Es wurde eine Nachfrage gestellt, die viele Anleger in Kryptowährungen betrifft: Müssen Steuern auf Kapitalgewinne gezahlt werden, wenn die Hälfte der Bitcoin-Bestände verkauft wird? Die Frage entstand, nachdem ein Anleger £10.000 in Bitcoin investiert hatte, was sich Ende 2020 zu einem Wert von etwa £30.000 entwickelt hatte. Nun spielte er mit dem Gedanken, die Hälfte seines Bitcoin-Vermögens zu verkaufen, um dieses Geld in bestimmte Investmentfonds anzulegen, die aufgrund kürzlicher Marktrückgänge attraktiver erschienen. Die Herausforderung besteht nun darin, ob beim Verkauf von £15.
000 an Bitcoin Kapitalertragssteuer (Kapitalertragssteuer) fällig wird. Diesbezüglich hat das Finanzamt klargestellt, dass Krypto-Asset nicht als Währung betrachtet werden, sondern als Investitionen gelten und daher der Kapitalertragssteuer unterliegen. Die Kapitalertragssteuer wird auf den Gewinn erhoben, den man erzielt, wenn man ein Vermögen verkauft, das an Wert gewonnen hat - in diesem Fall Bitcoin. Die jährliche Kapitalertragssteuerfreigrenze beträgt £12.300.
Wenn Gewinne auf eine Investition die Freigrenze überschreiten, ist Steuerzahlung fällig. In diesem konkreten Fall wird überlegt, die Hälfte des £30.000-Bitcoin-Bestands zu verkaufen, was einem Betrag von £15.000 entspricht. Dies übersteigt die Kapitalertragssteuerfreigrenze.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Steuern nur auf den erzielten Gewinn erhoben werden. Dazu muss der ursprüngliche Kaufpreis der Bitcoins berücksichtigt werden. Wenn der Anleger alle Bitcoins, die er verkaufen möchte, zum gleichen Zeitpunkt im Jahr 2020 erworben hat und sich der Wert verdreifacht hat, hätte der Verkauf von £15.000 etwa £5.000 gekostet.