Viele Menschen, die im Alter von 73 Jahren oder älter sind, stehen vor einer entscheidenden Frage: Sind sie verpflichtet, die sogenannten Required Minimum Distributions (RMDs) oder Pflichtentnahmen aus ihren Altersvorsorgekonten zu tätigen, wenn sie weiterhin vollzeitbeschäftigt sind? Dieses Thema bewegt zahlreiche Personen, die sich auch im Seniorenalter beruflich nicht zurückziehen möchten und nach Antworten suchen, wie sie ihr Erspartes und ihre Altersvorsorge optimal verwalten können. Die bekannte Finanzexpertin Suze Orman hat auf dem Podcast "Women & Money" diese komplexe Materie verständlich und praxisnah erläutert und dabei wichtige Unterschiede hervorgehoben, die für Arbeitnehmer im Rentenalter von großer Bedeutung sind. Suze Orman erklärt, dass die Verpflichtung zur Entnahme von RMDs maßgeblich davon abhängt, in welcher Art von Altersvorsorgekonto das Geld angelegt ist. Dabei gibt es wesentliche Unterschiede zwischen Arbeitgeberplänen wie 401(k), 403(b) und ähnlichen betrieblichen Altersvorsorgekonten sowie individuellen Altersvorsorgekonten, den sogenannten IRAs. Die Regelungen sind für diese beiden Kontotypen unterschiedlich gestaltet und haben direkte Auswirkungen darauf, wann und wie Pflichtentnahmen erfolgen müssen.
Bei Arbeitgeberplänen besteht für Beschäftigte, die weiterhin für das Unternehmen arbeiten, an das der Plan gebunden ist, eine Sonderregelung. Suze Orman erläutert, dass diese Personen im Gegensatz zu jenen, die nicht mehr arbeiten, nicht sofort mit 73 Jahren die Pflichtentnahmen beginnen müssen. Solange sie also vollzeitbeschäftigt sind und das Unternehmen noch für sie Beiträge zum Altersvorsorgeplan leistet, können sie die Entnahmen aufschieben. Das verschafft ihnen eine Flexibilität, ihr Kapital weiter anwachsen zu lassen, während sie weiterhin Einkommen erzielen. Anders verhält es sich jedoch bei IRAs und ähnlichen individuellen Konten wie SEP- oder Simple-IRAs.
Bei diesen Konten ist keine Ausnahme für weiterhin Berufstätige vorgesehen. Das bedeutet, dass die Pflichtentnahmen ab dem Alter von 73 Jahren sofort gelten, unabhängig davon, ob der Kontoinhaber arbeitet oder nicht. Das kann für Betroffene eine Herausforderung darstellen, da sie in diesem Fall die Entnahmen durchführen müssen, auch wenn sie noch ein regelmäßiges Einkommen aus einer Vollzeitstelle erhalten. Ein weiterer wichtiger Aspekt, den Suze Orman hervorhebt, ist die Situation von Personen, die bislang ihre Pflichtentnahmen nicht durchgeführt haben. Das kann insbesondere bei IRAs problematisch sein.
Die US-Steuerbehörde IRS sieht bei versäumten Pflichtentnahmen empfindliche Strafen vor, doch gibt es Möglichkeiten der Schadensbegrenzung. Orman empfiehlt, umgehend die ausstehende Entnahme vorzunehmen und sich professionelle Hilfe von einem Steuerberater zu suchen. Unter Umständen kann die IRS die Strafen gänzlich erlassen, wenn nachvollziehbar dargelegt wird, dass das Versäumnis einem wichtigen Grund geschuldet war. Neben der Frage der Pflichtentnahmen stellt sich auch die Frage, ob man weiterhin Beiträge in Altersvorsorgekonten einzahlen darf, wenn man bereits RMDs erhält. Orman erklärt, dass es grundsätzlich möglich ist, weiter zu sparen, solange es sich um aktive Beschäftigung handelt und die Kontobedingungen dies zulassen.
Diese Möglichkeit ist für viele Menschen attraktiv, um ihre Altersvorsorge weiter auszubauen, auch wenn schon erste Altersentnahmen getätigt werden müssen. Diese Thematik gewinnt durch die steigende Lebenserwartung und die zunehmende Anzahl älterer Arbeitnehmer an Bedeutung. Immer mehr Menschen arbeiten über das klassische Rentenalter hinaus und wollen dabei ihre finanzielle Zukunft sichern, ohne gesetzliche Vorgaben zu vernachlässigen oder unnötige Strafen in Kauf nehmen zu müssen. Die Klarheit, die Suze Orman in ihre Erläuterungen bringt, hilft dabei, Missverständnisse zu vermeiden und entsprechend fundierte Entscheidungen zu treffen. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Verpflichtung zur Durchführung von Pflichtentnahmen bei Vollzeitbeschäftigung vor allem davon abhängt, um welchen Kontotyp es sich handelt.
Während bei Arbeitgeberplänen wie 401(k) der Beginn der Pflichtentnahmen meist erst mit dem Ruhestand zusammenfällt, gelten bei IRAs die Regeln unabhängig vom Beschäftigungsstatus. Dies erfordert eine sorgfältige Planung und gegebenenfalls die Unterstützung von Finanz- und Steuerexperten, um sowohl Steuervorteile optimal zu nutzen als auch eventuellen Strafen zu entgehen. Die individuelle Lebens- und Arbeitssituation sollte daher stets genau betrachtet werden, um die beste Strategie für den Umgang mit Pflichtentnahmen zu entwickeln. Für diejenigen, die weiter arbeiten wollen, kann die Verschiebung der RMDs bei Arbeitgeberplänen ein großer Vorteil sein. Gleichzeitig ist es entscheidend, die spezifischen Regeln für alle Konten im Blick zu behalten um keine Fristen oder Pflichten zu übersehen.
In der Praxis bedeutet dies für Berufstätige im Altersruhestand: Wer sich unsicher ist, wie die Regeln bei der eigenen Altersvorsorge aussehen, sollte frühzeitig Rat suchen. Die Beratung durch Fachleute stellt sicher, dass die individuellen Bedingungen berücksichtigt werden, um finanzielle Nachteile zu vermeiden und die Altersvorsorge effizient zu gestalten. So kann das Arbeitspensum auch im dritten Lebensabschnitt flexibel mit den gesetzlichen Vorgaben zur Pflichtentnahme in Einklang gebracht werden. Die Aussagen von Suze Orman tragen dazu bei, dass diese komplexen steuerlichen und finanziellen Regelungen transparenter werden. Für viele ältere Arbeitnehmer ist dies ein wertvoller Leitfaden, der dazu beiträgt, das eigene Vermögen zu schützen und gleichzeitig die berufliche Tätigkeit im gewünschten Umfang aufrechterhalten zu können.
Damit erfüllt das Thema eine zentrale Rolle bei der finanziellen Lebensplanung und sollte entsprechend Beachtung finden.