Der US-amerikanische Supreme Court hat kürzlich eine Berufung abgewiesen, mit der eine Urheberrechtsklage gegen den internationalen Popstar Ed Sheeran wieder aufgenommen werden sollte. Die Klage warf dem Sänger vor, Elemente des legendären Marvin Gaye-Songs „Let's Get It On“ aus dem Jahr 1973 in Sheerans Hit „Thinking Out Loud“ von 2014 unerlaubt übernommen zu haben. Dieses Urteil hat weitreichende Folgen, da es die Grenzen des Urheberrechtsschutzes im Musikbereich verdeutlicht und die Diskussion um künstlerische Inspiration versus Plagiat neu entfacht. Die Ursprünge des Rechtsstreits reichen in das Jahr 2018 zurück, als Structured Asset Sales, eine Firma, die Eigentumsrechte am Song „Let's Get It On“ besitzt, Ed Sheeran sowie dessen Plattenlabel und Musikverlag verklagte. Die Kläger argumentierten, dass Elemente wie Melodie, Harmonie und Rhythmus von „Let's Get It On“ in „Thinking Out Loud“ zu stark ähnelten und somit eine Urheberrechtsverletzung vorliege.
Für Fans und Beobachter war die Frage, wie eng musikalische Ähnlichkeiten sein müssen, um tatsächlich rechtliche Konsequenzen zu haben. Bereits zuvor hatte ein Bezirksgericht in New York die Klage abgewiesen, da der Richter zu dem Schluss kam, dass die angeführten musikalischen Elemente zu generisch und weit verbreitet seien, um einem Urheberrechtsschutz zu unterliegen. Das bedeute, dass bestimmte musikalische Strukturen, die häufig in der Popmusik vorkommen, nicht monopolisiert werden könnten. Der Fall wurde anschließend vor dem 2. US-Berufungsgerichtshof verhandelt, der ebenfalls die Entscheidung bestätigte.
Das Gericht lehnte zudem den Antrag ab, dass auch musikalische Elemente berücksichtigt werden sollten, die nicht im bei der US-Copyrightbehörde hinterlegten Originalnotenblatt enthalten seien. Diese Entscheidung sorgte in der Musik- und Rechtsszene für Aufmerksamkeit, da sie die sogenannte „deposit copy“ – die dokumentierte Originalversion eines Songs im Copyright-Register – als maßgeblichen Maßstab etablierte. Daraus folgt, dass nicht alle kreativen Feinheiten eines Werkes automatisch als schützenswert anerkannt werden, sondern jene, die offiziell eingereicht wurden. Interessanterweise war die oben erwähnte Entscheidung nicht der einzige Rechtsstreit um „Thinking Out Loud“. Eine weitere Klage von Erben eines der ursprünglichen Songwriter von „Let's Get It On“ wurde bereits gerichtlich untersagt.
In diesem Verfahren hatte eine Jury zugunsten von Sheeran entschieden. Der Künstler selbst äußerte sich nach dem Urteil erleichtert und beschrieb die Erfahrung als belastend. Er betonte, wie schwerwiegend es sei, fälschlich des Diebstahls beschuldigt zu werden, nachdem er viel Arbeit in seine Musik investiert habe. Das aktuelle Urteil des Supreme Courts schließt aber nicht alle juristischen Türen endgültig. Structured Asset Sales behält sich vor, eine weitere Klage einzureichen – diesmal basierend auf dem Recht am Audiomaterial der Originalaufnahme von „Let's Get It On“.
Dieses Verfahren ist derzeit jedoch ausgesetzt. Aus juristischer Perspektive bedeutet die Entscheidung des Obersten Gerichts eine wichtige Klarstellung. Sie unterstreicht, dass nicht jede musikalische Ähnlichkeit automatisch eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Gerade in der Musikproduktion, wo bestimmte Tonfolgen, Akkordstrukturen und Rhythmen vielfach verwendet werden, muss genau geprüft werden, ob tatsächlich schützenswerte kreative Elemente übernommen wurden oder ob es sich bloß um allgemein verwendete musikalische „Bausteine“ handelt. Für die Musikindustrie besitzt die Entscheidung weitreichende Relevanz.
Künstler und Songwriter können etwas beruhigter sein, wenn sie Inspiration aus früheren Werken schöpfen, ohne pauschal rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Gleichzeitig bleibt der Urheberrechtsschutz für originelle Werke erhalten und dient weiterhin dem Schutz kreativer Leistungen. Darüber hinaus führt der Fall zu einer verstärkten Debatte über die Herausforderungen des Urheberrechts im digitalen Zeitalter, in dem Musikstile sich stetig weiterentwickeln und digitale Tools neue kreative Möglichkeiten eröffnen. Gesetzgeber und Gerichte sind gefordert, die Balance zwischen dem Schutz von geistigem Eigentum und der Förderung künstlerischer Innovation zu finden. Nicht zuletzt geht die Geschichte von Ed Sheeran und „Thinking Out Loud“ als Beispiel an die Öffentlichkeit, wie komplex und emotional aufgeladen Urheberrechtsstreitigkeiten sein können.
Neben juristischen Details stehen oft die Künstlerpersönlichkeiten, ihre kreativen Prozesse und die Erwartungen der Fans im Fokus. Die Abweisung der Klage durch den Supreme Court stärkt letztlich das Vertrauen in die kreative Freiheit und das Recht auf faire Prüfung von Urheberrechtsansprüchen. Abschließend lässt sich sagen, dass der Fall ein Meilenstein im modernen Musikrecht ist. Er zeigt auf, wie wichtig juristische Präzision, fundierte Beweislage und der Schutz vor unbegründeten Anschuldigungen für die nachhaltige Entwicklung der Musikbranche sind. Ed Sheerans Erfolg im Gerichtssaal bestätigt, dass Inspiration und Hommage an musikalische Klassiker möglich sind, ohne die Grenzen des Urheberrechts zu überschreiten.
Für Künstler, Juristen und Musikliebhaber bietet das Urteil wertvolle Impulse zur weiteren Gestaltung eines fairen und kreativen Musikmarktes.