Im April 2025 geriet eine kontroverse Debatte über die Nutzung von Urheberrechtsansprüchen auf YouTube in den Fokus der Öffentlichkeit. Die Plattform Google, genauer gesagt der Videoportal-Riese YouTube, wurde kritisiert, weil sie einer Urheberrechtsbeschwerde von Adobe ohne gründliche Prüfung nachkamen und damit effektiv ein Video eines Whistleblowers entfernten. Die Forderung zur Entfernung kam von Adobe, die ein Video beanstandeten, das exklusives Material eines internen, von einem Whistleblower aufgenommenen Firmen-Meetings zeigte, in dem unter anderem Aussagen des Adobe-CEO zu hören waren. Diese Entwicklung ging einher mit der Sorge, dass Urheberrechtsgesetze zunehmend von großen Unternehmen als Werkzeug zum Stilllegen unliebsamer Kritiken missbraucht werden könnten. Dabei wurde auch die Rolle von Google/YouTube bei der automatisierten Umsetzung solcher Forderungen massiv hinterfragt.
Die Hintergründe des Falls sind essentiell, um die Problematik zu verstehen. Das besagte Video stammte von The Lunduke Journal, einem YouTube-Kanal, der für seine Enthüllungsarbeit und kritischen Kommentare bekannt ist. Am 21. April 2025 veröffentlichte der Kanal eine Videoaufnahme eines internen Adobe-Events, die jedoch durch einen Whistleblower ins Leben gerufen wurde und sensible interne Mitteilungen beinhaltete. Besonders im Fokus standen Aussagen über Adobe’s Veränderungen bei den Einstellungs- und Diversity-Richtlinien, die in einem politischen und gesellschaftlichen Klima von besonderer Bedeutung sind.
Adobe hatte angekündigt, zukünftige Einstellungen nicht mehr auf bestimmte Quoten zu basieren, was von einigen als Verzicht auf Diversity- und Inklusionsprogramme interpretiert wurde. Aufgrund dieser heiklen Thematik wollte Adobe offenbar nicht, dass der Inhalt öffentlich zur Diskussion steht. Was folgt, ist ein Lehrstück über das Zusammenspiel von Urheberrechtsgesetz, Plattformrichtlinien und der Macht großer Konzerne. Zwar sind viele Aspekte beim Umgang mit solchen brisanten Videos rechtlich komplex, doch der Knackpunkt in diesem Fall liegt im eigentlichen Grund der Löschung. YouTube stützte sich auf die Meldung von Adobe, dass das Video gegen Urheberrecht verstoße.
Dabei ist es in der Praxis aber nicht immer so eindeutig, ob tatsächlich ein Verstoß vorliegt oder ob etwaige Persönlichkeits- oder Datenschutzrechte verletzt wurden. Im vorliegenden Fall hatte Adobe jedoch keinerlei Urheberrechtsanspruch an dem Material, da es sich um ein von einem Dritten gefilmtes – wenn auch geleaktes – Video handelte. Der Urheber war der Whistleblower, der das interne Firmen-Meeting heimlich aufgezeichnet hatte. Dadurch wird das Argument, Adobe könne Rechte am Video geltend machen, sehr fragwürdig. Die Situation wurde zusätzlich dadurch erschwert, dass YouTube den Urheberrechtsansprüchen vor allem automatisiert nachgeht.
Ein massiver Kritikpunkt vieler Nutzer und Experten ist, dass die Plattform keine oder kaum manuelle Überprüfungen vornimmt, bevor Videos entfernt oder mit Strafen versehen werden. Urheberrechtsansprüche können mit wenigen Klicks eingereicht werden, und die Videos werden binnen kurzer Zeit blockiert oder gelöscht. Dies führt dazu, dass sich viele Unternehmen und Einzelpersonen dieser Möglichkeit bedienen, um potenziell unerwünschte Inhalte aus dem Netz zu verbannen – unabhängig davon, ob der Anspruch rechtlich gerechtfertigt ist. Die Folge ist oft eine Form der Zensur, die nicht selten kritische Stimmen mundtot machen kann. YouTube selbst verlangt von Kanälen, die eine Urheberrechtsbeschwerde erhalten, den Besuch eines verpflichtenden Kurses über Urheberrechtsrecht.
Für die betroffenen Content-Produzenten ist dies eine zusätzliche Last, die insbesondere dann als ungerecht empfunden wird, wenn sie glauben, bei der Veröffentlichung des Clip rechtmäßig gehandelt zu haben. Im Fall von The Lunduke Journal wurde genau dieser Frust laut, da der Kanalbetreiber offenbar überzeugt war, keine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben. Die Situation wurde somit zu einem regelrechten Katz-und-Maus-Spiel, bei dem der Kanal das Video wieder hochlud und YouTube prompt darauf reagierte. Inhaltlich greifen die Inhalte des Videos weit über rein rechtliche Fragestellungen hinaus und zeigen, wie Unternehmen in einem stark umkämpften gesellschaftlichen Diskurs mit sensiblen Themen wie Diversity entschlossen agieren, um ihr Image zu schützen. Die in dem Video gezeigten Aussagen könnten für Adobe durchaus negativ aufgefasst werden – vor allem, wenn etwa der Eindruck entsteht, Diversity-Maßnahmen zukünftig abzuschaffen oder nicht mehr zu verfolgen.
Im Kontext gesellschaftlicher Debatten um inklusive Arbeitsumfelder ist dies hochbrisant und erklärt die Motivation seitens Adobe, die Veröffentlichung zu unterbinden. Dies unter Nutzung eines rechtlichen Instruments, das offensichtlich nicht den eigentlichen Zweck erfüllt, nämlich den Schutz von Eigentumsrechten. Interessant ist auch der Aspekt der unterschiedlichen Gesetzeslagen bezüglich heimlicher Aufnahmen. In den USA gibt es von Bundesstaat zu Bundesstaat unterschiedliche Regelungen zu Aufnahme- und Zustimmungspflichten. Einige Bundesstaaten fordern eine einwilligende Partei, andere erlauben zumindest Audioaufnahmen mit Einwilligung einer Seite.
In Deutschland gelten ebenfalls strenge Vorschriften zum Schutz privater und vertraulicher Kommunikation. Allerdings handelt es sich hierbei nicht um Urheberrecht, sondern um Persönlichkeitsrechte und Datenschutz. Im konkreten Fall wurde die Entfernung des Videos von Google allein mit Urheberrechtsverstößen begründet, ohne polizeiliche oder strafrechtliche Ermittlungen, die sich aus den Aufnahmekontext ergeben könnten, abzuwarten oder zu fordern. Dies unterstreicht die Vermischung verschiedener Rechtsbereiche und die Gefahr, dass Urheberrechtsansprüche als Werkzeug zur schnellen Entfernung von unliebsamen Videos genutzt werden können – unabhängig von tatsächlichen Rechtsverletzungen. Diese Praxis hat weitreichende Folgen für die Meinungsfreiheit im digitalen Zeitalter.
Whistleblower spielen eine essenzielle Rolle, um Missstände in Unternehmen und Institutionen ans Licht zu bringen. In einer Demokratie sollten sie daher bestmöglich geschützt werden. Wenn jedoch Plattformbetreiber wie YouTube auf automatisierte Löschungen zurückgreifen und Urheberrechtsansprüche – häufig von mächtigen Unternehmen wie Adobe – ohne Prüfung akzeptieren, entsteht schnell ein Klima der Angst und Verunsicherung. Potenzielle Whistleblower könnten sich durch die unklare Rechtslage und drohende Löschungen davon abhalten lassen, Missstände zu dokumentieren und zu veröffentlichen. Zudem zeigt der Fall die Notwendigkeit einer Reform des digitalen Urheberrechtsmanagements.
Transparente und faire Verfahren, bei denen Inhalte sorgfältig geprüft werden, bevor sie entfernt werden, sind von großer Bedeutung. Ebenso müssten Mechanismen implementiert werden, die Missbrauch erkennen und verhindern. Derzeit gilt die Verteidigung der Rechte meist als einseitig zu Gunsten der Rechteinhaber umgesetzt, während die betroffenen Content-Ersteller oft mit bürokratischem Aufwand, eingeschränkten Möglichkeiten des Rechtsmittelverfahrens und teilweise sogar mit Sanktionen rechnen müssen. Die internationalen Diskussionen rund um den Umgang mit digitalen Inhalten beschäftigen sich seit Jahren mit solchen Herausforderungen. Gesetze wie die europäische Urheberrechtsrichtlinie (insbesondere Artikel 17, vormals Artikel 13) wurden beispielsweise eingeführt, um Rechteinhaber besser zu schützen, stehen aber auch in der Kritik, weil sie Plattformen zu einer noch strengeren Kontrolle der Inhalte zwingen könnten.
Betroffen sind dabei nicht nur Musik oder Videos, sondern eben auch kritische oder investigative Beiträge, die gesellschaftlich relevant sind. Die aktuelle Episode rund um Adobe, Google und den Whistleblower liefert daher wertvolle Erkenntnisse darüber, wie sich Machtverhältnisse im digitalen Raum entwickeln und wie Gesetzgebung sowie Plattformpolitik darauf reagieren sollten. Für investigative Journalisten, Whistleblower und Kritiker ist es essenziell, dass sie rechtlich und technisch besser geschützt werden, damit sie unbequeme Wahrheiten veröffentlichen können, ohne Angst vor ungerechtfertigten Löschungen oder Repressionen haben zu müssen. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Fall exemplarisch für die oft problematische Umsetzung von Urheberrechtsansprüchen durch große Plattformen steht. Er zeigt, dass das derzeitige System von Urheberrechtsbeschwerden nicht selten zum Instrument der Zensur missbraucht wird.
Google und Adobe stehen symbolisch für das Spannungsfeld zwischen Unternehmensinteressen, gesetzlichen Vorgaben und den Rechten von Individuen und der Öffentlichkeit. Die kritische Auseinandersetzung mit diesen Themen bleibt unerlässlich, um die Balance zwischen Schutz von geistigem Eigentum und der Wahrung der Meinungsfreiheit in der digitalen Welt zu gewährleisten.