Die Insolvenz und der anschließende Sanierungsprozess von FTX zählen zu den größten und komplexesten Fällen in der Geschichte der Kryptobörsen. Nach monatelangen Ermittlungen, rechtlichen Verfahren und umfangreichen Bemühungen zur Wiederherstellung von Vermögenswerten steht nun die zweite große Auszahlung an Gläubiger ins Haus. Der FTX Recovery Trust hat offiziell bekanntgegeben, dass am 30. Mai 2025 eine weitere Verteilung von über 5 Milliarden US-Dollar an die berechtigten Gläubiger erfolgen wird. Diese Ankündigung ist ein bedeutender Meilenstein im Zuge des Chapter-11-Sanierungsplans, der darauf abzielt, die Ansprüche der Kunden und Investoren möglichst umfassend zu erfüllen.
Der Prozess der Rückzahlung ist komplex und folgt einem detaillierten Plan, der unterschiedliche Anspruchsklassen vorsieht. Die zweite Auszahlung betrifft dabei sowohl Dotcom-Kunden als auch US-Kunden, die in den entsprechenden Klassen vertreten sind. Insbesondere berechtigte Kunden aus der Klasse 5A, die sogenannten Dotcom-Kunden, erhalten eine Auszahlung von rund 72 Prozent ihrer zugelassenen Forderungen. US-Kunden aus der Klasse 5B werden mit etwa 54 Prozent bedient, während weitere Klassen wie die allgemeinen ungesicherten Forderungen und digitale Kreditansprüche (Klassen 6A und 6B) jeweils eine Auszahlung in Höhe von 61 Prozent erhalten. Besonders bemerkenswert ist die Auszahlung an die unkomplizierten Forderungen (Convenience Claims) der Klasse 7, die mit 120 Prozent bedient werden.
Dies zeigt den Bemühungen des Verwaltungsteams, für verschiedene Anspruchsgruppen faire und verhältnismäßige Auszahlungen zu erzielen. Die Auszahlung selbst erfolgt über speziell ausgewählte Dienstleister, sogenannte Distribution Service Provider, zu denen Bitgo und Kraken zählen. Berechtigte Gläubiger, die die notwendigen Vorbereitungen abgeschlossen haben, erhalten die Zahlungen innerhalb von ein bis drei Werktagen nach dem offiziellen Auszahlungstermin. Hierfür müssen Kunden wichtige Schritte erledigen, wie beispielsweise die Anmeldung im FTX-Kundenportal, die Durchführung der erforderlichen KYC-Verifizierung (Know Your Customer), das Einreichen von Steuerformularen und die Registrierung bei den Distribution Service Providern. Dieses strikte Prozedere dient der Sicherheit und Compliance mit regulatorischen Anforderungen sowie der Verhinderung von Betrugsfällen.
Die Administration unter Leitung von John J. Ray III hebt hervor, dass diese zweite Auszahlung einen wichtigen Fortschritt im Vergleich zur ersten Verteilungsrunde darstellt. Der Umfang der Forderungen sowie die Vielzahl der betroffenen Gläubiger machen den Prozess außergewöhnlich komplex. Dennoch wird die bisherige Umsetzung als großer Erfolg der Wiederherstellungsbemühungen gewertet. Es ist Ziel der Verantwortlichen, weiter Vermögenswerte zu sichern und im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten weitere Forderungen zu klären.
Für die Gläubiger bedeutet dies eine wachsende Aussicht auf Rückzahlung ihrer Anteile, wenngleich im Konkursverfahren gewöhnlich noch keine 100-prozentige Begleichung aller Forderungen erfolgen kann. Wichtig ist zudem der Hinweis, dass durch die Anmeldung bei den Distribution Service Providern die Berechtigten bewusst auf direkte Barzahlungen durch FTX verzichten und die Auszahlung stattdessen über diese Dienstleister abgewickelt wird. Aus diesem Grunde empfiehlt es sich, bei Rückfragen zur Verfügbarkeit der Mittel direkt den Kundendienst des jeweiligen Service Providers zu kontaktieren. Um die Transparenz und Zugänglichkeit aller relevanten Informationen zu gewährleisten, stehen öffentlich zugängliche Gerichtsunterlagen auf der offiziellen Kroll-Webseite bereit. Dort können Gläubiger alle Dokumente rund um das Insolvenzverfahren, den Plan und die Auszahlungen verfolgen.
Zudem bietet die FTX-Digital-Markets-Einheit separate Kommunikationskanäle für Kunden, die ihre Ansprüche über diese Tochtergesellschaft gemeldet haben. Die Komplexität der gesamten Abwicklung wird durch die Einbindung namhafter Berater unterstrichen. Anwaltskanzleien wie Sullivan & Cromwell LLP sowie Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan LLP, Finanzberater wie Alvarez & Marsal und Investmentbanken wie Perella Weinberg Partners stehen dem Recovery Trust beratend zur Seite. Der Schutz vor Phishing und Betrug ist bei einem derart sensiblen Prozess von großer Bedeutung. FTX warnt ausdrücklich davor, auf E-Mails oder Webseiten hereinzufallen, die vorgeben, offizielle Informationsquellen zu sein.
Besonders die Aufforderung zur Verbindung von Wallets ist eine gängige Masche, die von FTX niemals verlangt wird und somit ein klares Indiz für Betrugsversuche darstellt. Neben der zweiten Auszahlung sind zudem weitere Verteilungen in Planung, deren Termine und Details zu einem späteren Zeitpunkt kommuniziert werden. Damit bleibt für die betroffenen Gläubiger und die gesamte Krypto-Community Spannung und Hoffnung bestehen, dass der Sanierungsprozess weiterhin Fortschritte macht und möglichst viele Forderungen befriedigt werden können. Insgesamt demonstriert die Organisation und Durchführung der zweiten Auszahlung durch den FTX Recovery Trust, wie auch in einem der größten Insolvenzverfahren der Branche eine strukturierte und transparente Bearbeitung möglich ist. Die Koordination zwischen den rechtlichen Instanzen, technischen Dienstleistern und den verschiedenen Gläubigergruppen setzt Maßstäbe für künftige Verfahren in vergleichbaren Fällen.
Für ehemalige Kunden und betroffene Investoren von FTX ist die Ankündigung der zweiten Auszahlung daher ein bedeutender Hoffnungsschimmer auf eine teilweise Rückführung ihrer Einlagen und eine weitere Stabilisierung im Umgang mit den Folgen des FTX-Kollapses. Die bevorstehende Auszahlung am 30. Mai 2025 steht somit exemplarisch für das Engagement und die kontinuierlichen Bemühungen, die FTX-Gläubiger möglichst fair und transparent zu entschädigen.