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Freeloading Verwandte als Härtefall bei der Steuer? Warum das IRS da nicht mitspielt

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Counting freeloading relatives as a hardship? Not so fast, the IRS says

Viele Eigentümer stellen sich die Frage, ob das kostenlose Mitwohnen von Verwandten steuerliche Vorteile bei einem Hausverkauf bringen kann. Dabei ist wichtig zu wissen, wie das IRS in den USA solche Situationen bewertet und welche Regeln bei der Kapitalertragssteuer für Eigenheimbesitzer gelten.

Viele Hausbesitzer in den Vereinigten Staaten haben im Laufe ihres Lebens Situationen erlebt, in denen Familienmitglieder aus finanziellen oder persönlichen Gründen in ihr Zuhause einziehen, ohne dafür Miete zu zahlen. Gerade wirtschaftlich schwierige Zeiten wie die Finanzkrise 2008 haben zahlreiche Familien dazu gebracht, gemeinsam unter einem Dach zu leben, um Kosten zu sparen oder besser miteinander auszukommen. Doch wenn ein Haus, das lange als Hauptwohnsitz diente, später verkauft wird, stellt sich für den Eigentümer die Frage: Kann die Tatsache, dass Verwandte kostenlos wohnen, als eine Art Härtefall anerkannt werden und somit steuerliche Vorteile bringen? Die Antwort der US-Steuerbehörde, des Internal Revenue Service (IRS), ist klar und eindeutig – nein, eine solche Situation wird nicht als Härtefall betrachtet, der die herkömmlichen Regeln bei der Kapitalertragssteuer verändert. Das Thema ist vor allem für diejenigen relevant, die sich nach vielen Jahren von einem Haus trennen. Wenn ein Eigentümer beispielsweise 45 Jahre in einem Haus gelebt hat und währenddessen nahen Verwandten erlaubt hat, mietfrei einzuziehen, sieht man zunächst vielleicht darin eine belastende private Situation, die beim Verkauf des Hauses steuerlich berücksichtigt werden sollte.

Doch die steuerlichen Grundregeln sind streng und basieren vor allem auf dem Status des Hauses als Hauptwohnsitz im Sinne der Steuergesetze. Das IRS gewährt Hausbesitzern Steuervorteile für den Verkauf des Eigenheims, insbesondere durch den sogenannten Ausschluss von Kapitalerträgen aus dem Verkauf – bis zu 250.000 US-Dollar für Einzelpersonen und bis zu 500.000 US-Dollar für gemeinsam veranlagte Ehepaare. Voraussetzung ist, dass das Haus in den letzten fünf Jahren mindestens zwei Jahre als Hauptwohnsitz gedient hat.

Diese Regel soll Hauptwohnsitzen zugutekommen, nicht aber Immobilien, die zu anderen Zwecken genutzt werden oder deren Nutzung sich stark geändert hat. Sobald ein Eigentümer aus dem Haus ausgezogen ist und das Gebäude später verkauft wird, wird der steuerliche Status neu bewertet. War das Haus nicht mehr der Hauptwohnsitz, gelten andere Steuervorschriften und der Gewinn aus dem Verkauf wird als Kapitalertrag behandelt. Genau hier liegt das Problem, wenn Verwandte ohne Mietzahlung im Haus wohnen. Die Steuerbehörde betrachtet das kostenlose Wohnenlassen von Verwandten nicht als nachvollziehbaren, anerkannten Härtefall, der eine Ausnahme von den Regeln erlauben würde.

Wenn das Haus also nach dem Auszug des Eigentümers weiter von Familienmitgliedern genutzt wird, macht das keinen Unterschied für die Steuerbefreiung. Die Eigentümer können nicht geltend machen, dass die fehlenden Mieteinnahmen und die familiäre Situation eine steuerliche Ausnahme rechtfertigen. Die Kapitalertragssteuer fällt bei einem Verkauf nach wie vor an, sofern die zeitlichen und wohnlichen Voraussetzungen für den Hauptwohnsitz nicht erfüllt sind. Das bedeutet, dass bei Verkaufserlösen die Berechnung der Kapitalertragssteuer nach der üblichen Formel erfolgt. Aus dem Verkaufserlös werden zunächst die Verkaufs- und Übertragungskosten abgezogen sowie der steuerliche Anschaffungswert des Hauses.

Letzterer entspricht meist dem ursprünglichen Kaufpreis zuzüglich investierter qualifizierter Verbesserungen am Haus, wie Renovierungen oder Umbauten. Der verbleibende Betrag wird als Gewinn aus dem Hausverkauf versteuert. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen eine teilweise Steuerbefreiung möglich ist, etwa wenn der Eigentümer aufgrund eines berufsbedingten oder gesundheitlichen Umzugs unter die Zwei-Jahres-Regelung fällt. In solchen Fällen erlaubt die IRS eine prozentuale Anteilsberechnung der Steuerbefreiung. Schwierige familiäre Umstände oder kostenlose Mitbewohner fallen jedoch nicht unter diese Ausnahmeregelungen.

Das Thema verdeutlicht auch, wie wichtig es für Hausbesitzer ist, ihre steuerliche Situation sorgfältig zu planen und auf professionelle Beratung zurückzugreifen, wenn unklare Situationen vorliegen. Der Wunsch, der Familie zu helfen, ist verständlich und häufig ethisch geboten. Aber steuerlich gesehen folgt die Regierung einem klaren Regelwerk, das private Härten nicht per se anerkennt. Gerade bei der Immobilie und dem Verkauf können unbedachte Handlungen oder fehlende Informationen teuer werden. Für Menschen, die sich in einer solchen Situation befinden, ist es ratsam, die Fakten transparent zu erfassen und die Steuerkonsequenzen realistisch einzuschätzen.

Vielleicht gibt es andere Strategien, wie das Vermieten der Immobilie an die Verwandten zu marktüblichen Konditionen, um bestimmte steuerliche Effekte zu erzielen. Aber auch das muss genau geprüft werden, denn es kann Auswirkungen auf die Steuerlast haben und verpflichtet unter Umständen zur Einhaltung weiterer steuerlicher Vorschriften. Darüber hinaus wirft die Thematik einen Blick auf weitere finanzielle Fragen innerhalb der Familie. Das Beispiel aus dem Bereich Vererbung zeigt, dass fehlende Transparenz bei finanziellen Abwicklungen oft zu Konflikten und Unzufriedenheit führt. Wer ein Erbe antritt, hat Anspruch auf klare Informationen über das Vermögen, und Familienangehörige in verantwortlichen Positionen sollten ihre Aufgaben offen und ehrlich erfüllen, um Streit zu vermeiden.

Zudem sind Fälle von finanziellem Missbrauch älterer Menschen leider keine Seltenheit. Häufig sind Verwandte oder Nahestehende in der Lage, auf unrechtmäßige Weise an Gelder zu gelangen, etwa durch Betrug oder unklare Vollmachten. Solche Aspekte verlangen genaue Prüfung und im Zweifel rechtliche Beratung. Abschließend lässt sich festhalten, dass das IRS das kostenlose Wohnenlassen von Verwandten im eigenen Haus nicht als steuerlichen Härtefall anerkennt und die regulären Regeln bei der Berechnung der Kapitalertragssteuer anwendet. Hausbesitzer sollten dies im Hinterkopf behalten und ihre steuerlichen Entscheidungen entsprechend vorbereiten.

Wer die finanzielle Belastung durch den Verkauf reduzieren möchte, muss andere Wege erkunden und sich bei Bedarf professionelle Hilfe suchen. Nur so lassen sich unangenehme Überraschungen bei der Steuer vermeiden und nachhaltige Entscheidungen treffen, die die Familie und den Besitz schützen.

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