Ein winziges Bitcoin-ATM-Unternehmen, das in der Schweiz tätig ist, plant, sich in einem David-gegen-Goliath-Kampf gegen den riesigen Schweizer Regulator zu behaupten. Bity, das seit neun Jahren 45 Bitcoin-Automaten in der Schweiz betreibt, hat Beschwerde gegen die FINMA eingereicht, da die Regulierungsbehörde die Grenzen für Bitcoin-ATM-Transaktionen gesenkt hat, die Benutzer dazu zwingen, ihre Identität preiszugeben. Die FINMA argumentiert, dass Bitcoin-Automaten von Drogenhändlern genutzt werden, daher die Notwendigkeit, die Regeln zu verschärfen. Bity hat bisher fast 20.000 Schweizer Franken durch Crowdfunding gesammelt, um die Rechnungen für seine rechtlichen Angelegenheiten zu begleichen.
Angesichts der staatlichen Maßnahmen gegen Kryptowährungen nach den Turbulenzen des Jahres 2022 wehrt sich ein vergleichsweise kleiner Betreiber von Bitcoin-Automaten in der Schweiz gegen die Hauptmarktaufsichtsbehörde des Landes und argumentiert, dass die Regeln zu belastend seien. Bity hat einen fast schon legendären Streit gegen die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FINMA) gestartet und sammelt Spenden, um seine Rechtskosten zu decken, und fordert potenzielle Spender auf: „FINMA kämpft gegen Krypto! Wir schlagen zurück!“ Bisher wurde fast 20.000 Schweizer Franken (ca. 23.000 US-Dollar) von einem Ziel von 25.
000 Franken gesammelt. Was Bity verärgert hat, ist die Verschärfung der Regeln für die Kundenidentifizierung (Know Your Customer, KYC). Jeder, der in der Schweiz einen Bitcoin-Automaten nutzt, muss nun eine Identitätsprüfung durchführen, wenn Transaktionen über 1.000 Franken (ca. 1.
150 US-Dollar) in einem Zeitraum von 30 Tagen getätigt werden. Dies geschehe auf undemokratische Weise, sagte Bity Chairman Alexis Roussel in einem Interview. Die Beschwerde von Bity weist auf eine regulatorische Grauzone hin, da FINMA-lizenzierte Unternehmen keine Geldtransferunternehmen umfassen, und es den selbstregulierenden Organisationen (SROs) wie dem Finanzstandardsverband VQF überlassen bleiben sollte, festzulegen, wie Mitglieder die Anti-Geldwäsche-Gesetze am besten umsetzen. FINMA hat jedoch klargestellt, dass diese Geldtransferunternehmen "Monitoring-Due-Diligence-Verpflichtungen nach dem Geldwäschereigesetz" unterliegen, und lehnte eine spezifische Stellungnahme zu Bitys Beschwerde ab. Es bleibt abzuwarten, wie dieser David-gegen-Goliath-Kampf zwischen dem kleinen Bitcoin-ATM-Unternehmen und der mächtigen Schweizer Regulierungsbehörde letztendlich ausgehen wird.
Die Dezentralisierung der Finanzbranche und das Aufeinandertreffen von Innovation und Regulierung bleiben weiterhin wichtige Themen im Bereich der Kryptowährungen und des digitalen Finanzwesens.