US-Senatoren äußern ernsthafte Bedenken über die Richtlinien des Justizministeriums gegenüber Anbietern von Kryptowährungsvermögenswerten Die Senatoren Ron Wyden und Cynthia Lummis haben sich an den Generalstaatsanwalt gewandt, um ihre Sorgen über neue Richtlinien zur Geldübermittlung zum Ausdruck zu bringen. Laut den Senatoren hat das Justizministerium in den letzten Monaten weiterhin strenge Maßnahmen gegen Krypto-Asset-Softwareanbieter ergriffen. Die Senatoren fordern den Generalstaatsanwalt auf, die neue Auslegung der Geldübermittlung des Justizministeriums abzulehnen. Senatoren Ron Wyden und Cynthia Lummis schrieben am 9. Mai einen Brief an den Generalstaatsanwalt und äußerten Bedenken über die Politik des Justizministeriums gegenüber Anbietern von Krypto-Assets.
Die Senatoren behaupten, dass das Justizministerium in den letzten Monaten strenge Maßnahmen gegen Krypto-Asset-Softwaredienste durchgesetzt hat. In einem Beitrag am Montag kritisierte Senatorin Cynthia Lummis das Justizministerium unter Präsident Joe Biden und behauptete, dass es die bundesweite Politik gegen nicht lizenzierte Geldübermittlungsgeschäfte falsch interpretiert habe. Sie enthüllte auch den gemeinsamen Brief, den sie mit Senator Ron Wyden an das Büro des Generalstaatsanwalts geschrieben hat, in dem sie Bedenken über die jüngste Ausweitung der Definition der Geldübermittlung des Justizministeriums äußerten. Der Brief erläuterte die bundesweiten Statuten für Geldübermittlungsgeschäfte, die von der Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN) festgelegt wurden, und wie die jüngsten Maßnahmen des Justizministeriums ihren Rahmen erweitert haben. "Diese Auslegung bedroht Amerikaner, die nicht verwahrungsbehaftete Krypto-Asset-Softwaredienste anbieten", sagten die Senatoren.
Die Senatoren Ron Wyden und Cynthia Lummis fordern den Generalstaatsanwalt auf, die neue Auslegung der Geldübermittlung des Justizministeriums abzulehnen, da sie weiterhin die Sicherheit von Krypto-Asset-Softwaredienstanbietern beeinträchtigt. Sie fordern das Justizministerium auch heraus, eine klare und logisch klingende Auslegung der Geldübermittlung gemäß den Vorgaben von FinCEN vorzulegen.