Im Juni 2025 hat ein Bundesgericht in den USA eine Tochtergesellschaft von Johnson & Johnson (J&J) zu einer Zahlung von 442 Millionen Dollar verurteilt, nachdem ein Geschworenengericht das Unternehmen des Verstoßes gegen Kartellgesetze schuldig gesprochen hatte. Die Entscheidung des Richters stellt eine bedeutende Zäsur für die Medizintechnik-Branche dar und beleuchtet die Herausforderungen sowie Folgen von wettbewerbswidrigem Verhalten großer Konzerne im Gesundheitswesen. Der zugrundeliegende Rechtsstreit wurde von der Firma Innovative Health gegen Biosense Webster, eine Tochter von Johnson & Johnson, im Jahr 2019 eingeleitet. Innovative Health warf Biosense Webster vor, seine marktbeherrschende Stellung missbraucht zu haben, indem Supportleistungen für Krankenhäuser an den Kauf eigener Produkte geknüpft wurden. Insbesondere ging es um die Unterstützung von wiederaufbereiteten Kathetern, die eine kostengünstigere und nachhaltigere Alternative zu Einwegprodukten darstellen.
Das Unternehmen soll Krankenhäuser daran gehindert haben, diese wiederaufbereiteten Katheter mit den lebenswichtigen Kartosystemen von J&J zu nutzen, indem es die technische Unterstützung verweigerte. Dieses Verhalten wurde von der Jury als eindeutiger Verstoß gegen Kartellgesetze bewertet, was letztendlich zur Verhängung einer dreifachen Schadensersatzzahlung führte. Die Methode der dreifachen Schadensersatzzahlung ist ein rechtlich zulässiges Mittel zur Abschreckung wettbewerbsverzerrender Praktiken und spiegelt die Schwere des Verstoßes wider. U.S.
District Judge James Selna bestätigte die Schuld und ordnete die Zahlung von insgesamt 442 Millionen Dollar an, dreimal so viel wie die ursprünglich von der Jury festgelegten 147 Millionen Dollar. Dies schließt jedoch nicht die zusätzlich entstehenden Gerichtskosten und Rechtsgebühren ein. Die Entscheidung wird als „seismisch“ vom CEO der Association of Medical Device Reprocessors, Daniel Vukelich, beschrieben. Es handelt sich um eine Signalwirkung für den gesamten Medizintechnikmarkt, dass illegale Ausschlusspraktiken gegen das Wiederaufbereiten von medizinischen Geräten nicht toleriert werden. Solche Praktiken können die Verfügbarkeit kostengünstiger und umweltfreundlicher medizinischer Produkte behindern und gegen fundamentale Prinzipien eines fairen Wettbewerbs verstoßen.
Johnson & Johnson selbst kündigte an, gegen das Urteil Berufung einzulegen, respektierte jedoch die gerichtliche Anordnung vorerst. Ein Sprecher des Unternehmens erklärte, man widerspreche dem Urteil und gehe davon aus, dass es in der Berufungsinstanz aufgehoben werde. Dennoch stehe das Unternehmen zum Gesetz und werde alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um den Richterspruch zu befolgen. Diese Haltung spiegelt typische juristische Strategien großer Konzerne wider, die versuchen, gerichtliche Entscheidungen zu ihren Gunsten zu revidieren, ohne den unmittelbaren Zahlungsverpflichtungen auszuweichen. Der Fall zeigt exemplarisch die zunehmende Aufmerksamkeit, die Marktwächter und Gerichte heutzutage auf Wettbewerbsverstöße im Bereich der Medizintechnik legen.
Mit steigenden Gesundheitskosten und wachsendem Druck auf Krankenhausbudgets gewinnen wiederaufbereitete medizinische Produkte an Bedeutung. Ihre Nutzung kann erhebliche Einsparungen ermöglichen und zudem die Umweltbelastung reduzieren. Die Verhinderung solcher Innovationen durch marktbeherrschende Unternehmen wird daher auch unter ethischen und gesellschaftlichen Gesichtspunkten kritisch gesehen. Die Greifbarkeit dieses Rechtsstreits erstreckt sich auch auf den Aktienmarkt. Investoren und Analysten beobachten die Entwicklungen bei Johnson & Johnson genau, da hohe Strafzahlungen und mögliche Reputationsschäden die Unternehmensbewertung beeinflussen könnten.
Auch wenn J&J als stabile Aktie an der Börse gilt, weisen Experten darauf hin, dass technologische Branchen wie Künstliche Intelligenz derzeit bessere Wachstumsmöglichkeiten bieten. Dennoch bleibt J&J mit seinem breit gefächerten Portfolio ein bedeutender Akteur im Gesundheitssektor. Das Urteil könnte weitreichende Folgen für andere Unternehmen haben, die in ähnlicher Weise versuchen, ihre marktbeherrschende Stellung auszubauen oder innovative Wettbewerber zu behindern. Es sendet ein klares Signal an die Medizintechnikindustrie, dass rechtswidrige Bündelung und Ausschlussstrategien strafrechtlich verfolgt und empfindlich geahndet werden. Der Fall zeigt auch, wie wichtig es ist, dass Gesundheitsinstitutionen und Anwender von Medizinprodukten neben der Qualität auch den fairen Wettbewerb im Blick behalten.
Die Sicherheit und Versorgung der Patienten muss stets oberste Priorität haben, doch preiswerte und nachhaltige Lösungen sind ebenso entscheidend, um das Gesundheitssystem solidarisch und leistungsfähig zu gestalten. Insgesamt verdeutlicht die Verurteilung von Johnson & Johnsons Tochtergesellschaft die Risiken, die mit der Missachtung des Kartellrechts einhergehen, und hebt hervor, wie tiefgreifend Wettbewerbsrecht in der Medizintechnikbranche das Geschäftsgebaren beeinflussen kann. Es handelt sich um einen Wendepunkt, von dem sowohl Unternehmen als auch Regulatoren wichtige Erkenntnisse ziehen werden. Die Balance zwischen Innovation, Wettbewerb und regulatorischer Kontrolle bleibt dabei ein zentrales Thema in der Weiterentwicklung des globalen Gesundheitsmarktes.