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Kritik am Entwurf der US-Copyright-Behörde zur KI-Trainingsnutzung: Fehler im Fair-Use-Konzept und ihre Folgen

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The U.S. Copyright Office's Draft Report on AI Training Errs on Fair Use

Die Debatte rund um die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke zum Training generativer KI-Modelle spitzt sich zu. Der Entwurf der US-Copyright-Behörde zeigt fundamentale Missverständnisse im Fair-Use-Kontext auf, die weitreichende Folgen für Innovation und Kreativität haben könnten.

Generative Künstliche Intelligenz (KI) gehört zu den revolutionärsten Technologien unserer Zeit und wird dabei helfen, Produktionsweisen, Kreativität und verschiedenste Branchen tiefgreifend zu verändern. Mit solch einer disruptiven Technologie gehen jedoch auch grundlegende juristische und gesellschaftliche Fragen einher, vor allem im Bereich des Urheberrechts. Ein Entwurf der US-Copyright-Behörde zum Thema der Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke zur KI-Trainingszwecken hat nun heftige Kritik hervorgerufen. Experten bemängeln, dass der Bericht wesentliche Prinzipien des sogenannten Fair Use falsch interpretiert und dadurch Innovation und schöpferische Freiheit gefährdet sein könnten. Dieser Spannungsbogen zwischen Schutz geistigen Eigentums und dem Fortschritt der Technologie ist nicht nur juristisch, sondern auch ökonomisch und kulturell von großer Relevanz.

Die Frage, wie und in welchem Umfang urheberrechtlich geschützte Werke für das Training von KI-Modellen genutzt werden dürfen, wird nicht nur die Zukunft des KI-Einsatzes maßgeblich beeinflussen, sondern auch den Umgang mit Kreativität und Innovation im digitalen Zeitalter neu definieren. Der Entwurf der US-Copyright-Behörde ist im Kontext zahlreicher laufender Gerichtsverfahren zu sehen, die die Frage aufwerfen, ob das Training von KI auf geschützten Werken als fairer Gebrauch anzusehen ist. Konkret betrifft dies Verfahren wie Kadrey gegen Meta Platforms und Thomson Reuters gegen Ross Intelligence, bei denen Richter nun über die rechtliche Einordnung der Trainingsnutzung entscheiden sollen. Die Copyright-Behörde hat mit ihrem Bericht eine durchaus eingehende Analyse vorgelegt, die jedoch insbesondere ihre Fair-Use-Auslegung betreffend auf reichlich Kritik stößt. Fachleute werfen ihr vor, bestehende Rechtsprechung und juristische Grundsätze nicht korrekt angewandt zu haben und stattdessen eine einseitige Sicht zugunsten von Rechteinhabern einzunehmen.

Ein zentrales Problem ist laut Kritikern die schiefe Interpretation des Prinzips der transformativen Nutzung, das einen bedeutenden Faktor im Fair-Use-Kontext darstellt. Transformativer Gebrauch liegt vor, wenn ein Werk für einen anderen als den ursprünglich vorgesehenen Zweck genutzt wird. Historisch gesehen haben Gerichte dies oft in Fällen anerkannt, bei denen Werke für technologische Entwicklung oder neue Softwareprodukte benutzt wurden, beispielsweise für Suchmaschinen oder Videospiele. Solche Nutzungen gelten als unterschiedlich und tragen somit zur Förderung von Innovation bei. Der Entwurf der Copyright-Behörde verfehlt jedoch nach Ansicht vieler Experten den Kern der Sache, indem er die Bedeutung der Trainingsphase für KI-Modelle nicht ausreichend würdigt und stattdessen die Betrachtung auf die potenziellen späteren Ausgaben der KI lenkt.

Diese methodische Verlagerung sorgt für eine problematische Verbindung der Zwischenschritte des Modelltrainings mit dessen möglichen Endprodukten, was das Wesen des transformativen Nutzens verwischt. So wird argumentiert, dass wenn das KI-Modell Werke erzeugt, die den Originalen ähnlich sind, die Trainingskopie nicht mehr als transformativ gelten kann. Diese Argumentation widerspricht jedoch jahrzehntelanger Rechtsprechung, die sich klar gegen eine Einmischung in die Schaffung neuer Technologien ausspricht. Zudem interpretiert die Behörde Fair Use als abhängig davon, ob beim Erwerb der Werke „in böser Absicht“ gehandelt wurde oder ob die Entwickler das Recht der Urheber auf Kontrolle respektierten. Der Oberste Gerichtshof der USA hat solche Überlegungen skeptisch betrachtet und verdeutlicht, dass Fair Use ein Schutzmechanismus ist, der keinesfalls auf „braves“ Verhalten beschränkt ist.

Eine Einschränkung von Fair Use durch moralische oder vertragliche Vorgaben widerspricht also den etablierten Grundsätzen des Urheberrechts. Eine ebenfalls sehr umstrittene Neuerung im Bericht betrifft die Markt- und Schadensanalyse. Während traditionelle Fair Use-Prüfungen nur die unmittelbaren Auswirkungen der Nutzung auf den Markt des Originalwerks berücksichtigen, weitet der Entwurf den Blick auf potentielle Verluste durch generelle Produktionen der KI aus, die dem Genre des Originalwerks ähneln. Beispielhaft wird angeführt, dass ein KI-Modell, das auf Millionen von Büchern trainiert wurde, darunter ein Roman aus der „Bridgerton“-Reihe, spätere generierte Liebesromane den Umsatz der Bestsellerautorin Julia Quinn schmälern könnten. Dieses Denken basiert auf einer Annahme, dass alle Werke innerhalb eines Genres austauschbar seien, ungeachtet ihres jeweiligen Qualitäts- oder Originalitätsgrades.

Die Kritiker halten diesen Ansatz für ein spekulatives und unbegründetes Konstrukt, das von keiner einschlägigen Rechtsprechung getragen wird. Zudem werde der Markt für kreative Werke grundsätzlich durch Wettbewerb angeregt, und die Existenz vergleichbarer Werke bedeutet keine grundsätzlich marktbeherrschende Schädigung. Besonders problematisch ist dabei, dass der Entwurf vermeintliche Lizenzverluste aus Fair-Use-Nutzungen als Marktbeeinträchtigung berücksichtigt. Dies könnte private Lizenzmärkte stärken und Nutzungsrechte für Verbraucher und Entwickler empfindlich einschränken. Fair Use entstand aus dem Bedürfnis heraus, Raum für technische Innovationen zu schaffen – seien es der Phonograph, die Videokassette oder das Internet.

Ohne ausreichend Spielraum für Fair Use droht eine Überregulierung durch Copyright, die potenziell neue Technologien und Entwicklung bremsen kann. Gerade im schnelllebigen Bereich der KI sind klare, an bestehenden gesetzlichen Prinzipien orientierte Leitlinien essenziell. Die Gefahr, dass der Entwurf der US-Copyright-Behörde dadurch mehr politischen Werturteil als rationale Rechtsanalyse sei, wird von verschiedenen Experten betont. Diese Dynamik zeigt exemplarisch den komplexen Balanceakt zwischen dem Schutz von Urheberrechten und der Förderung von Innovation, der sich in vielen Ländern stellt, nicht nur in den USA. Das Thema berührt außerdem tiefgründige Fragen zur Rolle von Kreativität, Eigentum an digitalen Produkten und der gesellschaftlichen Zukunft von Wissen und Kultur.

Zahlreiche Akteure – von großen Technologiekonzernen über kleine Startups bis hin zu Kreativschaffenden und Verbraucherschützern – sind in diesen Diskurs involviert und haben unterschiedliche Interessen. Die kommenden Gerichtsentscheidungen werden wegweisend sein, wie Fair Use im Kontext generativer KI konkret ausgelegt wird. Es ist zu erwarten, dass sich die Rechtsprechung an bewährten Prinzipien orientieren wird, die Technik und Recht in Einklang bringen. Der Entwurf der US-Copyright-Behörde mag zwar Einfluss auf die Diskussion haben, doch letztlich dürfte es die unabhängige Gerichtsbarkeit sein, die Klarheit schafft. Darüber hinaus beleuchtet der Fall auch die Grenzen und Herausforderungen staatlicher Behörden bei der Beurteilung technologischer Innovationen.

Während neue Technologien oftmals ein schnelles, erhebliches Umdenken erfordern, neigen institutionelle Berichte mitunter dazu, Althergebrachtes festzuschreiben oder Eigentümerinteressen übermäßig zu gewichten. Dies führt nicht nur zu Umsetzungsproblemen, sondern kann den Fortschritt behindern. Der vorliegende Bericht steht daher exemplarisch für die Notwendigkeit, technologische Entwicklungen in Rechtsrahmen einzubetten, ohne deren Potenzial zu ersticken. Zukunftsweisend bleibt, dass Fair Use im Urheberrecht gerade als Ausweg gegen eine zu eng gefasste Schutzpraxis verstanden wird. Es ermöglicht eine flexible Ausgestaltung, die Innovation und Nutzung stärkt.

Gerade im KI-Bereich ist dies essenziell, da der Aufbau leistungsfähiger Modelle zwangsläufig auf umfangreichen, vielfältigen Datensammlungen basiert. Ein zu restriktives Verständnis des Urheberrechts könnte den Zugang und damit die Entwicklungsmöglichkeiten stark einschränken. Die Debatte um den Bericht der US-Copyright-Behörde und das weitere juristische Vorgehen ist daher nicht nur für die USA relevant, sondern beeinflusst weltweit das Verständnis und den Umgang mit KI und Urheberrecht. Sie zeigt exemplarisch den Drift um das Thema Kreativität, Eigentum und Technologie in einer digitalen Welt. Für Unternehmen und Entwickler heißt das: Den rechtlichen Rahmen genau beobachten, in die laufende Diskussion aktiv eintreten und Innovationen verantwortungsvoll gestalten.

Kreative und Rechteinhaber sollten gleichermaßen für konstruktive Lösungen offen sein, die sowohl die Interessen des Urhebers schützen als auch den technologischen Fortschritt nicht bremsen. Insgesamt zeigt sich, dass die Herausforderungen rund um KI und Urheberrecht vielschichtig sind und sowohl juristische als auch politische und gesellschaftliche Antworten benötigen. Nur durch differenzierte Betrachtung des Verhältnisses zwischen Technologie, Kreativität und Schutz kann eine faire, nachhaltige und zukunftsorientierte Regelung entstehen, die Innovation fördert und zugleich die Rechte der Künstler und Autoren wahrt. Die anstehenden Entscheidungen dürften deshalb wegweisend sein – für den Umgang mit KI heute und für die kulturelle wie technologische Entwicklung von morgen.

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