Papst Leo XIV., geboren als Robert Prevost im Jahr 1955 in Chicago, hat als erster US-amerikanischer Papst in der Geschichte der katholischen Kirche ein seltenes und rechtlich vielschichtiges Amt übernommen. Als Oberhaupt des Papsttums und Staatsoberhaupt des unabhängigen Vatikanstaates stellt er eine einzigartige Konstellation dar. Er vereint auf der einen Seite die amerikanische Staatsbürgerschaft mit der Führung eines fremden Staates, was zahlreiche juristische und politische Fragen aufwirft – insbesondere in Bezug auf seine US-Staatsbürgerschaft und die damit verbundenen Rechte und Pflichten. Vor allem stellt sich die Frage, ob Pope Leo XIV.
als ausländischer Staatsführer seine US-Staatsbürgerschaft behalten kann, ohne in Konflikt mit den amerikanischen Gesetzen zu geraten.Die USA erlauben grundsätzlich die doppelte Staatsbürgerschaft, sie strafrechtlich zu verlieren ist allerdings ein komplexes Thema. Laut Staatsrechtsprofessor Peter Spiro ist es nur dann möglich, die US-Staatsbürgerschaft zu verlieren, wenn ein Bürger ausdrücklich auf diese verzichtet. Dabei muss eine bewusste Absichtserklärung vorliegen. Dies bedeutet, dass die Übernahme einer Position als ausländischer Staatschef allein nicht automatisch den Verlust der US-Staatsbürgerschaft nach sich zieht.
Der US-Außenminister könnte zwar eine „aktiven Überprüfung“ der Staatsbürgerschaft vornehmen, wenn US-Bürger als ausländische Staatsoberhäupter oder Regierungschefs dienen. Bisher hat das US-Außenministerium jedoch keine öffentlichen Kommentare über Papst Leos Status abgegeben. Erklärungen zufolge wird die Staatsbürgerschaft nur in Ausnahmefällen und bei nachgewiesener Absicht der Aufgabe aberkannt.Ein besonders gewichtiger Aspekt dieser Situation ist die Frage der Immunität. Als Papst genießt Leo XIV.
umfassende diplomatische Immunität, die ihn weitgehend vor der amerikanischen Gerichtsbarkeit schützt. Das europäische Konzept der Staatsoberhäupterimmunität sieht vor, dass amtierende Führungspersonen nicht vor Gericht anderer Staaten belangt werden können. Daraus ergibt sich eine potenzielle Spannung – darf jemand, der aufgrund seiner Funktion praktisch nicht vom US-Recht verfolgt werden kann, gleichzeitig US-Bürger bleiben? Das Grundgesetz der USA fordert, dass jeder Bürger den Gesetzen unterliegt und niemand oberhalb des Gesetzes stehen darf. Dies führt zu einem rechtlichen Dilemma. Die Verfassung gibt zwar nicht explizit vor, wie in solchen Fällen verfahren werden muss, jedoch hat der Supreme Court 1980 bestätigt, dass ein Verlust der Staatsbürgerschaft nur bei ausdrücklichem Verzicht stattfindet.
Papst Leo XIV. besitzt neben seiner amerikanischen auch die peruanische Staatsbürgerschaft. Diese erhielt er 2015, als er als Bischof in Peru tätig war. Das peruanische Recht stellt keine Hürden für doppelte Staatsbürgerschaften auf, auch wird von natürlichen Bürgern bis zum Alter von 69 Jahren eine Wahlpflicht erwartet. Für Leo entfällt die Wahlpflicht, da er im September 2025 70 Jahre alt wird.
Die peruanische Staatsbürgerschaft stellt somit keine Probleme dar und erweitert sogar seine internationale Identität.Historisch betrachtet ist nicht bekannt, wie Papstväter mit ihrer ursprünglichen Staatsbürgerschaft umgingen. Die katholische Kirche offenbart keine Details über die persönlichen Staatsbürgerschaften der Päpste. Jedoch ist bekannt, dass Papst Franziskus, geboren in Argentinien, seinen argentinischen Pass 2014 erneuerte – ein Jahr nach seiner Wahl zum Papst. Auch frühere Päpste wie Benedikt XVI.
aus Deutschland und Johannes Paul II. aus Polen haben offenbar ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft nicht offiziell aufgegeben. Diese Umstände legen nahe, dass es in der Kirche üblich ist, die ursprüngliche Staatsbürgerschaft zu behalten, während man das Amt des Papstes bekleidet.Politisch und symbolisch hat Papst Leo XIV. sich klar positioniert, indem er bei seiner Antrittsrede bewusst auf Englisch verzichtete und stattdessen Italienisch und Spanisch verwendete.
Dies wird von Experten als Zeichen gewertet, dass er seine Rolle als universeller Führer der katholischen Kirche betont und sich nicht als amerikanischer Präsident oder Repräsentant präsentiert. Die universale Ausrichtung seines Amtes steht über nationalen Bindungen.Interessant ist auch der Vergleich zu anderen US-Bürgern, die führende Positionen in fremden Staaten einnahmen. Unter anderem Boris Johnson, geboren in New York als Britischer Staatsbürger, diente als Premierminister des Vereinigten Königreichs. Mohamed Abdullahi Mohamed war US-Staatsbürger, als er Somalias Präsident wurde, während Valdas Adamkus nach Flucht aus Litauen in die USA eingebürgert wurde und später Präsident Litauens wurde.
Eleganterweise haben diese Personen ihre US-Staatsbürgerschaft meist aktiv aufgegeben, um die doppelte Loyalität zu vermeiden.Die Doppelrolle von Papst Leo XIV. erlaubt allerdings keine vergleichbare Entkopplung, da seine Verantwortung als spirituelles und politisches Oberhaupt der katholischen Welt nicht trennbar ist. Eine offizielle Aufgabe der US-Staatsbürgerschaft wäre zudem ein höchst symbolischer Akt, der politische Implikationen bis nach Washington hätte. Aufgrund seiner immunen Stellung und der kirchlichen Sonderrolle ist es unwahrscheinlich, dass die USA die Staatsbürgerschaft des Papstes offiziell in Frage stellen oder aufheben.
Dieser Fall illustriert ein seltenes Zusammenspiel von internationalem Recht, Diplomatie und Staatsbürgerschaft. Er zeigt, wie komplex globale Identitäten in einer zunehmend verflochtenen Welt sein können. Die traditionelle Idee, dass Menschen nur eine Staatsbürgerschaft besitzen und ausschließlich einem Staat verpflichtet sind, wird durch solche Beispiele infrage gestellt.Papst Leo XIV. steht somit am Schnittpunkt unterschiedlicher Rechtsordnungen und kulturenübergreifender Verantwortlichkeiten.
Sein Amt erinnert daran, dass Staatsbürgerschaft nicht immer ausschließlich eine nationale Angelegenheit ist, sondern mit bürgerlichen Pflichten, politischen Immunitäten und spiritueller Autorität koexistieren kann. Die Welt wird genau beobachten, wie er diese Balance zwischen amerikanischer Staatsbürgerschaft und Führung eines fremden Staates meistern wird. Klar ist jedoch, dass seine einzigartige Position eine wichtige Diskussion über Staatsbürgerschaft, Souveränität und internationale Rechtsprinzipien anstößt, die weit über Vatikanmauern hinausgeht.