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Meta plant KI-Training mit E.U.-Nutzerdaten ohne Einwilligung – Datenschutzstreit spitzt sich zu

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Meta to Train AI on E.U. User Data From May 27 Without Consent; Noyb Threatens Lawsuit

Meta will ab dem 27. Mai 2025 Nutzerdaten aus der EU zur KI-Entwicklung nutzen, ohne explizite Zustimmung einzuholen.

Meta, das Unternehmen hinter Facebook und Instagram, steht erneut im Fokus der Datenschutzkontroverse. Ab dem 27. Mai 2025 plant Meta, Daten von europäischen Nutzern ohne deren ausdrückliche Einwilligung zu verwenden, um seine Künstliche Intelligenz-Modelle (KI) zu trainieren. Dieses Vorhaben löst heftige Reaktionen aus, insbesondere von der österreichischen Datenschutzorganisation noyb (none of your business), die der Ansicht ist, dass Meta mit dieser Praxis gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstößt. Der Streit dreht sich vorrangig um die Frage, ob Meta berechtigt ist, Nutzerdaten für das KI-Training zu verwenden, wenn keine explizite Zustimmung der Betroffenen vorliegt.

Statt eines sogenannten Opt-in-Verfahrens setzt Meta auf ein Opt-out-System und stützt seine Argumentation auf ein angebliches "berechtigtes Interesse" (legitimate interest), das laut noyb nicht ausreicht, um personenbezogene Daten für derart umfassende Zwecke zu verarbeiten. Die Datenschutzaktivisten warnen vor erheblichen rechtlichen Risiken und bereiten sich auf eine mögliche Sammelklage vor. Die Entscheidung von Meta steht im Kontext der fortwährenden Debatte um den Schutz personenbezogener Daten im Zeitalter der Künstlichen Intelligenz. Das Unternehmen hatte seine Pläne für das KI-Training im Juni 2024 zunächst ausgesetzt, nachdem die irischen Datenschutzbehörden ihre Bedenken geäußert hatten. Nun jedoch hat die irische Data Protection Commission am 21.

Mai 2025 grünes Licht gegeben, sodass Meta ab dem 27. Mai mit der Nutzung öffentlich geteilter Daten auf Facebook und Instagram für KI-Zwecke beginnen kann, sofern Nutzer dem nicht widersprechen. Meta verteidigt seine Praxis damit, dass Nutzern ausreichend Information und die Möglichkeit zur Einwendung geboten werde. Das Unternehmen hat nach eigenen Angaben Transparenz- und Kontrollmechanismen verbessert, darunter aktualisierte Datenschutzhinweise, längere Fristen für Widersprüche und in-App-Formulare, mit denen Nutzer der Verwendung ihrer öffentlich zugänglichen Daten für KI-Modelle widersprechen können. Zudem spricht Meta davon, dass die Datensätze anonymisiert und gefiltert würden, um Risiken für einzelne Nutzer zu minimieren.

Nichtsdestotrotz kritisiert noyb, dass das Vorgehen falsch sei. Das Privatsphären-Non-Profit-Organisation hebt hervor, dass ein generelles Opt-out keinen legitimen Ersatz für eine bewusste Opt-in-Einwilligung darstellen könne. Max Schrems, der Gründer von noyb, bezeichnet die Strategie von Meta als unzulässigen Angriff auf die Datenschutzrechte europäischer Nutzer. Seiner Ansicht nach seien andere KI-Anbieter auch ohne den Zugriff auf persönliche Social-Media-Daten in der Lage, leistungsstarke Sprachmodelle zu entwickeln. Darüber hinaus weist noyb darauf hin, dass Meta den Nutzern zu wenig Zeit und zu komplizierte Möglichkeiten zur Ablehnung bieten würde, wodurch der Schutz der Betroffenen erschwert werde.

Die Einschüchterung durch die drohende Sammelklage steht exemplarisch für die europaweite Sensibilisierung und den Widerstand gegen anlasslose Datensammlungen für KI-Zwecke. Die juristischen Auseinandersetzungen rund um den Datenschutz und KI beginnen sich dabei zu verflechten mit anderen komplexen Themen, etwa der Rolle von Rechtsgrundlagen wie dem berechtigten Interesse im Kontext der DSGVO. Im August 2023 musste Meta bereits seine datenschutzrechtliche Grundlage für personalisierte Werbung von einem berechtigten Interesse auf eine Zustimmung (Consent) umstellen, nachdem die Datenschutzbehörden den bisherigen Ansatz kritisiert hatten. Dasselbe Muster scheint sich nun in Bezug auf KI-Datenverarbeitung abzuzeichnen. Parallel dazu hat der belgische Gerichtshof im Frühjahr 2025 einen Rückschlag für die gängige Praxis erteilt, wie Technologieunternehmen mit Hilfe des Transparency and Consent Frameworks (TCF) Einwilligungen für datenschutzrelevante Prozesse einholen.

Die Richter erklärten das Framework für unrechtmäßig, da es gegen mehrere Kernprinzipien der DSGVO verstoße. Dies kann Auswirkungen auf viele Branchen und Unternehmen haben, die auf standardisierte Consent-Management-Tools setzen – darunter auch Metas Unterstützungsinfrastrukturen für Datenschutz-Compliance. Mit der Freigabe der irischen Datenschutzbehörde hat Meta nun jedoch grünes Licht, weiterhin Daten für KI-Zwecke zu verarbeiten, sofern Nutzer der Verarbeitung widersprechen. Die Behörde betont explizit, dass Nutzer ihre Privatsphäre-Einstellungen regelmäßig überprüfen sollen, um sicherzugehen, dass diese ihren Präferenzen entsprechen. Dennoch bleibt unklar, wie viele Nutzer tatsächlich von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und wie wirksam das Widerspruchsrecht im Alltag umgesetzt wird.

Aus Sicht von Datenschützern und Verbraucherschützern offenbart die Meta-Politik ein grundlegendes Dilemma: Die Entwicklung leistungsfähiger KI-Systeme benötigt große und vielfältige Daten, doch der Schutz der Privatsphäre und die Sicherstellung der Einwilligung dürfen nicht einfach geopfert werden. Die Forderung vieler ist daher eine klare und aktive Zustimmung der Nutzer vor jeder Verarbeitung personenbezogener Daten zum Training von KI, um den Grundrechten der Nutzer Respekt zu zollen und die Transparenz zu erhöhen. Wichtig für Anwender in Europa ist es vor allem, sich des Umfangs der Datennutzung bewusst zu sein und die vorhandenen Privatsphäre-Einstellungen sorgfältig zu prüfen. Die laufenden Debatten zeigen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen weiterhin in Bewegung sind und sich auch durch Gerichtsentscheidungen sowie die Entwicklung von KI-Technologien dynamisch verändern. Meta steht mit seinem Vorhaben somit exemplarisch für den schwierigen Balanceakt zwischen Innovation und Datenschutz in der EU.

Unternehmen, Aufsichtsbehörden sowie Nutzer müssen gemeinsam Lösungen finden, die den Schutz personenbezogener Daten nicht untergraben und gleichzeitig technologische Fortschritte ermöglichen. Die nächsten Monate dürften daher zeigen, wie sich die Rechtsprechung und die Durchsetzung der DSGVO im Kontext von KI und Big Data weiterentwickeln. Abschließend ist festzuhalten, dass die Auseinandersetzung zwischen Meta und noyb mehr ist als ein einzelner Rechtsstreit. Sie symbolisiert die zunehmenden Herausforderungen, die durch die Digitalisierung und Automatisierung entstehen und die Notwendigkeit, Datenschutzmodelle an die neuen Realitäten anzupassen. Dabei bleibt der Datenschutz in Europa ein wichtiger Pfeiler, um die Rechte der Bürger gegenüber großem Datenkapitalismus zu schützen, ohne dabei den technologischen Fortschritt auszubremsen.

Die öffentliche Aufmerksamkeit und das Engagement von Organisationen wie noyb tragen wesentlich dazu bei, dass diese Diskussion breit geführt und die Rechte der Nutzer gewahrt bleiben.

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