Eine Hochzeit ist ein bedeutsames Ereignis im Leben eines jeden Menschen. Viele Eltern möchten ihren Kindern an diesem besonderen Tag finanziell unter die Arme greifen, um eine unvergessliche Feier zu ermöglichen. Eine häufig gestellte Frage ist, ob eine Schenkung in Höhe von 30.000 Dollar beziehungsweise dem entsprechenden Eurobetrag an das eigene Kind gegebenenfalls Schenkungsteuer auslösen könnte. Die Antwort darauf ist komplex, denn sie hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von den geltenden Freibeträgen und den steuerlichen Regelungen im jeweiligen Land.
In Deutschland wird die Schenkungsteuer dann relevant, wenn Vermögenswerte oder Geldbeträge ohne Gegenleistung übertragen werden. Dabei gilt das Geschenk als steuerpflichtig, sobald bestimmte Freibeträge überschritten werden. Grundsätzlich können Eltern ihren Kindern einen beträchtlichen Betrag steuerfrei schenken, wobei die Höhe der Freibeträge im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt ist. Der Freibetrag für Kinder liegt aktuell bei 400.000 Euro innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren.
Das bedeutet, dass Eltern ihrem Kind innerhalb dieses Zeitraums Geschenke in dieser Höhe oder bis zu diesem Betrag an Geld, Immobilien, Wertpapiere oder andere Vermögenswerte schenken können, ohne dass Schenkungsteuer anfällt. Eine Schenkung, die darunter bleibt, ist demnach steuerfrei. Wenn nun ein Geldbetrag von 30.000 Dollar an das eigene Kind für dessen Hochzeit verschenkt wird, liegt dieser Betrag in vielen Fällen deutlich unter dem Freibetrag von 400.000 Euro, auch wenn man den Dollarbetrag in Euro umrechnet.
Daher ist es sehr wahrscheinlich, dass keine Schenkungsteuer anfällt, wenn diese Summe nicht innerhalb von zehn Jahren bereits durch andere Schenkungen ausgeschöpft wurde. Anders als bei der Einkommensteuer muss der Schenker bei Überschreiten des Freibetrags zwar eine Steuererklärung abgeben, tatsächlich gezahlt werden müsste aber nur dann eine Steuer, wenn der Gesamtwert der Schenkungen den Freibetrag übersteigt. Die Steuersätze für die Schenkungsteuer variieren je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe des übertragenen Vermögens, sie reichen von sieben bis zu 50 Prozent, wobei enge Familienmitglieder in der Regel deutlich geringere Steuersätze haben. Es ist weiterhin wichtig zu beachten, dass zusätzlich zu der Summe oft auch andere Formen von Unterstützung oder Wertübertragungen relevant sein können. Wenn zum Beispiel in den vorangegangenen Jahren bereits finanzielle Zuwendungen an das Kind gemacht wurden, könnten sämtliche Schenkungen addiert werden, um die Freibetragsgrenze zu beurteilen.
Eine genaue Dokumentation sämtlicher Geldflüsse ist deshalb unerlässlich, um Überraschungen bei der Steuererklärung zu vermeiden. Neben der klassischen Hochzeitszuwendung in Form von Bargeld besteht auch die Möglichkeit, Beiträge direkt an Dienstleister oder Veranstalter wie das Catering, den Veranstaltungsort oder den Fotografen zu leisten. In solchen Fällen gelten diese Zahlungen in der Regel nicht als Schenkung an das Kind, sondern als direkte Leistung, bei der keine Schenkungsteuer anfällt. Das kann eine sinnvolle Alternative oder Ergänzung sein, um die Hochzeitskosten zu senken, ohne steuerliche Belastungen zu riskieren. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Regelung der sogenannten „freien Schenkung“ und der „zweckgebundenen Schenkung.
“ Während eine freie Schenkung ohne Bedingungen erfolgt, kann eine zweckgebundene Schenkung an bestimmte Auflagen geknüpft sein, beispielsweise die Bedingung, dass das Geld ausschließlich für die Hochzeitsfeier verwendet wird. Diese Unterscheidung kann Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung haben. Eine Beratung durch Steuerexperten ist deshalb empfehlenswert, um die richtige Gestaltung der Schenkung zu gewährleisten. International gesehen unterscheiden sich die steuerlichen Regelungen zu Schenkungen stark. Im Vergleich zu Deutschland gibt es in den USA zum Beispiel andere Freibeträge, die jährlich angepasst werden.
Im Jahr 2025 liegt die jährliche Schenkungsfreigrenze für Einzelpersonen dort bei 19.000 US-Dollar pro Empfänger. Beträge über dieser Grenze müssen entweder gemeldet und gegen die lebenslange Freibetragsgrenze gerechnet werden oder es fällt sofort Schenkungsteuer an. Die lebenslange Befreiungsgrenze liegt dort bei mehreren Millionen Dollar, sodass die meisten Geldgeschenke zu Hochzeiten auch dort selten steuerpflichtig sind. Auch wenn man in Deutschland nach derzeitiger Rechtslage bei einer Hochzeitszuwendung von 30.
000 Dollar in Euro gerechnet keine Schenkungsteuer zahlen muss, ist es ratsam, das Geschenk schriftlich festzuhalten und entsprechend zu dokumentieren. Das schützt vor späteren Unstimmigkeiten mit dem Finanzamt und erleichtert die Nachweisführung bei eventuellen Rückfragen. Für Schenkungen über dem Freibetrag muss das Schenkungsformular 709 (in den USA) beziehungsweise die entsprechende Steuererklärung in Deutschland ausgefüllt werden. Darüber hinaus haben sich in den letzten Jahren steuerliche Regelungen und Freibeträge immer wieder verändert. Inflation, politische Entscheidungen oder Gesetzesänderungen können die Freigrenzen beeinflussen.
Deshalb empfiehlt es sich, immer aktuelle Informationen einzuholen und gegebenenfalls eine individuelle Steuerberatung in Anspruch zu nehmen. Die emotionale und finanzielle Unterstützung des eigenen Kindes an seinem Hochzeitstag ist etwas Besonders. Mit etwas Planung und Verständnis der steuerlichen Rahmenbedingungen können Eltern ihren Kindern großzügig helfen, ohne unerwartete Steuerlasten befürchten zu müssen. Gerade bei größeren Beträgen ist es sinnvoll, frühzeitig über den Umgang mit Schenkungen nachzudenken und steuerliche Optimierungsmöglichkeiten zu prüfen. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Hochzeitsgeschenk von 30.
000 Dollar an das eigene Kind in Deutschland in den meisten Fällen keine Schenkungsteuer auslöst. Die bestehenden Freibeträge sind hoch genug, um solche üblichen Familienzuwendungen steuerfrei zu ermöglichen. Dennoch gehört eine sorgfältige Planung dazu, die alle Schenkungen innerhalb eines Zeitraums berücksichtigt und Steuererklärungen korrekt ausfüllt. Wer ganz sicher gehen will, sollte sich professionelle Hilfe bei einem Steuerberater oder Finanzexperten holen, insbesondere wenn noch weitere Vermögensübertragungen geplant sind oder der Betrag wesentlich höher sein soll. Nicht zuletzt zählt die liebevolle Geste und der Gedanke, das Familienglück zu unterstützen.
Steuerliche Aspekte sind nur ein Teil des Ganzen und mit der richtigen Vorbereitung lassen sich mögliche Stolpersteine problemlos umgehen.