Die Entschlüsselung der Krypto-Meldepflichten in den neuen Einkommensteuererklärungsformularen Eine wichtige Neuheit für Steuerzahler ist die Einführung der Meldung von Einkünften aus dem Verkauf von Kryptowährungen in ihren Einkommensteuererklärungsformularen. Eine Schlüsselfrage der Steuerzahler betrifft die Behandlung von Verlusten aus dem Verkauf von Kryptoassets. Dies ist das erste Mal, dass Steuerzahler Einkünfte aus dem Verkauf von Kryptowerten in ihren Einkommensteuererklärungsformularen angeben müssen. Mit der Finanzgesetzgebung von 2022 hat die Regierung die Besteuerung von Kryptowährungen oder virtuellen digitalen Vermögenswerten (VDA) im Einkommensteuergesetz aufgenommen und einige Schlüsselaspekte festgelegt, wie viel Steuern auf Gewinne zu zahlen sind, ob Verluste verrechnet werden können und welche Ausgaben als Abzug von Gewinnen aus dem Verkauf von Kryptowährungen geltend gemacht werden können. Zum ersten Mal müssen Steuerzahler Einkünfte aus dem Verkauf von Kryptowerten in ihren Einkommensteuererklärungsformularen angeben.
Natürlich wurden einige Änderungen in den Formularen für die Einreichung für das Geschäftsjahr 2022-23 (AY2023-24) vorgenommen. Zu diesem Zweck wurde ein separates Formular VDA in das ITR-2 eingefügt, um Einkünfte aus VDA zu melden. In der Aufstellung CG (Kapitalgewinne) Tabelle F ist auch eine vierteljährliche Aufschlüsselung der VDA-Einkünfte erforderlich. Dies bedeutet, dass Kryptogewinne die Bestimmungen zur Vorauszahlung von Steuern auslösen und Steuerzahler, die Krypto-Einkünfte bei der Zahlung von Voraussteuern nicht berücksichtigt haben, möglicherweise mit einer Strafzinsenbelastung konfrontiert werden. Nach § 115BBH beträgt der Steuersatz für Gewinne aus VDAs 30%, ähnlich der Besteuerung von Lotterieeinkünften, wobei sie weder als Kapitalgewinne noch als betriebliche Einkünfte behandelt werden.
Dennoch wurde die Meldung von VDA unter der Aufstellung CG erfasst. Interessanterweise hat die Aufstellung VDA im Fall von ITR-3 eine Auswahl zwischen zwei Einkommensköpfen im Dropdown-Menü, sodass ein Benutzer wählen kann, ob er die Einkünfte als Kapitalerträge oder als betriebliche und freiberufliche Einkünfte melden möchte. Außerdem ist gemäß der neuen Vorschrift der Anschaffungskosten von VDA abzugsfähig und der Nettogewinn wird mit 30% besteuert (zuzüglich Zuschlag und Steuer, soweit zutreffend). Es sind keine weiteren Kosten abzugsfähig. Ein zentrales Anliegen der Steuerzahler war die Behandlung von Verlusten aus dem Verkauf von Kryptowährungen.
Es scheint jedoch, dass Verluste nicht verrechnet werden können. Eine gewisse Klarstellung wurde zu einer im Parlament gestellten Frage gemacht, in der dies als „Verluste innerhalb derselben Währung können verrechnet werden; Verluste über Währungen hinweg jedoch nicht“ interpretiert wurde. Dies wird in Ermangelung vollständiger Klarheit von den meisten Experten so interpretiert. Dies bedeutet, dass ein Verlust aus dem Verkauf von Bitcoins mit einem Gewinn aus dem Verkauf von Bitcoins verrechnet werden kann, ein Verlust aus dem Verkauf von Ethereum mit einem Gewinn aus dem Verkauf von Ethereum verrechnet werden kann, jedoch ein Verlust aus Bitcoin nicht mit einem Gewinn aus Ethereum verrechnet werden kann und umgekehrt. Die ITR-Formulare wurden jedoch nicht für die Meldung in dieser Form entwickelt.
Wenn und wo ein Verlustausgleich erfolgt (..) (Hinweis: The text ends here due to the character limit).