Die Institute of Chartered Accountants in England and Wales (ICAEW) hat kürzlich vor den geplanten Veränderungen bei der Erbschaftssteuer (Inheritance Tax, IHT) gewarnt. Die geplanten Reformen sehen unter anderem vor, die Steuererleichterungen bei der Erbschaftssteuer auf maximal 1 Million Pfund zu begrenzen. Diese Neuerung, die die erste bedeutende Änderung in diesem Bereich seit über drei Jahrzehnten darstellt, birgt erhebliche Risiken für ältere Unternehmer und Landwirte, die ihre Unternehmen an die nächste Generation weitergeben möchten. Die ICAEW hebt hervor, dass die Einführung dieser Obergrenze in der Praxis zu einer erhöhten Steuerlast für viele Nachlässe führen könnte – insbesondere jene, die in Familienbetrieben investiert sind oder landwirtschaftliche Flächen bewirtschaften. Die bisherige Regelung, die großzügigere Freibeträge für aktive Geschäftsinhaber und landwirtschaftliche Nutzflächen bot, wird damit deutlich eingeschränkt.
Aus Sicht der ICAEW könnte dies dazu führen, dass Unternehmen zerschlagen oder Vermögenswerte verkauft werden müssen, um die Steuern zu begleichen, was die langfristige Sicherung dieser Betriebe bedroht und somit einen negativen Einfluss auf die wirtschaftliche Stabilität in vielen Regionen hätte. Besonders betroffen sind ältere Unternehmer, die oft keine Möglichkeit haben, Vermögenswerte frühzeitig als Schenkung zu übertragen, um die Steuerlast zu mindern. Die üblichen sieben Jahre, die für die steuerfreie Übertragung von Vermögen nach einer Schenkung erforderlich sind, können nicht eingehalten werden, wenn Eigentümer älter oder gesundheitlich angeschlagen sind. Aufgrund dieses Umstands schlägt die ICAEW vor, für einen Übergangszeitraum eine abgestufte Regelung (Taper) für Schenkungen einzuführen. Ebenso sollten spezielle Übergangsregelungen für aktive Geschäftsinhaber und Landwirte ab 65 Jahren geschaffen werden, um ihnen die Planung zu erleichtern und finanzielle Härten abzufedern.
Neben den Übergangsregelungen plädiert die ICAEW außerdem dafür, die Obergrenze für Steuererleichterungen jährlich an die Inflation anzupassen. Nur so könne der Freibetrag seine Wirkung über die Zeit behalten und sich nicht durch die Inflation faktisch verringern. Darüber hinaus sollte die Möglichkeit geschaffen werden, diese Freibeträge zwischen Ehepartnern zu übertragen. Dies würde die steuerliche Planung deutlich vereinfachen und dazu beitragen, die Belastung auf familiäre Vermögen besser zu steuern. Ein weiteres Problem betrifft kleine und mittelständische Unternehmen, die trotz Überschreitens der neuen Wertgrenze häufig nicht über ausreichende Ressourcen für eine professionelle Steuerplanung verfügen.
Für diese Unternehmen könnten die neuen Regelungen überproportionale Belastungen bedeuten, die ihre Zukunftsfähigkeit gefährden. Die Warnung der ICAEW richtet sich auch vor dem Hintergrund der Bedeutung von Familienunternehmen und Landwirtschaft für die britische Wirtschaft. Multi-generative Betriebe stellen nicht nur Arbeitsplätze bereit, sondern tragen maßgeblich zur Wirtschaftskraft ländlicher Regionen bei. Eine destabilisierte Unternehmensnachfolge könnte somit weitreichende Folgen für die regionale Entwicklung haben. Die Streichung der bisherigen politischen Planbarkeit der Erbschaftssteuer durch eine solche umfangreiche Reform könnte zudem das Vertrauen vieler Unternehmer in die steuerliche Planung untergraben.
Das führt dazu, dass betroffene Unternehmer mit kurzen Vorlaufzeiten hohe steuerliche Belastungen schultern müssen, was langfristige Investitionen und strategische Überlegungen erschwert. Katherine Ford, technische Leitung im Bereich Steuern bei ICAEW, betont, dass die Auswirkungen dieser Reformen weit über die reinen Steuerfragen hinausgehen. Sie weist darauf hin, dass die derzeitige Lage einen erheblichen Einfluss auf das Wirtschaftswachstum haben könnte, weil Familienbetriebe mit Unsicherheiten konfrontiert sind, die ihr Handeln prägen. Sie spricht sich klar gegen die Kürzung des Freibetrags von 1 Million Pfund aus und fordert eine Politik, die solide Planung und Kontinuität ermöglicht. Neben den Vorschlägen der ICAEW haben auch andere Fachverbände und Wirtschaftsvertreter ähnliche Sorgen geäußert.
Sie befürchten, dass ohne Anpassungen bei der geplanten Erbschaftssteuerreform die Wettbewerbsfähigkeit britischer Familienunternehmen gemindert wird. Vor diesem Hintergrund wird die Debatte um die Erbschaftssteuerreform in Politik und Wirtschaft intensiv geführt. Insbesondere die Idee einer jährlichen Anpassung des Freibetrags sowie von Übergangsregelungen zur Entlastung älterer Unternehmer gewinnt an Zustimmung. Die Herausforderungen bei der Umsetzung der neuen Steuerregelungen erfordern eine sorgfältige Abwägung zwischen Steuereinnahmen des Staates und der Förderung wirtschaftlicher Stabilität. Insgesamt zeigt sich, dass die geplanten Erbschaftssteuerreformen den Spagat zwischen sozialer Gerechtigkeit, steuerlicher Effizienz und wirtschaftlicher Nachhaltigkeit erfordern.
Besonders wichtig ist, dass die Bedürfnisse der älteren Generation von Unternehmern und Landwirten bei der Planung berücksichtigt werden. Die Erkenntnisse und Empfehlungen der ICAEW bieten wertvolle Ansatzpunkte für eine Nachbesserung der Reformvorschläge, um unerwünschte Folgen für die Unternehmensnachfolge und die ländliche Wirtschaft zu vermeiden. Abschließend lässt sich sagen, dass die Reform der Erbschaftssteuer ein komplexes Thema mit weitreichenden Auswirkungen ist, das sorgfältig gestaltet werden muss. Ein Ziel sollte sein, den Fortbestand von Familienunternehmen zu sichern, Generationen übergreifende Verantwortung zu fördern und gleichzeitig eine faire Besteuerung sicherzustellen. Der Dialog zwischen Regierung, Fachverbänden und Betroffenen spielt dabei eine entscheidende Rolle, um praktikable und langfristige Lösungen zu finden, die sowohl den Staatshaushalt stabilisieren als auch die wirtschaftliche Entwicklung unterstützen.
Nur so kann gewährleistet werden, dass die Erbschaftssteuerreform nicht unnötige Belastungen für besonders schutzbedürftige Gruppen hervorruft, sondern als modernisierte und gerechte Steuerregelung wahrgenommen wird.