Kryptowährungen haben in den letzten Jahren eine bemerkenswerte Entwicklung durchgemacht und weltweit an Popularität gewonnen. Doch mit der wachsenden Nutzung von digitalen Assets steht die Frage im Raum, wie man sie steuerlich behandeln soll. In einem kürzlich erschienenen Artikel der Economic Times wurden die Steuerpolitiken verschiedener Länder im Hinblick auf Kryptowährungen verglichen, um einen Einblick in die unterschiedlichen Vorgehensweisen zu ermöglichen. Die Vereinigten Staaten behandeln Kryptowährungen beispielsweise steuerlich ähnlich wie Immobilien und besteuern Transaktionen wie den Verkauf von Kryptowährungen gegen Fiat-Währungen, Token-Airdrops, Mining oder Staking. Die Steuersätze für Kapitalgewinne und Einkommensteuern können dabei zwischen 0 und 37 Prozent liegen.
Langfristige Investitionen oder der Kauf von Kryptowährungen mit Fiat-Währungen hingegen unterliegen nicht der Steuerpflicht. Steuerpflichtige können wählen, ob sie ihre Kryptosteuern nach dem FIFO (First In, First Out) oder LIFO (Last In, First Out) Verfahren berechnen möchten. Das Festhalten von Aufzeichnungen über Transaktionen und die Ermittlung von Kursgewinnen und -verlusten sind entscheidend für die steuerliche Berichterstattung. Auch im Vereinigten Königreich werden Steuern sowohl auf Erträge in Kryptowährungen als auch auf Kapitalgewinne erhoben, und die Steuersätze können zwischen 10 und 20 Prozent variieren. Der Verkauf von Kryptowährungen gegen Fiat, der Handel von einem Token zu einem anderen, die Verwendung von Kryptowährungen zur Bezahlung von realen Vermögenswerten und die Vergütung in Kryptowährungen sind alle steuerpflichtig.
Die britische Regierung verlangt von Einzelpersonen, ihre Kryptotransaktionen zu melden und Steuern darauf zu zahlen, einschließlich Einkommenssteuern auf Gewinne, Nationalversicherungsbeiträge und Mehrwertsteuer. In Italien hingegen werden Kryptowährungen als Finanzinstrumente betrachtet und unterliegen der Kapitalertragssteuer. Wenn der Wert des Portfolios 2000 Euro übersteigt, wird eine Kapitalertragssteuer von 26 Prozent erhoben. Der Verkauf von Kryptowährungen gegen Fiat, der Handel von einem Token zum anderen und die Verwendung von Kryptowährungen zur Bezahlung von realen Vermögenswerten unterliegen alle der Steuerpflicht. Deutschland betrachtet Kryptowährungen als private Vermögenswerte und unterliegt der Einkommensteuer.