Dezentrale Finanzen

Millionenstrafe für Delivery Hero und Glovo: Wettbewerbsverstöße im europäischen Lebensmittel-Liefermarkt aufgedeckt

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Delivery Hero and Glovo fined $375m for anti-competitive practices in EEA

Die Europäische Kommission verhängte hohe Geldstrafen gegen Delivery Hero und Glovo wegen wettbewerbswidriger Praktiken im Europäischen Wirtschaftsraum. Die Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, Verbraucher und Innovation sind tiefgreifend und werfen ein neues Licht auf die Regulierung digitaler Plattformen im Food-Delivery-Sektor.

Die Europäische Kommission hat kürzlich erhebliche Strafen gegen die weltweit führenden Essenslieferdienste Delivery Hero und Glovo verhängt. Insgesamt belaufen sich die Geldbußen auf umgerechnet 375 Millionen US-Dollar. Die Unternehmen wurden wegen kartellrechtlicher Verstöße schuldig gesprochen, die sich über mehrere Jahre erstreckten und den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) betrafen. Diese Entscheidung stellt einen markanten Präzedenzfall dar, da es sich um den ersten bekannten Fall handelt, in dem ein Kartell im Arbeitsmarkt aufgedeckt und sanktioniert wurde. Die hohen Bußgelder unterstreichen die Ernsthaftigkeit der Verstöße sowie die Bemühungen der EU, faire Wettbewerbsbedingungen insbesondere in digital dominierten Märkten sicherzustellen.

Delivery Hero, mit Sitz in Deutschland, und Glovo, einem spanischen Unternehmen, sind zwei Schwergewichte im Online-Lebensmittelbestell- und Lieferservice. Ihre Geschäftstätigkeiten umfassen die Zustellung von Mahlzeiten aus Restaurants sowie von Lebensmitteln und Einzelhandelswaren. Diese Plattformen haben sich über die vergangenen Jahre rasant entwickelt und prägen maßgeblich die Art und Weise, wie Konsumenten europaweit auf frische und verzehrfertige Lebensmittel zugreifen. Neben der Rolle als Vermittler zwischen Konsumenten und Restaurants sind die beiden Unternehmen auch wesentliche Arbeitgeber in der sogenannten Gig Economy. Die Untersuchung der EU-Kommission begann im Juli 2024.

Dabei wurden Anhaltspunkte gefunden, dass Delivery Hero und Glovo ab Juli 2018, beginnend mit dem Erwerb einer Minderheitsbeteiligung durch Delivery Hero an Glovo, koordiniert gegen die Regeln des Wettbewerbs verstoßen haben. Diese Koordinierung bestand unter anderem in nicht wettbewerbskonformen Vereinbarungen zur Nichtabwerbung von Mitarbeitern. Solche sogenannten Non-Poaching-Absprachen verhindern, dass Unternehmen gegenseitig Mitarbeiter anwerben, was negative Auswirkungen auf die Beschäftigten hat. Neben dem Austausch sensibler Geschäftsinformationen wurde auch eine territoriale Marktaufteilung praktiziert, um direkten Wettbewerb und Konkurrenzdruck einzudämmen. Der schwerwiegende Kern des Falls liegt in der Nutzung einer Minderheitsbeteiligung von Delivery Hero an Glovo, durch die ein koordinierter Umgang mit den beiden ansonsten konkurrierenden Plattformen ermöglicht wurde.

Während des Vierjahreszeitraums, in dem Delivery Hero sukzessive die Kontrolle über Glovo übernahm, wurden die üblichen Konkurrenzmechanismen zunehmend ausgeschaltet. Die Folgen dieser Absprachen sind weitreichend: Neben der Einschränkung der Auswahlmöglichkeiten für Endkunden auf dem stark wachsenden Markt für Essenslieferungen, wurde der Wettbewerb um qualifizierte Arbeitskräfte erheblich eingeschränkt. Die Beschäftigten auf diesen Plattformen wurden dadurch um bessere Arbeitsbedingungen und Gehaltsanpassungen gebracht. Die Europäische Kommission, zuständig für die Sicherung des Wettbewerbs im Binnenmarkt, sah sich dadurch zu einem entschiedenen Schritt veranlasst. Die Strafen von rund 223 Millionen Euro für Delivery Hero und etwa 106 Millionen Euro für Glovo spiegeln die große Tragweite des Verstoßes wider.

Dabei wurde den Unternehmen im Rahmen einer Settlement-Vereinbarung eine Ermäßigung von zehn Prozent zugestanden, da sie ihre Beteiligung an den wettbewerbswidrigen Praktiken zugegeben haben. Diese Zusammenarbeit mit der EU-Kommission wird von der Behörde in der Regel milder bestraft, um schnelle Klarheit und Rechtsverbindlichkeit herzustellen. Für den europäischen Markt zeigen sich durch diesen Fall wichtige Erkenntnisse. Zum einen machen sie deutlich, dass auch moderne Plattformmodelle nicht außerhalb des europäischen Wettbewerbsrechts stehen. Gerade neue digitale Geschäftsmodelle, die oft noch nicht umfassend reguliert sind, müssen sich an die Regeln halten, um sowohl Wettbewerb als auch Verbraucherschutz zu gewährleisten.

Zum anderen hebt das Urteil hervor, wie eng verflochtene Beteiligungen – hier in Form von Minderheitsanteilen – genutzt werden können, um unerlaubte Absprachen zu fördern, was wiederum vom Wettbewerbsschutz genau beobachtet wird. Im weiteren Kontext der Lebensmittellieferbranche ist der Fall auch ein Signal an andere Marktteilnehmer. Die Verlockung, durch strategische Beteiligungen und Kooperationen Marktmacht auszubauen und so den Konkurrenzdruck zu reduzieren, ist groß. Doch die EU-Kommission zeigt, dass solche Praktiken nicht ungestraft bleiben. Dies kann mittel- bis langfristig den Wettbewerb im Sektor stärken, mehr Innovationen anregen und dafür sorgen, dass sowohl Arbeitnehmer als auch Konsumenten bessere Bedingungen vorfinden.

Darüber hinaus werfen die Erkenntnisse Fragen zur Regulierung der Gig Economy auf, die bisher vielfach in einem rechtlichen Graubereich operiert. Die Verhinderung von Mitarbeiterabwerbungen zwischen konkurrierenden Plattformen verdeutlicht, dass Arbeitnehmerrechte und faire Beschäftigungsbedingungen zu den neuen Herausforderungen in der digitalen Arbeitswelt gehören. Die EU könnte hier weitere Leitlinien oder Vorschriften entwickeln, um ähnliche Fälle künftig zu verhindern und für mehr Transparenz zu sorgen. Die Auswirkungen auf die Reputation der beiden Unternehmen sind nicht zu unterschätzen. Delivery Hero und Glovo mussten sich nicht nur mit den finanziellen Belastungen der Strafzahlungen auseinandersetzen, sondern sehen sich auch einem erhöhten Druck von Verbraucherseite und Aufsichtsbehörden ausgesetzt.

Es bleibt abzuwarten, inwieweit beide Plattformen ihre internen Compliance-Strukturen überarbeiten und künftig verstärkt auf die Einhaltung von Wettbewerbs- und Arbeitsmarktregeln achten. Analysten und Branchenexperten erwarten, dass dieser Präzedenzfall weitreichende Folgen für andere digitale Plattformunternehmen haben wird, die ebenfalls über Beteiligungen an Konkurrenten verfügen oder kooperative Absprachen treffen. Die Durchsetzung des Wettbewerbsrechts bleibt ein zentrales Instrument, um Marktmissbrauch zu verhindern und für nachhaltiges wirtschaftliches Wachstum zu sorgen. Abschließend zeigt die Entscheidung der EU-Kommission eindrucksvoll, dass auch in einem hoch dynamischen und innovativen Bereich wie der Online-Lebensmittellieferung die rechtlichen Rahmenbedingungen aktiv gelebt und durchgesetzt werden. Für Verbraucher, Beschäftigte und Wettbewerber ist dies ein positives Signal, das Hoffnung auf mehr Transparenz, Vielfalt und Fairness im Markt macht.

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