Adobe Inc., ein weltweit führendes Unternehmen im Bereich digitales Marketing und Softwareentwicklung, sieht sich neuerdings einer bedeutenden Sammelklage gegenüber. Der Kläger, Nicholas Rapak, hat das Unternehmen in einem Verfahren vor dem Bundesgericht in Kalifornien verklagt und erhebt schwerwiegende Vorwürfe wegen heimlicher Nutzerüberwachung und illegaler Datenverwertung. Die Klage behauptet, Adobe habe ohne Wissen und Einwilligung der Verbraucher deren Online-Aktivitäten umfangreich getrackt und die gewonnenen Daten für kommerzielle Zwecke verwendet. Diese Anschuldigungen setzen eine Debatte über Datenschutz, Nutzerrechte und die ethische Verantwortung von Großkonzernen im digitalen Zeitalter erneut in Gang.
Im Zentrum der Klage steht Adobes Experience Cloud Identity Service, eine Technologie, mit der Nutzer über mehrere Webseiten und Geräte hinweg identifiziert und nachverfolgt werden können. Laut der Klageschrift wird jedem Besucher eine eindeutige Kennung zugewiesen, die es Adobe ermöglicht, ein detailliertes Profil der jeweiligen Person zu erstellen und so deren Verhalten lückenlos nachzuvollziehen. Diese Profile sollen anschließend an Werbetreibende verkauft werden, um gezielte Werbung zu ermöglichen. Die Klägerseite argumentiert, dass diese Praxis ohne die explizite Zustimmung der Nutzer erfolgte und somit gegen geltende Datenschutzgesetze verstößt. Die Sammelklage setzt sich für eine landesweite Gruppe von Verbrauchern ein, die ihre Daten unrechtmäßig überwacht und gesammelt sehen.
Dabei umfasst der Vorwurf nicht nur die Speicherung von Cookies und Identifikatoren, sondern auch die Erstellung sogenannter Identity Graphs, durch die Verknüpfungen zwischen den verschiedenen digitalen Identitäten einer Person über unterschiedliche Plattformen hinweg hergestellt werden. Die Kläger fordern eine gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit und Schadenersatz sowie Maßnahmen, die derartige Praktiken in Zukunft unterbinden sollen. Neben der technischen Ausführung der Überwachung betont die Klage insbesondere die mangelnde Transparenz seitens Adobe gegenüber den Nutzern. Keiner der Betroffenen habe erfahren, dass ihre Aktivitäten über mehrere Webseiten hinweg getrackt und für personalisierte Werbezwecke verwertet würden. Dies wird als Verstoß gegen das kalifornische Invasion of Privacy Act und den Comprehensive Computer Data Access and Fraud Act gewertet, die den Schutz der Privatsphäre und den verantwortungsvollen Umgang mit Computer- und Kommunikationsdaten garantieren sollen.
Die Rolle von Adobe als sogenannter „zentraler Identitätsvermittler“ wird ebenfalls kritisch betrachtet. Die Klage beschreibt Adobe als einen Hub, der Identifikationsdaten verarbeitet und bündelt, um umfassende Nutzerprofile zu erstellen. Dies wird als gefährlich eingestuft, gerade weil Datenschutzmechanismen wie Tracking-Schutz und Browser-Einstellungen normalerweise solche umfassenden Nutzerverfolgungen verhindern sollen. Adobe umgehe diese Schutzvorrichtungen und unterminiere somit die Privatsphäre der Verbraucher systematisch. Die monetäre Nutzung der gesammelten Daten durch Adobe stellt einen weiteren Schwerpunkt der Klage dar.
Adobe verdient angeblich Geld, indem es diese detaillierten Profile für Adobe Target, ein Produkt zur Erstellung personalisierter Inhalte und Interaktionen, an Werbetreibende weitergibt. Verbraucher seien sich dessen in keinem Fall bewusst gewesen, so der Vorwurf, denn weder die Erhebung noch die Weitergabe der Daten wurde transparent kommuniziert. Diese Vorwürfe gewinnen zusätzliches Gewicht vor dem Hintergrund bereits bestehender rechtlicher Konflikte, in die Adobe in der jüngeren Vergangenheit verwickelt war. Im Jahr 2024 hatte die Federal Trade Commission Klage gegen Adobe eingereicht, weil das Unternehmen angeblich Abonnenten nicht über eine Gebühr für vorzeitige Kündigung ihrer Abonnements informiert hatte. Diese neuerliche Sammelklage zeigt, dass Adobe weiterhin unter Beobachtung steht und Ansprüche gegen das Unternehmen auf Datenschutzverletzungen und unlautere Geschäftspraktiken zunehmen.
Die Klägerseite wird von erfahrenen Rechtsteams vertreten, darunter die Kanzlei Schubert Jonckheer & Kolbe LLP sowie Lowey Dannenberg P.C., die in Datenschutz- und Verbraucherrechtsangelegenheiten spezialisiert sind. Sie kämpfen für die Rechte der Verbraucher und fordern, dass Adobe für die vermeintlichen Verstöße zur Rechenschaft gezogen wird. Neben Schadenersatz wird auch eine gerichtliche Anordnung angestrebt, die den Umgang mit Nutzerdaten grundlegend verändern soll.
Die Adobe-Sammelklage weckt deshalb längst über die USA hinaus Interesse, besonders in Europa und Deutschland, wo Datenschutz hohe Priorität genießt und durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) strenge Regeln für Unternehmen vorgegeben werden. Obwohl der Rechtsstreit in den Vereinigten Staaten ausgetragen wird, könnte er Auswirkungen auf weltweite Praktiken im Umgang mit Nutzerdaten haben und eine Signalwirkung für den Datenschutz und die Transparenz gegenüber Verbrauchern auslösen. Für Nutzer bedeutet die Klage vor allem eines: Bewusstsein über die Datenverarbeitung und Rechte gegen eine undurchsichtige Datenverwertung zu stärken. Der Aufschrei gegen solche Geschäftsmodelle zeigt die wachsende Unsicherheit und Skepsis gegenüber großen Softwareanbietern, die neben ihren Standardprodukten immer stärker datenbasierte Geschäftsfelder erschließen. Es besteht der Bedarf an klareren Regelungen und besseren Schutzmaßnahmen, um Missbrauch vorzubeugen und das Vertrauen der digitalen Nutzer wiederherzustellen.