Am 22. Mai 2025 verabschiedete das US-Repräsentantenhaus knapp ein umfangreiches Steuerreformpaket im Umfang von 3,8 Billionen US-Dollar, bekannt als der One Big Beautiful Bill Act. Dieses Gesetzespaket sieht einschneidende Änderungen im US-Steuerrecht vor, die insbesondere ausländische Investoren und Unternehmen betreffen. Ein zentrales Element des Pakets ist der Vorschlag zur Einführung von Section 899, die eine US-Sondersteuer vorsieht, welche auf Investoren aus Ländern angewendet wird, die von den USA als „diskriminierend“ eingestuft werden. Dieses Steuergesetz zielt nicht nur darauf ab, zu einer faireren Besteuerung zu gelangen, sondern fungiert auch als diplomatisches Druckmittel, um ausländische Regierungen von der Einführung von als unfaire betrachteten Steuern abzuhalten oder solche wieder zurückzunehmen.
Section 899 steht damit im Spannungsfeld zwischen internationalem Steuerrecht und geopolitischen Verhandlungen. Für Unternehmen und Investoren bedeutet dies ein neues Geflecht an steuerlichen Risiken und Herausforderungen, das eine proaktive Planung und genaue Analyse der eigenen Steuerstruktur unabdingbar macht. Die Zielgruppe dieser neuen Steuer sind breit gefächert und umfassen ausländische Regierungen, Einzelpersonen, Unternehmen sowie Partnerschaften und Trusts mit Mehrheitsbeteiligung oder Sitz in sogenannten diskriminierenden Ländern. Dazu gehören typischerweise Staaten, die digitale Dienstleistungssteuern, Regelungen zu unterversteuerten Gewinnen (UTPRs) oder umgeleiteten Gewinnen (DPTs) eingeführt haben. Insbesondere Europa, Kanada, der asiatisch-pazifische Raum sowie bestimmte Teile des Nahen Ostens sind potenzielle Kandidaten auf der von der US-Steuerbehörde veröffentlichten Liste solcher Staaten.
Der Unterschied zwischen den in den USA ansässigen Unternehmen und ausländischen Akteuren wird klar durch Ausnahmen für Gesellschaften gemacht, die mehr als 50 Prozent US-amerikanische Eigentümer haben. Diese Majority US Owner Exception schützt damit zahlreiche US-Multinationale von direkten Belastungen aus Section 899, lässt allerdings indirekte Risiken für Minderheitsbeteiligungen in Joint Ventures bestehen. Die Auswirkungen der Sondersteuer erstrecken sich auf verschiedene Einkommensarten aus US-Quellen, die für Nicht-US-Personen und Unternehmen relevant sind. Hierzu gehören passive Einkünfte wie Dividenden, Zinsen, Mieten und Lizenzgebühren, Gewinne aus Immobilienverkäufen, aktive Geschäftseinnahmen und Branchenergebnisse aus US-Töchtern sowie auch Investitionseinkommen aus privaten Stiftungen. Die anfängliche Steuerbelastung beträgt fünf Prozent, mit jährlicher Steigerung bis maximal 20 Prozent nach vier Jahren.
Dies könnte dazu führen, dass die bereits bestehende Quellensteuer auf bestimmte Einkommensarten deutlich erhöht wird – von 30 Prozent auf bis zu 50 Prozent beispielsweise bei Dividenden. Für viele Investoren bedeutet dies eine Nachdenkpause in Bezug auf die Herkunft ihres Einkommens und dessen steuerlichen Quellencharakter. Die Möglichkeit, Einkommensströme als nicht US-quellbezogen zu klassifizieren, erhält dadurch eine neue strategische Bedeutung. Standortentscheidungen für Mitarbeiter, Vermögenswerte und Kunden sowie die Wahl der Vertragsgestaltung sind Faktoren, die den US-Quellcharakter von Einnahmen beeinflussen können. Gleichzeitig verstärkt Section 899 den Base Erosion and Anti-Abuse Tax (BEAT) Mechanismus für betroffene Unternehmen.
Ein höherer BEAT-Satz von 12,5 Prozent anstelle von 10 Prozent tritt in Kraft, gleichzeitig wird die bisherige 3-Prozent-Schwelle für aufsättigende Zahlungen an ausländische verbundene Unternehmen aufgehoben. Die denabzugsfähigen Beträge umfassen zudem künftig auch kapitalisierte Aufwendungen, was wenig Spielraum für steuerliche Gestaltung lässt. Unternehmen mit jährlichen Umsätzen über 500 Millionen US-Dollar sind hiervon besonders betroffen, was den finanziellen und administrativen Aufwand erheblich erhöht. Auch zeitlich fordert das neue Regime schnelles Handeln, da die Steuerabgabe für Steuerjahre gilt, die nach bestimmten zeitlichen Auslösern beginnen. Diese Auslöser umfassen den Zeitpunkt der Gesetzesverabschiedung, das Inkrafttreten der jeweiligen ausländischen Steuer sowie spezifische Fristen ab deren Einführung.
Für Unternehmen bedeutet dies, dass eine kurzfristige Prüfung der eigenen internationalen Struktur und der Steuerkonformität zwingend ist, um nicht unvorbereitet in die neu geschaffenen Steuerfallen zu geraten. Ein weiterer kritischer Punkt sind die potenziellen Wechselwirkungen dieser Sondersteuer mit bestehenden US-Steuerabkommen. Obwohl das Gesetz keine ausdrückliche Aufhebung von Verträgen vorsieht, schlagen einschlägige Auslegungen vor, dass die Sondersteuer auch auf durch Doppelbesteuerungsabkommen reduzierte Quellensteuersätze aufgeschlagen wird. Dies kann die herkömmliche Planung von Quellensteuern und deren Vermeidung stark beeinträchtigen. Gleichwohl wird für bestimmte Einkünfte, wie beispielsweise Portfoliobezogene Zinsen, eine Ausnahme vorgegeben.
Diese Ausnahme selbst ruft jedoch Interpretationsfragen hervor, die weiterer legislative oder regulatorische Klärungen bedürfen. Darüber hinaus stellt Section 899 für private Investoren, Family Offices und vermögende Familien besondere Herausforderungen dar. Durch die komplexen Regelungen zu wirtschaftlich Berechtigten, steuerlicher Ansässigkeit und Eigentümerstrukturen ist das Risiko von Fehlern und Fehlanwendungen hoch. Die einfache Gründung von Zwischengesellschaften in Steuerparadiesen wie Cayman oder Luxemburg schützt nicht mehr ausreichend vor der Anwendung der Sondersteuer. Die Compliance-Anforderungen sind hoch und es besteht ein erhöhter Dokumentations- und Berichterstattungsaufwand, insbesondere im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit US-amerikanischen Quellensteuerabzugsstellen.
Ausblick und Empfehlungen für ausländische Investoren und Unternehmen zeigen, dass eine enge Beobachtung der Gesetzgebungsverfahren und der dazugehörigen administrativen Regeln essenziell ist. Eine regelmäßige Analyse der jeweiligen nationalen Steuerreformen der betroffenen Länder im Hinblick auf die US-Bewertung der Fairness ihrer Steuersysteme bietet die Möglichkeit, mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und Handlungsspielräume abzuwägen. Das Timing der Einführung von Steuermaßnahmen und deren Rücknahme kann die Anwendbarkeit von Section 899 erheblich beeinflussen. Die Anpassung bestehender Strukturen und die Überprüfung der Eigentümerkonstellationen sowie Steueransässigkeiten bieten gute Ansatzpunkte zur Risikominderung. Insbesondere die Verlagerung von Anteilsmehrheiten auf US-Personen kann die Anwendung der Sondersteuer vermeiden.
Alternative Modelle umfassen die Nutzung von steuerschutzberechtigten Vermittlern oder speziell gestalteten Investmentvehikeln wie domestischen REIT-Strukturen, die in ihrem Aufbau eine reduzierte steuerliche Belastung gewährleisten. Eine tiefgreifende wirtschaftliche Bewertung der Auswirkungen durch Cashflow- und Renditeanalysen ist notwendig, um die steuerlichen Implikationen realistisch abzubilden und Investitionsentscheidungen anpasst vorzubereiten. Gleichfalls gilt es, sich frühzeitig auf die Zusammenarbeit mit US-amerikanischen Quellensteuerabzugsstellen einzustellen, Dokumentationen und Compliance-Systeme zu aktualisieren und vertragliche Regelungen bezüglich Steueranpassungen oder Bruttogeldaufstockungen zu implementieren. Letztlich ist zu betonen, dass Section 899 konzeptionell einem automatisierten Sanktionsmechanismus gleichkommt, der direkt im US-Steuerrecht verankert ist. Die primäre Zielsetzung ist von diplomatischer Natur: Durch den Druck auf ausländische Regierungen soll ein Rückzug oder eine Verhinderung von als unfair angesehenen Steuern erreicht werden.
Sollte dieses Ziel nicht erreicht werden, wäre es für ausländische Investoren und Unternehmen entscheidend, die konsequent höchsten Präventions- und Anpassungsstrategien umzusetzen, um finanzielle Nachteile zu begrenzen. Zusammenfassend öffnet der One Big Beautiful Bill Act ein neues Kapitel im internationalen Steuerrecht, in dem die USA ihre Steuerhoheit auf ausländische Investoren und Unternehmen ausweiten und gleichzeitig ihre Position in globalen Steuerverhandlungen stärken möchten. Die daraus resultierenden Herausforderungen sind für Betroffene vielfältig und verlangen ein hohes Maß an Wachsamkeit und strategischem Handeln. Fachkundige Beratung und eine kontinuierliche Anpassung an den dynamischen Rechtsrahmen sind unerlässlich, um den komplexen Anforderungen gerecht zu werden und langfristig steuerliche Risiken erfolgreich zu steuern.