Die Welt der dezentralen Finanzen (DeFi) erlebt weiterhin exponentielles Wachstum und zieht innovative Technologien und Ideen an, die das traditionelle Finanzsystem herausfordern. In diesem dynamischen Ökosystem hat sich Bancor als Pionier positioniert, insbesondere durch die Erfindung eines revolutionären Modells für dezentrale Börsen (DEX). Im Mai 2025 sorgte die Ankündigung einer Patentverletzungsklage von Bancor gegen Uniswap, einen der führenden Akteure im DeFi-Bereich, für erhebliches Aufsehen. Damit steht nicht mehr nur die technische Innovation im Fokus, sondern auch der Schutz geistigen Eigentums in der Blockchain-Welt. Bancor hat 2016 eine grundlegende Technologie entwickelt, die es ermöglicht, dass Käufer und Verkäufer in dezentralen Systemen ohne zentrale Vermittler sicher und zuverlässig miteinander handeln können.
Diese Technologie basiert auf einem sogenannten automatisierten Market Maker mit einer sogenannten konstanten Produktfunktion, kurz CPAMM. Während traditionelle Börsen an Orderbücher und zentralisierte Market Maker gebunden sind, ermöglichte Bancor mit seiner Entwicklung den Handel über Smart Contracts, welche automatisch Liquidität bereitstellen und Preisfindung ermöglichen. Schon im Januar 2017 wurde ein entsprechendes Patentantrag bei dem US-Patentamt eingereicht, um diese wegweisende Technologie zu schützen. Wenig später folgte auch die Implementierung im Bancor Protocol, das als erste vollständig dezentrale Börse mit Automatisierten Market Makern gilt. Diese Innovation hat die DeFi-Landschaft nachhaltig verändert und den Weg für zahlreiche ähnliche Plattformen ebnete.
Uniswap, das einige Jahre später gestartet wurde, nutzte laut der Klage nahezu unverändert diese patentierte Technologie zum Aufbau der eigenen Plattform. Seit dem Start von Uniswap v1 im November 2018 habe man kontinuierlich eine CPAMM-Struktur betrieben, die nicht lizenziert oder autorisiert war. Bancor und seine Partner, die Bprotocol Foundation und LocalCoin, fordern daher rechtliche Schritte und Schadenersatz wegen der unerlaubten Nutzung ihrer Innovationen. Die juristische Auseinandersetzung wirft ein Schlaglicht auf eine der zentralen Herausforderungen im schnell wachsenden DeFi-Sektor: Den Ausgleich zwischen offener Innovation und dem Schutz innovativer Technologien. Während die Blockchain-Grundidee häufig mit Dezentralisierung, Offenheit und gemeinschaftlicher Entwicklung assoziiert wird, zeigt der Fall Bancor kontra Uniswap, dass auch hier geistiges Eigentum und Lizenzen eine wichtige Rolle spielen.
Mark Richardson, Projektleiter bei Bancor, betonte in der Stellungnahme, dass das Patent eine der wichtigsten Innovationen im Blockchain-Bereich sei. Er hob hervor, dass die Technologie „für die gesamte DeFi-Community“ von fundamentaler Bedeutung ist und daher geschützt werden müsse, um weitere Innovationen nicht zu behindern. In seinen Worten steckt die Warnung, dass unkontrollierte Nutzung geistigen Eigentums ohne Konsequenzen das gesamte Ökosystem gefährden kann. Die Bancor-Technologie zeichnet sich besonders durch ihre Fähigkeit aus, Liquidität über smarte Algorithmen hinweg bereitzustellen, ohne dass herkömmliche Marktmechanismen wie Orderbücher notwendig sind. Dies war bahnbrechend, da es den Handel auf dezentrale Wege verlagerte, auf denen kein einzelner Akteur mehr die Kontrolle hat oder Marktmanipulationen erleichtert werden.
Der seit 2017 bestehende Bancor Protocol-Launch markierte einen Meilenstein in der Entwicklung von DEX-Plattformen. Mit der Einführung von Pool-Token, Bonding Curves und weiteren innovativen Elementen legte Bancor den Grundstein für viele spätere Projekte. Die Patentierung dieser Methoden sichert dem Erfinderteam nicht nur Anerkennung, sondern auch wirtschaftliche Rechte an der Nutzung. Uniswap hingegen baute auf einer ähnlichen oder identischen technischen Grundlage auf und wurde schnell zu einem der größten und bekanntesten DeFi-Protokolle. Dabei wird das konstante Produkt-Automated Market Maker-Modell (CPAMM) von Uniswap seit Jahren ununterbrochen eingesetzt und weiterentwickelt.
Die nun anhängige Klage erhebt den Vorwurf, dass Uniswap keine Lizenz von Bancor eingeholt habe und damit geistiges Eigentum verletzt. Diese Situation spiegelt eine grundsätzliche Spannung im DeFi-Bereich wider zwischen dem Ethos der offenen Plattformen und den bewährten Mechanismen des Patent- und Markenschutzes. Während viele Projekte ihr Wissen und ihren Code offen zugänglich machen, wissen Erfinder und Entwickler wie Bancor um den Wert und die Notwendigkeit, ihre Erfindungen zu schützen und wirtschaftlich zu nutzen. Bancor, vertreten durch die Bprotocol Foundation, einer gemeinnützigen Organisation, die sich der Förderung und Verbreitung des Bancor Protocols widmet, sowie LocalCoin, dem ursprünglichen Entwickler, verfolgt mit der Klage das Ziel, eine klare rechtliche Anerkennung und Kompensation zu erhalten. Das Verfahren wurde vor dem US-Bundesgericht im südlichen Bezirk von New York eingeleitet, einem Gericht, das häufig für technologische Streitfälle gewählt wird.
Für die gesamte DeFi-Branche könnte dieser Rechtsstreit weitreichende Folgen haben. Sollte Bancor Recht bekommen, könnten viele andere Projekte gezwungen sein, ihre Nutzung ähnlicher Technologien neu zu bewerten, Lizenzen zu erwerben oder alternative Lösungen zu entwickeln. Andererseits würde eine klare Durchsetzung von Patenten und Schutzrechten Signalwirkung für eine professionelle Weiterentwicklung des Sektors haben und möglicherweise zur Etablierung klarerer Standards und Verträge führen. Darüber hinaus unterstreicht der Fall, wie wichtig es ist, technologische Innovation nicht nur gemeinschaftlich zu fördern, sondern auch durch geeignete rechtliche Maßnahmen abzusichern. Gerade im Bereich von Smart Contracts und dezentralen Plattformen, die global operieren, sind die Fragen nach geistigem Eigentum komplex und bisher wenig geregelt.
Die Entwicklung von Blockchain-Technologien ist geprägt von schnellem Fortschritt und engen Kooperationen. Viele Plattformen bauen aufeinander auf, übernehmen oder adaptieren Ideen und Konzepte anderer. Doch mit der Professionalisierung und zunehmendem Wettbewerb wächst auch der Bedarf nach rechtlicher Klarheit. Der Bancor-Uniswap-Konflikt markiert daher einen wichtigen Moment für die gesamte DeFi-Community, um über die Balance zwischen Offenheit und Schutz nachzudenken. Zusammenfassend zeigt der Rechtsstreit, dass technische Innovationen im Blockchain-Sektor nicht nur aus programmiertechnischer Sicht herausragend sind, sondern auch juristisch gut abgesichert sein müssen.
Bancor verteidigt mit Nachdruck seine Rechte an einer Technologie, die DeFi maßgeblich geprägt und revolutioniert hat, und tritt damit für eine gesunde Weiterentwicklung des Ökosystems ein. Das Verfahren gegen Uniswap könnte wegweisend sein für den Umgang mit geistigem Eigentum in der Zukunft und signalisiert den Ausbau von Professionalität und institutionalisierter Rechtsdurchsetzung in einem zuvor stark informell geprägten Bereich. Für Investoren, Entwickler und Nutzer dezentraler Finanzanwendungen bietet dieser Fall wertvolle Erkenntnisse darüber, wie wichtig es ist, nicht nur auf innovative Technik zu setzen, sondern auch auf rechtliche Sicherheit. Letztlich profitieren alle Beteiligten von klaren Regelungen und fairen Bedingungen für die Nutzung und Weiterentwicklung bahnbrechender Technologien.