Die europäische Gesetzgebung zum Produktsicherheitsrecht, insbesondere die GPSR (General Product Safety Regulation), stellt neue Anforderungen an Hersteller und Entwickler von Produkten, einschließlich digitaler Güter wie Computerspielen. Indie-Spielentwickler, die in der Europäischen Union ihre Produkte vertreiben möchten, sehen sich vor die Herausforderung gestellt, diese Anforderungen zu erfüllen, speziell in Bezug auf die Verpflichtung, einen Sicherheitsbeauftragten mit Sitz in der EU zu benennen. Diese Neuerung wirft Fragen auf, wie etwa, wer als Sicherheitsbeauftragter fungieren kann, welche Pflichten dieser übernimmt und wie kleinere Entwicklerteams mit begrenzten Ressourcen den gesetzlichen Vorschriften gerecht werden können. In der folgenden Ausarbeitung gehen wir auf den Hintergrund dieser Anforderungen ein, erläutern die möglichen Lösungen für Indie-Entwickler und geben praktische Hinweise, um den administrativen und rechtlichen Anforderungen erfolgreich zu begegnen. Die GPSR hat zum Ziel, den Schutz der Verbraucher zu verbessern, indem sie sicherstellt, dass Produkte auf dem EU-Markt keine Gefahren bergen.
Für digitale Spiele bedeutet dies letztlich, dass diese keine sicherheitsrelevanten Risiken enthalten dürfen, etwa durch Schadsoftware oder Datenschutzverstöße. Ein Kernaspekt der Verordnung ist die Benennung einer verantwortlichen Person oder Organisation innerhalb der EU, die als Ansprechpartner für Sicherheitsfragen fungiert und im Zweifelsfall für die Einhaltung der Rechtsvorschriften haftet. Für große Unternehmen mit Niederlassungen in der EU ist dies in der Regel kein Problem, da sie bereits lokale Vertriebs- oder Rechtsvertretungen besitzen. Indie-Entwickler hingegen stehen oft vor dem Problem, keinen physischen Sitz in der EU zu haben und möglicherweise keine Ressourcen für eine eigene Rechtsabteilung oder komplexe Vertragsstrukturen. Ein häufig missverstandener Punkt ist die Annahme, alle Indie-Entwickler müssten zwingend einen Sicherheitsbeauftragten in der EU benennen.
In der Realität gelten bestimmte Ausnahmen und Schwellenwerte, unter denen kleinere Entwickler von der Pflicht befreit sind oder diese auf alternative Weise erfüllen können. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Spielesoftware keine Sicherheitsanforderungen einzuhalten hat – im Gegenteil, die Verantwortung für die Produktsicherheit bleibt in jedem Fall bestehen. Um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, kann es für Indie-Entwickler sinnvoll sein, eine externe Vertrauensperson beziehungsweise einen Dienstleister als Sicherheitsbeauftragten zu engagieren. Es existieren spezialisierte Agenturen oder Rechtsberater, die diesen Service anbieten und formal die Verantwortung im Rahmen der Vorschriften übernehmen. Dies schafft rechtliche Klarheit und stellt sicher, dass bei eventuellen Sicherheitsfragen kompetente Ansprechpartner vorhanden sind.
Eine weitere Option ist die Zusammenarbeit mit Publishern, die in der EU ansässig sind und die Verantwortung für die Produktsicherheit mitübernehmen können. Für viele Indie-Entwickler ist eine solche Partnerschaft attraktiv, da sie auch andere Ressourcen und Vertriebswege erschließt und die administrative Last verringert. Neben der Benennung eines Sicherheitsbeauftragten ist es maßgeblich, dass die Spiele den technischen Anforderungen genügen. Dies umfasst den Schutz vor Schadsoftware, die Wahrung des Datenschutzes sowie die Einhaltung von Normen bezüglich der Benutzerfreundlichkeit und Fehlerfreiheit. Eine sorgfältige Qualitätskontrolle und regelmäßige Updates sind hierbei entscheidend.
Die Einhaltung der EU-Richtlinien stellt somit nicht nur eine rechtliche Notwendigkeit dar, sondern kann auch als Verkaufsargument genutzt werden, das Vertrauen der Nutzer stärkt und Reputationsrisiken minimiert. Indie-Entwickler sollten sich frühzeitig mit den Anforderungen auseinandersetzen und die notwendigen Schritte zur Compliance planen. Das beinhaltet die Informationsbeschaffung, die Kontaktaufnahme mit möglichen Sicherheitsbeauftragten und gegebenenfalls die Anpassung von Verträgen und Produktdesign. Es empfiehlt sich außerdem, sich in Entwickler-Communities, Branchenverbänden oder bei Organisationen wie der IGDA (International Game Developers Association) zu informieren, die oft Hilfestellungen und Erfahrungen zu diesem Thema bündeln. Die neuen gesetzlichen Anforderungen sind Teil eines größeren Trends, der den Verbraucherschutz in der digitalen Wirtschaft stärken möchte.
Für Entwickler bedeutet dies einerseits mehr Verantwortung, andererseits aber auch Chancen für Qualitätssicherung und professionelle Weiterentwicklung. Wer die Regularien kennt und kreativ umsetzt, kann sich Wettbewerbsvorteile sichern und späteren Problemen vorbeugen. Abschließend lässt sich sagen, dass die Einhaltung der EU-Sicherheitsbeauftragtenpflicht keine unüberwindbare Hürde darstellt. Mit einem klaren Verständnis der Regelungen, der Nutzung von externen Dienstleistern oder Kooperationen und einer bewussten Qualitätsstrategie können Indie-Spielentwickler sicherstellen, dass ihre Produkte den europäischen Marktbestimmungen entsprechen und die Spielerinnen und Spieler ein sicheres und vertrauenswürdiges Spielerlebnis erhalten.