Open WebUI, eine beliebte Open-Source-Plattform für benutzerfreundliche Webschnittstellen, hat kürzlich seine Lizenzbedingungen grundlegend überarbeitet. Diese Änderungen haben unmittelbare Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten von Entwicklern, Unternehmen und Nutzern, die diese Software einsetzen, anpassen oder in eigenen Projekten weiterverwenden möchten. Die aktualisierte Lizenz schafft einen neuen Rahmen, der einerseits die Weiterentwicklung und freie Nutzung von Open WebUI unterstützen will, andererseits aber die Marke und das Branding des Projekts stärker schützt. Es ist daher essenziell, die wichtigsten Details dieser Lizenzänderung zu verstehen. Ursprünglich wurde Open WebUI unter der BSD-3-Klausel-Lizenz veröffentlicht.
Diese Lizenz zählt zu den sehr liberalen Open-Source-Lizenzen, die eine weitgehende Freiheit in der Nutzung, Veränderung und Verbreitung des Codes gewähren, solange einfache Bedingungen wie der Hinweis auf den Urheber eingehalten werden. Mit der neuen Open WebUI Lizenz wurden jedoch klare Einschränkungen bezüglich der Nutzung der Markenkennzeichen eingeführt. Die wichtigsten Neuerungen konzentrieren sich dabei auf den Schutz des Namens, Logos und anderer visueller oder textlicher Elemente, die das Projekt eindeutig kennzeichnen. Nach der neuen Lizenz ist es strikt verboten, das Open WebUI Branding zu verändern, zu entfernen oder zu verdecken, ganz gleich, ob bei der internen Nutzung oder bei der öffentlichen Verteilung. Dies gilt ebenso auf visueller, textlicher oder symbolischer Ebene.
Ausnahmen von diesem Verbot sind nur in sehr engen Grenzen erlaubt, nämlich wenn die Zahl der Endnutzer eines Deployments unter 50 pro 30-Tage-Zeitraum liegt, wenn der Nutzer ein offizieller Beitragender mit ausdrücklicher Genehmigung des Rechteinhabers ist, oder wenn eine spezielle Enterprise-Lizenz vorliegt. Diese Regelung bedeutet eine wesentliche Verschiebung in Bezug auf das Recht zur Rebranding und Modifikation durch externe Entwickler oder Unternehmen. Während in der ursprünglichen BSD-3-Lizenz eine nahezu uneingeschränkte Freiheit bestand, verbietet die neue Lizenz praktisch jede Entfernung oder Veränderung der Marke, sobald ein Produkt einer größeren Nutzerzahl zugänglich gemacht wird. Für Entwickler, die beispielsweise eine angepasste Version von Open WebUI mit eigenem Branding anbieten möchten, ergibt sich hieraus eine klare Einschränkung, solange sie nicht unter die Ausnahmekriterien fallen. Die Lizenz definiert die Anzahl der Endnutzer relativ präzise: Es geht um natürliche Personen, die direkt mit der Anwendung interagieren, unabhängig davon, ob dies innerhalb einer Organisation geschieht oder öffentlich im Internet.
Überschreitet die Summe der beteiligten Nutzer während eines rollierenden Zeitfensters von 30 Tagen die Grenze von 50, greift das Branding-Verbot und es ist notwendig, das Open WebUI Branding unverändert beizubehalten. Sehr interessant ist auch die Regelung für bereits existierende Forks oder Ableitungen, die vor Inkrafttreten der neuen Lizenz mit dem Branding-Klausel erstellt wurden. Diese bleiben grundsätzlich bestehen und genießen eine Art „Grandfathering“, das heißt, sie sind von der neuen Branding-Beschränkung zunächst ausgenommen. Allerdings tritt diese Ausnahme außer Kraft, wenn solche Forks aktuelle Änderungen oder Upgrades aus dem Open WebUI Haupt-Repository übernehmen, welche die neue Branding-Klausel berühren oder ausweiten. Dies hat zur Folge, dass Projektverantwortliche sehr genau abwägen müssen, ob und wie sie neue Updates einspielen wollen, um nicht unbeabsichtigt Lizenzverletzungen zu riskieren.
Für Unternehmen oder professionelle Nutzer, die eine Entfernung oder Anpassung des Brandings durchführen möchten, stellt die neue Lizenz die Möglichkeit bereit, eine Enterprise-Lizenz direkt vom Rechtinhaber zu erwerben. Ebenso können aktive Beitragende zum Projekt, welche mit substantiellen Codebeiträgen in den offiziellen Quellcode eingestiegen sind, mit einer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung die Markenanpassungen vornehmen. Dies sorgt dafür, dass kommerzielle Anbieter und Projektverantwortliche die Einhaltung der Lizenzbedingungen kontrolliert gestalten können, gleichzeitig aber das Branding von Open WebUI geschützt bleibt. Neben der Branding-Klausel berücksichtigt die neue Lizenz auch den Umgang mit bereits vorhandenem Quellcode, der früher unter BSD-3-Klauseln veröffentlicht wurde. Alle Beiträge, die vor der Einführung der Branding-Regel entstanden sind, bleiben mittels der alten Lizenz zugänglich und nutzbar, wodurch ein Schutz für frühere Contributor und Anwender gesichert wird.
Neue Beiträge unterliegen jedoch dem aktualisierten Lizenzschema, das auch durch den Contributor License Agreement (CLA) geregelt wird. Dieses Vorgehen sichert sowohl die Rechtssicherheit für den Rechteinhaber als auch Konsistenz für die gesamte Entwicklergemeinschaft. Hinsichtlich der praktischen Auswirkungen ist es für Entwickler, die Open WebUI in ihren Projekten verwenden wollen, unerlässlich, die eigenen Nutzerzahlen im Auge zu behalten und die Limits der neuen Lizenz abzugleichen. Für private Nutzung oder Installationen mit wenigen Nutzern besteht nach wie vor eine große Freiheit. Sobald jedoch die Nutzerbasis zu wachsen beginnt, zum Beispiel bei öffentlich zugänglichen Anwendungen, SaaS-Diensten oder internen Firmenlösungen mit größerer Benutzerzahl, müssen die Branding-Bedingungen strikt eingehalten werden, um keine Lizenzverletzung zu riskieren.
Für Anwender und Firmen, die sich auf Open WebUI stützen, empfiehlt sich daher eine genaue rechtliche Prüfung und gegebenenfalls die Kontaktaufnahme mit den Lizenzgebern, insbesondere wenn Anpassungen am Branding gewünscht werden. Die Lizenz sieht vor, dass interessierte Parteien den Kontakt zu hello@openwebui.com aufnehmen können, um Klarheit über die eigenen Rechte oder Lizenzoptionen zu erhalten. Insbesondere das Erlangen einer Enterprise-Lizenz kann hier eine sinnvolle Option sein, wenn individuelle Anpassungen erforderlich sind. Die Einführung dieser neuen Lizenzstruktur zeigt das Bestreben der Open WebUI-Initiative, einerseits die Offenheit und Weiterentwicklung der Software voranzutreiben, andererseits aber die eigene Marke und den Wiedererkennungswert zu schützen.
Gerade in einer Zeit, in der Open-Source-Projekte auch kommerziell genutzt und weitervermarktet werden, ist ein solcher Schutz oft notwendig, um die langfristige Identität und die damit verbundenen Qualitätsansprüche zu bewahren. Im Fazit lässt sich festhalten, dass die neue Open WebUI Lizenz eine klare Abgrenzung zwischen der Freiheit zur Nutzung und der Pflicht zur Markenwahrung schafft. Für Entwickler und Unternehmen bedeutet dies, dass sie ihre Nutzungsszenarien genau überprüfen und gegebenenfalls Lizenzvereinbarungen eingehen müssen, wenn sie das Open WebUI Branding modifizieren wollen und ihre Nutzerzahl eine gewisse Schwelle überschreitet. Gleichzeitig garantiert die Lizenz jedoch, dass Open WebUI als Marke prägnant erkennbar bleibt und somit in der Open-Source-Community und darüber hinaus eine hohe Wiedererkennung erfährt. Die Kenntnis und Einhaltung der neuen Lizenzbedingen ist damit für alle Beteiligten unerlässlich, um langfristig sowohl die rechtliche Sicherheit als auch die technologische Weiterentwicklung zu gewährleisten.
Wer aktiv mit Open WebUI arbeitet, sollte sich daher intensiv mit den Details der Lizenz beschäftigen und die eigenen Projekte entsprechend organisieren. Die Kombination aus Offenheit und Markenschutz könnte damit als Modell für ähnliche Open-Source-Projekte dienen, die ebenfalls einen Ausgleich zwischen Community-Freiraum und Markeninhaberschaft suchen.