Die Klassifizierung von Kryptowährungen und digitalen Vermögenswerten als Wertpapiere oder nicht ist ein zentrales Thema der regulatorischen Debatte in den USA und weltweit. Insbesondere die Frage, ob der Handel von Kryptowährungen auf Sekundärmärkten einer Wertpapierregulierung unterliegt, ist von großer Bedeutung für die gesamte Branche. In diesem Kontext hat die Blockchain-Firma Ripple, bekannt für die Kryptowährung XRP, kürzlich gegenüber der US Securities and Exchange Commission (SEC) eine klare Position bezogen: Fungible Kryptowährungen sind bei Sekundärverkäufen keine Wertpapiere. Diese Aussage hat weitreichende Konsequenzen für die rechtliche Behandlung von digitalen Assets sowie für die Anleger und Unternehmen im Kryptobereich. Ripple veröffentlichte am 27.
Mai 2025 ein Schreiben an die SEC, in dem das Unternehmen auf einen wegweisenden Aufsatz des US-Anwalts und Experten im Krypto-Recht, Lewis Cohen, Bezug nahm. Der Titel seines 2022 erschienenen Papiers lautet „The Ineluctable Modality of Securities Law: Why Fungible Crypto Assets Are Not Securities“. Darin argumentiert Cohen, dass fungible Kryptowährungen, also solche mit austauschbaren und identischen Einheiten, generell keine Wertpapiere darstellen, wenn sie in Sekundärtransaktionen gehandelt werden. Er führt aus, dass für die Anwendung der Wertpapiergesetze auf Basis von „Investmentverträgen“ bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, die in Sekundärtransaktionen von fungiblen Tokens nicht vorliegen. Konkret erklärt Cohen, dass eine typische Sekundärtransaktion meist keinen „Investmentcontract“ darstellt, da in diesen Fällen keine erkennbare Rechtbeziehung zwischen einem Unternehmen und dem Investor entsteht – ein Merkmal, das als Kernbestandteil eines Wertpapiers gilt.
Vielmehr handelt es sich bei solchen Trades zumeist um den bloßen Austausch eines Vermögenswerts unter Investoren, ohne dass neue Mittel in ein Geschäftsmodell fließen oder Kontroll- bzw. Gewinnbeteiligungsrechte eingeräumt werden. Dieses Argument ist entscheidend, denn es unterscheidet die ersten Token-Verkäufe („Primärverkäufe“ oder Initial Offerings), die als Investitionsverträge gelten können, von nachfolgenden Sekundärmarkthandlungen. Parallel zur Argumentation von Cohen verwies Ripple auf eine Rede der SEC-Kommissarin Hester Peirce vom 19. Mai 2025.
Peirce, eine prominente Befürworterin einer differenzierten Regulierung von Kryptowährungen, kritisierte das bisherige regulatorische Vorgehen der SEC und sprach sich für einen neuen, rationaleren Ansatz gegenüber Kryptos aus. Sie betonte, dass die überwiegende Mehrheit der am Markt existierenden Kryptowährungen keine Wertpapiere seien. Nach ihrer Einschätzung müssen auch die wirtschaftlichen Realitäten hinter den Vermögenswerten betrachtet werden, um zu bestimmen, ob es sich um ein Wertpapier handelt oder nicht. Die SEC selbst hatte in der Vergangenheit versucht, viele Kryptowährungen, darunter auch XRP, als unregistrierte Wertpapiere zu klassifizieren. Diese Haltung wurde maßgeblich von Gary Gensler, dem früheren Vorsitzenden der SEC, vertreten, der 2023 erklärte, dass ein Großteil des Kryptomarktes in den Bereich der Wertpapiere falle.
Dies führte zu einem langwierigen Rechtsstreit zwischen der SEC und Ripple. Die Klage wurde von der Regulierungsbehörde Ende 2020 eingereicht, mit der Begründung, dass der Verkauf von XRP eine unerlaubte Wertpapieremission darstelle. Im Laufe des Verfahrens konnte Ripple jedoch wichtige Etappensiege erringen. Ein Gerichtsurteil stellte fest, dass einige institutionelle Verkäufe von XRP durch Ripple als Investmentverträge zu sehen seien, Sekundärverkäufe dagegen nicht. Zudem wurde XRP selbst nicht als Wertpapier eingestuft.
Diese differenzierte Betrachtung unterstützt die Argumentation von Ripple, dass der Handel mit XRP auf Sekundärmärkten keine Wertpapiergesetze verletzt. Die Entwicklung ist wegweisend für die gesamte Kryptowährungsbranche, da die Einordnung von fungiblen Kryptowährungen als keine Wertpapiere in Sekundärverkäufen die regulatorische Unsicherheit signifikant reduziert. Dies könnte die Rahmenbedingungen für den Handel von Kryptowährungen verbessern, neue Investoren anziehen und das Vertrauen im Markt stärken. Gleichzeitig bleibt die Frage offen, in welchem Umfang Primärverkäufe künftig strengeren Wertpapierregeln unterworfen werden. Dennoch signalisiert die Position von Ripple eine annähernde Klarheit bei der Behandlung von Token nach dem ursprünglichen Verkauf.
Neben Ripple hat sich SEC-Kommissarin Peirce in den letzten Jahren als Kritikerin der harten Linie gegenüber Kryptowährungen profiliert. Sie sprach sich mehrfach für eine Anpassung des regulatorischen Rahmens aus, der den Besonderheiten von digitalen Assets gerecht wird, ohne Innovationen zu behindern oder Investoren unverhältnismäßig zu belasten. Ihr Ansatz fördert eine Trennung von Wertpapieren und Nicht-Wertpapieren im Kryptobereich und berücksichtigt auch das wirtschaftliche Wesen der jeweiligen Kryptowährung, anstatt nur deren technische Merkmale. Ripple ist seit Langem ein zentraler Akteur im Spannungsfeld zwischen Krypto-Industrie und Regulierungsbehörden. Das Unternehmen bietet nicht nur XRP an, sondern entwickelt auch Lösungen für schnelle und kostengünstige grenzüberschreitende Zahlungen.
Der Rechtsstreit mit der SEC hatte für Ripple und die gesamte Branche eine wegweisende Bedeutung, da es um die Frage ging, ob viele digitale Assets unter das traditionelle Wertpapierrecht fallen – und somit regulatorisch stark eingeschränkt würden. Im Ergebnis zeigen die jüngsten Positionierungen, dass der Markt und die Regulierungsbehörden zunehmend die Einzigartigkeit von Kryptowährungen anerkennen. Die rechtliche Differenzierung zwischen Primärverkäufen und Sekundärverkäufen von Tokens ist ein wichtiger Schritt hin zu einem ausgewogeneren Gesetzesrahmen. Für Investoren bietet dies mehr Rechtssicherheit und für Unternehmen eine klarere Grundlage für ihre Geschäftstätigkeiten. Allerdings bleibt der Rechtsstatus verschiedener Kryptowährungen komplex und variiert stark je nach Art des Tokens, dessen Anwendung und der rechtlichen Ausgestaltung.