global Investments eindrucksvoll bestätigt. Steuerpflichtige sollten daher in der Lage sein, sowohl das Fachwissen ihrer Berater anzuerkennen als auch ihre eigenen Verantwortlichkeiten ernst zu nehmen, um sich in einem zunehmend komplexen Steuerumfeld zu behaupten.