Die digitale Revolution und insbesondere der rasante Aufstieg der Künstlichen Intelligenz (KI) verändern die Landschaft der kreativen Arbeit grundlegend. Während das Urheberrecht seit langem als rechtliches Schutzsystem für kreative Werke gilt, zeigt sich zunehmend, dass es alleine nicht ausreicht, um die Zukunft kreativer Arbeit effektiv zu schützen und zu gestalten. Die Vielzahl neuer Herausforderungen, die insbesondere durch generative KI-Technologien entstehen, fordert nach neuen Denkweisen und Regulierungsansätzen, welche weit über das traditionelle Urheberrecht hinausgehen. Eine der zentralen Problematiken resultiert daraus, dass Werke, die vollständig oder zum wesentlichen Teil von KI-Systemen generiert wurden, nach derzeitiger Rechtslage nicht urheberrechtlich geschützt werden können. Das liegt daran, dass in vielen Rechtssystemen nur menschliche Schöpfungen als urheberrechtlich relevant anerkannt werden.
Solch eine Regelung hat weitreichende Folgen: Unternehmen, die KI nutzen, um Inhalte wie Texte, Musik, Bilder oder Filme zu produzieren, verlieren den exklusiven Schutz für diese Werke. Im schlimmsten Fall landen solche Werke im sogenannten Public Domain, also der Gemeinfreiheit, und können von jedem beliebig kopiert, verbreitet oder verändert werden – ohne Vergütung oder Kontrolle des ursprünglichen Nutzenden der KI. Diese Situation wirkt sich natürlich unmittelbar auf die kreativen Branchen aus. Verleger, Musikproduzenten, Filmemacher, Journalisten und weitere Kreative stehen vor der Herausforderung, ihre geschützten Inhalte gegenüber KI-generierten Kopien zu behaupten. Falls KI-gestützte Nachahmungen keine Urheberrechte beanspruchen können, reduziert sich die wirtschaftliche Motivation für Unternehmen, in solche Technologien zu investieren, gleichzeitig steigen die Risiken durch potenziell massenhafte Nachahmungen ohne Vergütungsmechanismen.
Dies könnte dazu führen, dass die Qualität und Vielfalt kreativer Inhalte langfristig leidet. Andererseits eröffnet die Integration von KI in den kreativen Produktionsprozess auch erhebliche Chancen. Generative KI kann dazu beitragen, Arbeiten schneller, kostengünstiger und in bislang ungeahnter Vielfalt zu erstellen. Für Kreative bedeutet dies nicht zwangsläufig eine Bedrohung, sondern eine neue Form der Zusammenarbeit zwischen Mensch und Maschine. Prompt-Engineering — das Erstellen und Verfeinern von Eingabesequenzen für KI-Systeme — wird zu einer eigenen kreativen Disziplin, deren Beherrschung zunehmend an Bedeutung gewinnt.
Dies erfordert wiederum eine rechtliche Anerkennung der kreative Leistung, die hinter der Steuerung und Anleitung von KI-Systemen steht. Ein entscheidender Punkt in der Debatte um KI und Urheberrecht ist die Frage nach der Fair-Use-Regelung, unter der Tech-Unternehmen argumentieren, wenn sie urheberrechtlich geschützte Inhalte zum Trainieren von KI-Modellen verwenden. Sie behaupten, dass das Kopieren und Verarbeiten existierender Werke in diesem Kontext eine transformative Nutzung darstellt, die dem ursprünglichen Werk keinen direkten Wettbewerb macht und somit rechtlich zulässig ist. Einige Gerichtsentscheidungen deuten darauf hin, dass diese Einschätzung Bestand haben könnte, zumindest solange die KI-Ausgaben nicht direkt kopierte Inhalte reproduzieren. Dies führt allerdings zu erheblichen Unsicherheiten für Rechteinhaber.
Mitunter werden urheberrechtlich geschützte Werke ohne deren Wissen oder Zustimmung von KI-Unternehmen für Trainingszwecke genutzt – häufig sogar aus öffentlich zugänglichen, aber nicht frei nutzbaren Quellen. Solange der Fair-Use-Status dieser Nutzung juristisch unklar bleibt, ist auch unklar, wie transparent KI-Unternehmen bezüglich der verwendeten Datenquellen sein müssen. Initiativen, die eine Offenlegung der Trainingsdaten verlangen, könnten sich dadurch als voreilig erweisen. Solche Transparenzpflichten wären nur sinnvoll, wenn ein tatsächlicher Verstoß gegen Urheberrechte vorläge, der es den Rechteinhabern ermöglicht, Ansprüche durchzusetzen. Darüber hinaus stellt die Nachahmung des persönlichen Stils von Künstlern und Kreativen durch KI ein zusätzliches Risiko dar.
Das reine Kopieren von Werken ist bereits rechtlich erfasst, doch das Imitieren eines charakteristischen Stils oder einer Handschrift ist derzeit kaum schützbar, obwohl es erhebliche negative Auswirkungen auf die Kunstschaffenden haben kann. Um solchen Eingriffen entgegenzuwirken, wird eine Ausweitung der Schutzrechte diskutiert, etwa durch Bundesgesetze zur Persönlichkeitsrechtswahrung (Right of Publicity), die den Schöpfern erlauben würden, die Nutzung ihrer stilistischen Merkmale zu kontrollieren und zu monetarisieren. Ein weiteres Problemfeld liegt in der nicht ausreichenden Anerkennung des menschlichen Beitrags bei der Erstellung KI-unterstützter Werke. Die aktuelle Haltung stellt sich oft so dar, dass kein Urheberrecht an Werken besteht, die ganz oder teilweise mithilfe von KI entstanden sind, weil weder die KI als Maschine noch der Mensch als Nutzer der KI als „Autor“ im klassischen Sinne zählen. Viele Experten plädieren hingegen dafür, die schöpferische Leistung des Menschen anzuerkennen, der mit einer Folge von gezielten Eingaben (Prompts) das KI-System steuert und so ein originäres Werk schafft.
Diese Änderung könnte etwa durch eine differenzierte Betrachtung der Originalität erfolgen, unabhängig vom Einsatz einer KI als Werkzeug. Die Grenzen des Urheberrechts zeigen sich besonders auch in der Frage, wie kreative Berufe und Arbeitsplätze durch KI beeinflusst werden. Urheberrechtliche Regelungen können nur begrenzt Einfluss auf die Beschäftigungsverhältnisse, Vergütungsmodelle oder Mitbestimmungsrechte von Kreativ-Arbeitern nehmen. Vielmehr wird der künftige Arbeitsmarkt maßgeblich durch Tarifverträge, Gewerkschaften und neue Formen der Arbeitsorganisation bestimmt werden müssen. Das Beispiel der Writers Guild of America zeigt, wie Konflikte um den Einsatz von KI im kreativen Prozess mit konstruktiven Vereinbarungen gelöst werden können, die faire Bezahlung und Anerkennung auch bei Nutzung von KI sicherstellen.
Dabei wird deutlich, dass der Einsatz von KI in der Kreativwirtschaft grundlegend neue politische und gesellschaftliche Antworten erfordert. Institutionen und Gesetze, die für traditionelle Formen der Arbeit geschaffen wurden, stoßen an ihre Grenzen. Um den Wandel produktiv zu gestalten, sind unter anderem neue Regulierungsansätze notwendig, die neben dem Urheberrecht auch Fragen zur Datennutzung, Trainings-Transparenz, Persönlichkeitsrechten und Arbeitsbedingungen berücksichtigen. Insgesamt steht fest: Das alleinige Verlassen auf das Urheberrecht reicht nicht aus, um die Zukunft und Vielfalt kreativer Arbeit nachhaltig zu sichern. Vielmehr braucht es eine ganzheitliche Strategie, die technologische Innovationen fördert, gleichzeitig Schutzmechanismen für Kreative etabliert und die Arbeitswelt sozial gestaltet.