Kryptowährungen haben sich in Indien in den letzten Jahren von einem Nischeninvestitionsobjekt zu einem bedeutenden digitalen Anlageklasse entwickelt. Obwohl digitale Währungen in Indien bisher nicht als gesetzliches Zahlungsmittel anerkannt sind, sind sie auch nicht verboten. Diese rechtliche Grauzone hat viele Investoren und Geschäftstreibende verunsichert, wie sie mit Kryptoassets umgehen sollen. Seit einigen Jahren jedoch unternimmt die indische Regierung konkrete Schritte, um den Kryptowährungssektor besser zu regulieren. Im Mittelpunkt stehen dabei verständliche Besteuerungsregelungen und die Einführung von Compliance-Anforderungen für bestimmte Akteure.
Das Jahr 2025 markiert daher einen wichtigen Punkt, an dem die Steuer- und Rechtslage rund um Kryptowährungen in Indien klarer definiert ist als jemals zuvor. Umfassendes Verständnis zu der gesetzlichen Behandlung, den Steuerfolgen und der Einhaltung der Pflichtanforderungen ist für jeden Krypto-Nutzer in Indien unerlässlich. Die Entwicklung begann maßgeblich mit einem Urteil des Obersten Gerichtshofs von Indien im Jahr 2020. In der Rechtssache Internet and Mobile Association of India gegen die Reserve Bank of India wurde die von der Zentralbank ausgesprochene Anweisung aufgehoben, die Banken verpflichtete, keine Krypto-Transaktionen zu unterstützen. Dadurch wurde der Handel mit Kryptowährungen in Indien wieder ermöglicht und die Regierung konnte sich auf die Schaffung eines Rahmens zur Besteuerung und Regulierung konzentrieren.
Auch wenn Kryptowährungen noch nicht durch ein formelles Gesetz geregelt oder als gesetzliches Zahlungsmittel klassifiziert sind, hat der Gesetzgeber mit dem Finanzgesetz von 2022 erstmals den Begriff der „Virtual Digital Assets“ (VDAs) eingeführt. Unter diese Definition fallen Kryptowährungen, Non-Fungible Tokens (NFTs) sowie weitere vom Zentralstaat bestimmte digitale Vermögenswerte. Die ausgelegte Definition ist bewusst breit gehalten, um zukünftige digitale Vermögensformen flexibel integrieren zu können. Dies bedeutet aber auch, dass trotz fehlender ausdrücklicher Regulierung durch die Reserve Bank of India oder die Securities and Exchange Board of India, Kryptowährungen nun steuerlich und in anderen gesetzlichen Pflichtvorschriften erfasst sind. Mit dem Finanzgesetz 2022 wurde unter §115BBH ein pauschaler Steuersatz von 30 % auf sämtliche Einkünfte aus der Veräußerung von VDAs eingeführt.
Diese Steuer gilt gleichermaßen für kurzfristige wie langfristige Gewinne, ohne Differenzierung. Gleichzeitig erlaubt das Gesetz keine Abzüge oder Freibeträge außer den Anschaffungskosten. Kosten wie etwa Börsengebühren, Transaktionskosten oder Ausgaben für Mining können somit nicht steuerlich geltend gemacht werden. Eine beispielhafte Rechnung verdeutlicht die Praxis: Wer Bitcoin für 100.000 Indische Rupien kauft und diese später für 150.
000 Rupien verkauft, erzielt einen Gewinn von 50.000 Rupien. Dieser Gewinn ist voll steuerpflichtig, woraus sich eine Steuerlast von 15.000 Rupien ergibt. Zusätzlich wird bereits beim Verkauf eine Quellensteuer (TDS) von 1 % des Verkaufspreises erhoben und vom Käufer einbehalten.
Das vermindert den Nettogewinn deutlich. Eine weitere Besonderheit liegt darin, dass Verluste aus dem Handel mit VDAs nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden dürfen. Ebenso ist eine Verlustvortragsregelung ausgeschlossen. Dies macht das indische Steuermodell für Kryptowährungen deutlich restriktiver als das etwa für Aktien oder Investmentfonds. Darüber hinaus fallen auch Schenkungen von Kryptowährungen unter die Einkommensbesteuerung.
Werden VDAs verschenkt, so ist deren Wert grundsätzlich als „Einkünfte aus sonstigen Quellen“ beim Beschenkten zu versteuern, es sei denn, der Schenker ist ein Verwandter oder eine andere gesetzlich vorgesehene Ausnahme trifft zu. Über die Einkommensteuer hinaus sind auch Mehrwertsteuerregelungen relevant. Krypto-Börsen gelten demnach als Dienstleister und müssen auf ihre Provisionen und Plattformgebühren einen Steuersatz von 18 % Goods and Services Tax (GST) abführen. Falls Mining als Geschäftstätigkeit betrieben wird und die Umsatzgrenze überschreitet, wird dies ebenfalls als steuerpflichtige Dienstleistung behandelt. Ferner sind Transaktionen, bei denen Kryptowährungen als Zahlungsmittel für Waren oder Dienstleistungen dienen, aus umsatzsteuerlicher Perspektive als Tauschgeschäfte zu klassifizieren.
Dabei wird die Besteuerung anhand des Marktwerts der gehandelten Güter oder Leistungen vorgenommen. Bei der Verwendung von Kryptowährungen zur Zahlung für importierte Dienstleistungen aus dem Ausland, beispielsweise für Web3-Entwicklung oder den Erwerb von NFT-Kunstwerken, können sogar Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung kommen. Auf der Compliance-Seite fordert die indische Steuerverwaltung seit 2025 eine detaillierte Offenlegung von Kryptowährungsaktivitäten in der Einkommensteuererklärung. Die Formulare zur Steuererklärung wurden entsprechend angepasst, um Einkünfte aus VDAs speziell auszuweisen. Steuerpflichtige müssen sicherstellen, dass der bereits durch Quellensteuer einbehaltene Betrag in ihrem Steuerkonto (Form 26AS) korrekt wiedergegeben ist und die angegebenen Einkünfte übereinstimmen.
Fehlerhafte oder nicht erfolgte Meldungen können zu Prüfungen und Sanktionen führen. Darüber hinaus sind Kryptowährungsplattformen in Indien seit einiger Zeit unter das Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche (Prevention of Money Laundering Act, PMLA) gefallen. Börsen und Wallet-Anbieter gelten nun als meldepflichtige Institutionen, verpflichten sich zur Identitätsprüfung (KYC), müssen Geschäftsvorfälle aufzeichnen und verdächtige Transaktionen der Financial Intelligence Unit melden. Diese Maßnahmen bringen Indien in Einklang mit internationalen Anforderungen der Financial Action Task Force (FATF) und erhöhen die Transparenz im digitalen Vermögenssektor. Für Anleger mit grenzüberschreitenden Kryptoaktivitäten ist zudem das Devisenrecht (Foreign Exchange Management Act, FEMA) relevant.
Obwohl die Reserve Bank of India noch keine eindeutigen Regelungen für grenzüberschreitende Krypto-Transaktionen oder Verwahrung von Assets getroffen hat, sollten Anleger sorgsam vorgehen und insbesondere ihre ausländischen Krypto-Bestände in der Einkommensteuererklärung offenlegen. Ein besonders kritischer Punkt ist die Einstufung von Krypto-Händlern mit hohen Umsätzen oder zahlreich getätigten Geschäften als Gewerbetreibende. In einem solchen Fall greift die Steuerprüfungspflicht nach §44AB des Einkommensteuergesetzes. Diese verpflichtet zur Buchführung, zur Durchführung einer Steuerprüfung sowie zu erweiterten Offenlegungspflichten. Angesichts der komplexen steuerlichen und rechtlichen Anforderungen empfiehlt sich für Krypto-Nutzer eine sorgfältige Dokumentation aller Transaktionen.
Wichtige Angaben sind neben Token-Namen und Stückzahlen insbesondere Kauf- und Verkaufsdaten, Werte sowie Wallet-Adressen. Die Nutzung seriöser, registrierter indischer Kryptobörsen, welche KYC- und Steuerberichtspflichten erfüllen, ist ratsam. Transaktionen außerhalb regulierter Plattformen oder mit ausländischen Anbietern ohne verlässliche Dokumentation bergen erhebliche Risiken. Ein professioneller steuerlicher und juristischer Rat sollte im Zweifel stets eingeholt werden. Die Zukunft der Kryptowährungen in Indien verspricht weitere Entwicklungen.
Die Regierung prüft die Einführung eines umfassenden Gesetzeswerks, welches Lizenzierungsregeln, Anlegerschutz und eine klare Klassifikation von Kryptoassets durch Regulierungsbehörden wie RBI und SEBI umfasst. Gleichzeitig plant die indische Zentralbank die Einführung einer eigenen digitalen Währung (Central Bank Digital Currency, CBDC), die Privat-Kryptowährungen ergänzen könnte. Solange ein solches regulatorisches Gesamtpaket fehlt, bleibt der bestehende steuerliche und gesetzliche Rahmen die wesentliche Grundlage für die legal konforme Nutzung von Kryptowährungen. Insgesamt ist die indische Regierung entschlossen, Kryptowährungen nicht zu verbieten, sondern den Sektor durch eine stringente Besteuerung und Meldepflichten zu kontrollieren. Für Investoren und Unternehmen heißt das, Herausforderungen zu meistern, aber auch Chancen in einem aufstrebenden digitalen Markt zu nutzen.
Die konsequente Beachtung steuerlicher Vorschriften, rechtlicher Rahmenbedingungen und die Anpassung an regulatorische Änderungen bilden den Schlüssel zur erfolgreichen Teilnahme am indischen Kryptomarkt 2025 und darüber hinaus.