Die Einkommensteuer-Selbstveranlagung stellt für viele Steuerzahler jährlich eine Herausforderung dar. Besonders die Steuerperiode 2024/25 bringt bedeutende Änderungen mit sich, die von der renommieren Institute of Chartered Accountants in England and Wales (ICAEW) hervorgehoben wurden. Diese Neuerungen beeinflussen sowohl die Art und Weise der Gewinnermittlung als auch die Steuerlast und den Umgang mit digitalen Assets. Ein Überblick über die fünf wesentlichen Veränderungen bietet nicht nur Klarheit, sondern auch wertvolle Handlungsanweisungen, um teure Fehler bei der Steuererklärung zu vermeiden. Ein entscheidender Punkt betrifft die Anpassungen der Kapitalertragssteuer (CGT).
Für Veräußerungen von Vermögenswerten, ausgenommen Wohnimmobilien und Carried Interest, hat sich der Steuersatz nach dem 30. Oktober 2024 für Grundsteuersatzzahler von 10 % auf 18 % erhöht. Höher steuerpflichtige Personen zahlen nun statt 20 % sogar 24 %. Interessanterweise kann das IT-Selbstanmeldungsformular diese neuen CGT-Raten nicht automatisch berechnen. Deshalb hat das englische Finanzamt HMRC einen speziellen Online-Rechner bereitgestellt, der eine manuelle Anpassung der Steuerbeträge ermöglicht.
Zusätzlich wurde der jährliche CGT-Freibetrag von 6.000 £ auf 3.000 £ halbiert, was dazu führt, dass mehr Steuerzahler von der Besteuerung betroffen sind. Für höhere Einkommensklassen wurde hingegen der CGT-Satz für Wohnimmobilienveräußerungen von 28 % auf 24 % gesenkt, was eine Entlastung darstellt. Neben den klassischen Vermögenswerten rückt nun auch die besteuerung von Kryptowährungen deutlicher in den Fokus der Steuerbehörden.
Das Steuerformular für 2024/25 wurde um spezielle Felder erweitert, die Gewinne und Verluste aus den Veräußerungen von Kryptoanlagen gesondert ausweisen müssen. Diese neue Meldepflicht ersetzt die bisherige Praxis, bei der derartige Gewinne unter anderen Vermögenswerten oder sonstigen Gewinnen deklariert wurden. Dies ist eine Reaktion auf die verstärkte Kontrolle durch HMRC im Bereich der Krypto-Compliance. Bereits im August 2024 startete HMRC eine Kampagne, um Steuerzahler zu identifizieren, die möglicherweise Steuern auf ihre Kryptoerträge nicht korrekt zahlen. Die vermehrte Transparenz und striktere Meldepflichten könnten weitreichende Konsequenzen für Steuerzahler haben, die sich mit den Besonderheiten der Kryptobesteuerung bislang nicht intensiv auseinandergesetzt haben.
Ein weiterer grundlegender Wandel betrifft die zugrundeliegende Methode der Gewinnermittlung für Einzelunternehmer und Teilhaber von Personengesellschaften. Ab 2024/25 wird die sogenannte Kasseneinnahmenbasis („cash basis“) als Standardverfahren eingeführt. Diese Methode erfasst die Gewinne anhand tatsächlich erhaltenen Zahlungsflüssen und geleisteter Ausgaben. Die zuvor weit verbreitete Periodenabgrenzungsbasis („accruals basis“) wird damit zur Ausnahme, denn wer weiterhin damit arbeiten möchte, muss dies aktiv beantragen. Diese Umstellung könnte eine Vereinfachung für viele kleine Unternehmen bedeuten, könnte aber auch zu einer unterschiedlichen Gestaltung der Steuerlast führen, insbesondere bei Geschäftsfällen, die auf Kreditabwicklungen basieren.
Ebenfalls neu ist die vollständige Berechnung der gewerblichen Gewinne auf eine einheitliche Steuerjahresbasis. Im Jahr 2023/24 befand sich das Steuerrecht noch in einer Übergangsphase, in der Gewinne aus Zwischenperioden aufgeteilt wurden. Ab dem Stichtag für 2024/25 erfolgt die steuerliche Erfassung vollständig pro Steuerjahr. Für Unternehmen, die im Übergangsjahr noch Gewinne aus Vorperioden melden mussten, gilt eine Übergangsregelung: 20 % dieser Gewinne werden im Jahr 2024/25 besteuert. Eine frühere Versteuerung ist dabei optional möglich.
Etwaige noch offene Gewinnanteile werden im Jahr der Geschäftsaufgabe voll besteuert. Diese Umstellung richtet sich an eine fairere und klarere steuerliche Zuordnung der Gewinne, bringt jedoch auch Anpassungsbedarf bei der Buchhaltung und steuerlichen Planung mit sich. Schließlich steht mit der Einführung der Pflicht zur digitalen Steuererfassung für Einkommensteuer ab dem 6. April 2026 eine bedeutende Reform bevor. Diese Verpflichtung betrifft insbesondere Einzelunternehmer und Vermieter, deren kombinierter Bruttoumsatz beziehungsweise Mieteinnahmen 50.
000 £ übersteigen. Sie sind dann verpflichtet, ihre Geschäftsbücher elektronisch zu führen und vierteljährliche Meldungen an das Finanzamt abzugeben. Diese Regel wird schrittweise verschärft, denn die Schwelle für die Pflicht zur Teilnahme an Making Tax Digital (MTD) für Einkommensteuer sinkt auf 30.000 £ im April 2027 und auf 20.000 £ im April 2028.
Damit werden nach und nach immer mehr Steuerzahler in die Pflicht genommen. Die digitale Erfassung soll die Genauigkeit der Steuerdaten verbessern und das Einreichen von Steuererklärungen vereinfachen, bedeutet aber für viele Unternehmen und Selbstständige auch eine Umstellung im Arbeitsprozess. Wer die neuen Anforderungen kennt und sich frühzeitig mit den notwendigen digitalen Tools auseinandersetzt, kann die bevorstehenden Herausforderungen besser meistern und Bußgelder vermeiden. Zusammengefasst sollten Steuerzahler und insbesondere Selbstständige die Änderungen sorgfältig prüfen und gegebenenfalls ihren Steuerberater konsultieren. Neben den Steueranpassungen bei Kapitalgewinnen und der verpflichtenden Nutzung der Cash Basis gibt es umfassendere Anforderungen im Bereich der Steuertransparenz, vor allem bei Kryptowährungen und der stärkeren Digitalisierung.
Eine vorausschauende Planung hilft, insbesondere angesichts der Fristverlängerungen zur digitalen Buchführung und dem Übergang zur Steuerjahres-Besteuerung, korrekte und vollständige Steuererklärungen abzugeben. Die Herausforderungen des Steuerjahres 2024/25 sind vielfältig, bieten aber auch Chancen zur Optimierung der Steuerstrategie in einem zunehmend digitalisierten Umfeld. Das Bewusstsein über diese fünf zentralen Änderungen versetzt Steuerzahler in die Lage, die Selbstveranlagung effizient und regelkonform durchzuführen und so Überraschungen sowie Nachzahlungen zu vermeiden.