Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) hat einen wichtigen Schritt im Kampf für den Schutz personenbezogener Daten in Europa unternommen, indem sie Meta, das Unternehmen hinter Facebook und Instagram, offiziell aufgefordert hat, die geplante Nutzung von europäischen Nutzerdaten für das Training von Künstlicher Intelligenz (KI) sofort einzustellen. Dieses Vorgehen stellt eine bedeutende Herausforderung für Meta dar und wirft gleichzeitig grundlegende Fragen zur Datenverarbeitung im europäischen Rechtsrahmen, insbesondere unter der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), auf. Am 14. April 2025 hatte Meta angekündigt, dass ab dem 27. Mai alle öffentlich zugänglichen Beiträge auf Instagram und Facebook dazu verwendet werden sollen, KI-Modelle zu trainieren.
Dabei geht es um die Verwendung großer Mengen persönlicher Daten, die Nutzer in der EU auf diesen Plattformen teilen. Meta rechtfertigt dieses Vorgehen mit dem Verweis auf ein berechtigtes Interesse, eine rechtliche Grundlage, die unter der DSGVO im Vergleich zur Einwilligung weniger strenge Anforderungen erfüllt. Kritiker, inklusive der Verbraucherzentrale NRW, sehen diesen Schritt als Umgehung der Nutzerrechte an, da sie der Meinung sind, dass Meta für die derartige Nutzung gesondert die ausdrückliche Zustimmung der Nutzer einholen müsste. Schon 2024 hatte noyb, eine auf Datenschutz spezialisierte Nichtregierungsorganisation, eine Reihe von Beschwerden gegen Meta bei der irischen Datenschutzbehörde eingereicht. Diese reagierte daraufhin mit einem vorläufigen Stopp der umstrittenen Pläne.
Die irische Datenschutzbehörde ist für Meta zuständig, da dort der europäische Hauptsitz des Unternehmens angesiedelt ist. Allerdings ist die rechtliche Klärung dieser komplexen Materie bislang offen. Meta hat trotz der behördlichen Zurückhaltung angekündigt, mit den KI-Trainingsplänen weiterzumachen, was den Unmut der Datenschutzexperten und Verbraucherverbände verstärkt. Die Verbraucherzentrale NRW hat am 30. April 2025 eine Unterlassungsaufforderung an Meta verschickt.
In einem eindringlichen Schreiben fordert sie das Unternehmen auf, die Verarbeitung personenbezogener Daten europäischer Nutzer für KI-Trainingszwecke zu stoppen. Mit Nachdruck warnen die Experten davor, dass sobald Daten in ein KI-System eingespeist wurden, eine Rückholbarkeit kaum noch möglich ist. Dies bedeute einen irreversiblen Eingriff in die Privatsphäre der Nutzer. Sollten Meta die Forderungen nicht umsetzen, wird die Verbraucherzentrale weitere rechtliche Schritte prüfen. Max Schrems, prominenter Datenschutzaktivist und Gründer von noyb, unterstützt die Position der Verbraucherzentrale NRW vollumfänglich.
Seine kritische Einschätzung verdeutlicht die Brisanz des Themas: Meta ignoriert demnach wissentlich europäisches Recht und stellt kommerzielle Interessen über die fundamentalen Datenschutzrechte der Menschen. Schrems fordert eine klare Einwilligung der Nutzer für den Einsatz ihrer Daten zu KI-Zwecken und warnt vor den rechtlichen Konsequenzen, die ein Missachten europäischer Datenschutzvorgaben mit sich bringen könnte. Die Diskussion um das KI-Training mit personenbezogenen Daten wirft große ethische und rechtliche Fragen auf, die weit über den Einzelfall hinausgehen. Künstliche Intelligenz benötigt eine umfangreiche Datenbasis, um lernfähige Modelle zu erzeugen, die in verschiedensten Anwendungen eingesetzt werden können. Die Qualität der KI hängt maßgeblich von der Vielfalt und Größe des Datensatzes ab, was Unternehmen wie Meta darin bestärkt, auf die riesige Datenmenge ihrer Plattformen zurückzugreifen.
Gleichzeitig stehen die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen auf dem Spiel. Die DSGVO schützt EU-Bürger durch strenge Vorgaben zu Einwilligung, Zweckbindung und Transparenz bei der Datenverarbeitung. Die Frage, ob die Nutzung von Social-Media-Inhalten ohne explizite Zustimmung für KI-Trainingszwecke zulässig ist, ist rechtlich hoch umstritten. Datenschützer warnen davor, dass eine bloße Berufung auf das angebliche berechtigte Interesse kein Freibrief für derartige umfassende Datenverarbeitung sein kann. Es ist wichtig zu beachten, dass Meta nicht das einzige Unternehmen ist, das an der Schnittstelle von Datenschutz und KI-Nutzung Herausforderung sieht.
Weltweit ringen Gesetzgeber und Unternehmen damit, angemessene Regeln und ethische Standards zu entwickeln, die Innovation ermöglichen, aber gleichzeitig die Rechte der Nutzer schützen. In der EU spielen dabei die Verbraucherzentralen und Datenschutzorganisationen eine zentrale Rolle, indem sie auf Verstöße aufmerksam machen und gegebenenfalls juristische Mittel zur Verteidigung der Rechte einsetzen. Das Vorgehen der Verbraucherzentrale NRW verdeutlicht den steigenden Druck auf große Tech-Konzerne, die mit der Datenschutz- und KI-Problematik verbundenen rechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Die Forderung, dass Meta die Datenverarbeitung zur KI-Entwicklung ohne ausdrückliche Einwilligung einstellen soll, hat Signalwirkung. Sie unterstreicht, dass in der EU umfassender Schutz der Privatsphäre gefordert wird – auch wenn dies Innovationen temporär bremsen kann.
Für die Nutzer bedeutet dies, dass sie ein stärkeres Bewusstsein für ihre Datenrechte entwickeln können. Es wird klarer kommuniziert, welche Verarbeitungen erlaubt sind und wann sie aktiv zustimmen müssen. Die Rolle von Verbraucherschutzorganisationen ist dabei zentral, um Transparenz zu schaffen, Aufklärung zu leisten und rechtliche Ansprüche durchzusetzen. Meta steht vor der Herausforderung, seine Geschäftsmodelle im Einklang mit strengen europäischen Datenschutzbestimmungen weiterzuentwickeln. Sollte die Verbraucherzentrale NRW mit ihren Forderungen erfolgreicher sein und rechtliche Schritte durchsetzen, könnte dies erhebliche Auswirkungen auf die Handhabung von Nutzerdaten in der EU haben und möglicherweise auch andere Tech-Unternehmen zur Anpassung zwingen.