Die US-amerikanische Securities and Exchange Commission (SEC) hat die Krypto-Investmentplattform Unicoin sowie drei ihrer leitenden Angestellten wegen massiven Betrugsvorwürfen verklagt. Die Behörde wirft dem Unternehmen und den verantwortlichen Personen vor, Investoren mit falschen Versprechungen in Millionenhöhe geschädigt zu haben. Im Kern der Klage stehen Behauptungen, wonach Unicoin mehr als 100 Millionen US-Dollar im Rahmen eines betrügerischen Schemas eingesammelt habe, indem es die illegale Werbung mit Immobilienvermögen nutzte, die angeblich als Sicherheit für die ausgegebenen Tokens dienen sollten. Die Klage zeichnet sich durch weitreichende Anschuldigungen aus, die das Geschäftsmodell, die finanziellen Angaben sowie die Verkaufspraktiken von Unicoin in Frage stellen. Unicoin wurde vorgeworfen, Tausende von Investoren über die wahre Beschaffenheit der ausgegebenen Zertifikate und Token zu täuschen.
Diese Zertifikate sollten den Erwerbern das Recht auf Unicoin-Token und Unternehmensanteile garantieren. Laut SEC sind die Anleger jedoch erheblich irregeführt worden, denn die behaupteten Immobilienwerte seien stark überhöht worden und entsprächen nur einem Bruchteil dessen, was die Firma angeben habe. Zudem wurden die von Unicoin verkauften Rechtezertifikate in den Klageunterlagen als in weiten Teilen „illusorisch“ beschrieben – mit anderen Worten handele es sich bei einem Großteil der dort veranschlagten Summen um fiktives Kapital. Die SEC postuliert, dass dies nicht nur eine Täuschung der Anleger darstelle, sondern auch gegen verschiedene Bundesgesetze für Wertpapiere verstoße. Die Klage gegen Unicoins CEO Alex Konanykhin, Vorstandsmitglied Silvina Moschini und den ehemaligen Investmentchef Alex Dominguez wurde am 20.
Mai 2025 eingereicht und beschreibt detailliert, wie die Führungsspitze angeblich bewusst falsche und irreführende Informationen verbreitet haben soll. Ein besonders schwerwiegender Vorwurf dreht sich um die angebliche finanzielle Lage des Unternehmens: So soll Unicoin fälschlicherweise angegeben haben, über ausreichende finanzielle Mittel und einen langjährigen finanziellen Handlungsrahmen zu verfügen, obwohl tatsächlich die Rücklagen mindestens zeitweise so gering waren, dass nur für wenige Monate Betrieb gesichert gewesen sei. Diese Diskrepanz zwischen Realität und Darstellung gegenüber Investoren stellt laut SEC eine bewusste Irreführung dar. Zusätzlich beanstandet die Börsenaufsichtsbehörde, dass Unicoin behauptete, bereits über drei Milliarden US-Dollar an Rechten verkauft zu haben, obwohl tatsächliche Verkaufszahlen sich nur auf einen Bruchteil davon, nämlich circa 110 Millionen US-Dollar, belaufen. Noch dazu warben sie mit dem fragwürdigen Hinweis, dass ihre Tokens und Zertifikate von der SEC registriert seien.
Die Behörde wies dies konsequent zurück. Die Reaktion von Unicoin und den beschuldigten Führungspersönlichkeiten fällt umgehend und deutlich ablehnend aus. Silvina Moschini sprach von einem „systematischen und kalkulierten Angriff“, der darauf abziele, das Unternehmertum in den Vereinigten Staaten zu schädigen. Ihrer Ansicht nach handele es sich bei der Klage um „erfundene und rachsüchtige Verfolgung“, die vor allem technologische Innovationen behindern und Unternehmer einschüchtern sollte, die den Status quo herausforderten. Moschini betonte, dass das Unternehmen Werte von unabhängigen und lizenzierten Experten für ihre Immobilienportfolios verwendet habe und bereits zwei SEC-Untersuchungen ohne Beanstandungen überstanden habe.
Unicoin habe zudem über die letzten fünf Jahre geprüfte Jahresabschlüsse erstellt und über drei Jahre hinweg umfassende Berichte veröffentlicht. Auch CEO Alex Konanykhin wies die Vorwürfe entschieden zurück. Er erklärte, dass alle Geschäftsberichte gegenüber den Investoren transparent und akkurat gewesen seien. Nach seinen Angaben habe er regelmäßig Updates gegeben, die Ziele, Strategien, Investitionsbedingungen und Fortschritte klar darlegten. Zudem betonte Konanykhin, dass die Firma einen Börsengang vorbereite, der jedoch durch Druck der SEC verhindert worden sei.
Seiner Meinung nach sei die Klage eine Reaktion auf diese gescheiterte Initial Public Offering (IPO) und nicht auf tatsächliche Gesetzesverstöße. Neben den genannten Personen wurde auch der ehemalige General Counsel Richard Devlin von der SEC angeklagt. Er akzeptierte eine zivile Geldstrafe in Höhe von 37.500 US-Dollar ohne ein Schuldeingeständnis. Die anderen beschuldigten Führungskräfte äußerten sich bislang nicht schriftlich gegenüber der Öffentlichkeit.
Die SEC-Welle gegen Unicoin lässt sich in den größeren Kontext der verstärkten Regulierungsbemühungen gegenüber der Kryptowährungsbranche einordnen. Seit Jahren versucht die Behörde, den kryptobezogenen Markt transparenter und gesetzeskonformer zu gestalten. Dabei spielen vor allem Plattformen und Unternehmen, die mit öffentlichen Investoren agieren, eine wichtige Rolle. Die Klage gegen Unicoin ist Teil einer Serie von Maßnahmen gegen Unternehmen, die angeblich gegen Bundesgesetze verstoßen haben, insbesondere durch irreführende Werbung oder betrügerische Geschäftspraktiken. Der Fall illustriert eindrucksvoll, wie empfindlich der Kryptosektor auf regulatorische Eingriffe reagiert und wie wichtig es für Startups ist, umfassende Compliance-Strukturen einzurichten.
Dabei werfen Experten auch die Frage auf, wie Investoren selbst besser gegen Betrugsversuche geschützt werden können. Die zunehmende Komplexität der angebotenen Produkte und der breite Zugang zum Markt durch digitale Technologien bergen erhebliche Risiken. Viele Anleger sind sich der Gefahren oft nicht bewusst oder unterschätzen sie. Insofern könnte die SEC-Klage auch als Signal an die Branche dienen, verantwortungsvoller mit Anlegergeldern umzugehen und das Vertrauen in regulierte Finanzmärkte langfristig zu stärken. Unicoin selbst steht nun vor einer schwierigen Zeit.
Die Ermittlungen und der Prozess werden das Unternehmen wirtschaftlich und reputativ belasten. Falls die Vorwürfe bestätigt werden, drohen strafrechtliche Sanktionen, Rückzahlungen an geschädigte Anleger und langfristige Einschränkungen für das Geschäftsmodell. Sollte sich jedoch herausstellen, dass das Unternehmen die Vorwürfe entkräften kann, könnte es ein bedeutender Präzedenzfall für den Umgang mit Kryptowährungs-Unternehmen in einem Graubereich zwischen Innovation und Regulierung werden. Insgesamt zeigt der Fall Unicoin, wie eng für Unternehmen im Bereich Kryptowährungen das Verhältnis zwischen Wachstumspotenzial und rechtlicher Verantwortung ist. Die Blockchain-Technologie als disruptive Kraft bietet vielfältige Chancen, aber auch Herausforderungen für den Verbraucherschutz und die Regulatorik.
Die aktuellen Entwicklungen signalisieren, dass Kryptowährungsplattformen verstärkt unter die Lupe genommen und auf ihre Einhaltung gesetzlicher Vorschriften geprüft werden. Während die SEC ihre Arbeit fortsetzt und weitere Untersuchungen ankündigt, bleibt abzuwarten, wie sich der Rechtsstreit entwickelt und welche Lehren aus dem Fall gezogen werden. Für Anleger ist es wichtig, sich vor Investitionen ausführlich zu informieren, Risiken abzuwägen und nur mit vertrauenswürdigen und transparent agierenden Plattformen zusammenzuarbeiten. Für die Krypto-Branche bedeutet der Konflikt eine Aufforderung zur Stärkung der Corporate Governance und zur Sicherstellung rechtskonformer Geschäftspraktiken, um das Vertrauen der Öffentlichkeit auch in Zukunft zu bewahren.