Viele Eltern stellen sich die Frage, ob sie bei der großzügigen Unterstützung ihrer Tochter und ihres Schwiegersohns mit einer Schenkung von 50.000 US-Dollar für den Kauf eines Hauses mit Schenkungssteuern konfrontiert werden. Diese Frage ist besonders relevant, da Immobilien oft den größten individuellen Vermögenswert darstellen und Unterstützung bei der Finanzierung einen entscheidenden Beitrag zur Realisierung des Eigenheims leisten kann. Dabei muss jedoch unterschieden werden, in welchem Land die steuerlichen Regelungen gelten, da die Vorschriften in Deutschland und den USA sich deutlich unterscheiden. Ein professionelles Verständnis der jeweiligen Steuergesetze ist deshalb unerlässlich, um Überraschungen zu vermeiden und die Schenkung optimal zu gestalten.
In Deutschland unterliegen Schenkungen dem Schenkungs- und Erbschaftsteuergesetz, wobei das Finanzamt die Schenkung von Vermögen überwacht, um sicherzustellen, dass entsprechende Steuern abgeführt werden. Die Höhe der Schenkungssteuer orientiert sich an der Höhe des Schenkungsbetrags sowie dem Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem. Eltern genießen bei der Schenkung an Kinder bestimmte Freibeträge, die alle zehn Jahre neu in Anspruch genommen werden können. Der Freibetrag beträgt hier 400.000 Euro pro Kind, was einem Betrag von annähernd 440.
000 US-Dollar entspricht, je nach Wechselkurs. Eine Schenkung von 50.000 US-Dollar bewegt sich demnach bei Weitem unterhalb dieses Freibetrags, weshalb auf den ersten Blick keine Schenkungssteuer zu erwarten ist. Allerdings muss beachtet werden, dass die Umrechnung von US-Dollar in Euro zum aktuellen Kurs erfolgt und es Unterschiede geben kann, je nachdem, wann die Schenkung deklariert wird. Zudem verlangen deutsche Finanzämter eine präzise Dokumentation, um sicherzustellen, dass die Schenkung korrekt gegeben und entsprechend gemeldet wird.
In den USA sind die Regelungen etwas anders gelagert. Das US-amerikanische Steuersystem unterscheidet bei geschenkten Vermögenswerten ebenfalls zwischen Freibeträgen und überschießenden Beträgen, die eventuell der Schenkungssteuer unterliegen. Die sogenannte Schenkungssteuer wird vom Schenker getragen, nicht vom Empfänger, und es wird eine sogenannte Lifetime-Exemption genutzt, die derzeit bei etwa 13 Millionen US-Dollar liegt. Das bedeutet, dass Schenkungen bis zu dieser Höhe während des Lebens steuerfrei bleiben. Eine Übertragung von 50.
000 US-Dollar fällt damit weit unter diesen Freibetrag. Trotzdem ist es erforderlich, dass der Schenker beim Internal Revenue Service (IRS) alle Schenkungen, die jährlich 17.000 US-Dollar pro Person übersteigen, formulargerecht meldet. Für eine Einzelperson würde eine Schenkung von 50.000 US-Dollar somit eine Meldung erfordern, aber keine Zahlung von Schenkungssteuer auslösen.
In der Praxis bedeutet dies, dass eine Schenkung an Tochter und Schwiegersohn von 50.000 US-Dollar steuerlich weder in den USA noch in Deutschland eine unmittelbare finanzielle Belastung durch Schenkungssteuer nach sich zieht. Dennoch sind einige Besonderheiten zu beachten, damit die Schenkung den angestrebten Zweck erfüllt und keinen negativen Einfluss auf etwaige Förderungen oder Kreditvergaben hat. Insbesondere bei der Aufnahme eines Hypothekendarlehens zur Immobilienfinanzierung wird die Herkunft der Eigenkapitalzahlung für die Bank nachvollziehbar dokumentiert. Viele Kreditgeber verlangen eine sogenannte „Gift Letter“, also eine Geschenkbestätigung, in der bestätigt wird, dass die übergebene Summe ohne Rückzahlungsverpflichtung erfolgt.
Auch wird häufig gefordert, dass das Geld bereits einige Wochen vor der Kreditantragsstellung auf das Konto der Tochter überwiesen sein muss, damit die Mittel „gesäubert“ sind und nicht kurzfristig vom Darlehen stammen. Die korrekte Vorgehensweise verhindert Probleme mit der Kreditbearbeitung und sorgt für eine solide Grundlage für den Kaufvertrag. Zusätzlich sollte bedacht werden, wie sich die Schenkung auf den familiären Geldverkehr und die besonderen Beziehungen auswirkt. Innerfamiliäre Unterstützung in Geldangelegenheiten kann steuerliche Nachwirkungen haben, wenn im Nachhinein nicht eindeutig dokumentiert ist, ob es sich nur um eine Schenkung oder eventuell ein Darlehen handelt. Eine klare schriftliche Vereinbarung ist daher von Vorteil, auch wenn der Verwandtschaftsgrad den Verdacht auf zugrundeliegende Bedingungen eher reduziert.
Des Weiteren könnten Geschenke von dieser Größenordnung Auswirkungen haben, falls der Schenker in Zukunft Leistungen vom Sozialamt in Anspruch nehmen möchte oder das Vermögen bei der Ermittlung von Ansprüchen berücksichtigt wird. Selbst wenn die Steuerbelastung im engeren Sinne ausbleibt, sind diese Aspekte Teil einer umfassenden Planung. Die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Steuerberater oder einem Finanzplaner ist in allen Fällen zu empfehlen. Diese Experten können nicht nur bei der steuerlichen Anmeldung unterstützen, sondern auch hilfreiche Hinweise zur optimalen Abwicklung und Gestaltung der Schenkung geben. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Schenkung von 50.